Öffentliche Parkplätze entsiegeln Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.04.2025 (Drs. 22-1276)
Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen:
1) MR wird gebeten zu erläutern, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit durch das Einsetzen von Rasengittersteinen oder entwässernden Pflastersteinen auf öffentlichen Stellplätzen die Wasseraufnahme tatsächlich verbessert wird, welche Art von Stellplatzflächen dafür geeignet sind und ob spezielle Maßnahmen zu Pflege der Flächen erforderlich werden.
2) Die Fachbehörde BVM wird gebeten, die Erfahrungen aus den Erprobungen mit dem neuen TTE-System und anderen vergleichbaren Systemen im MOA unter Zuladung des KUV vorzustellen.
3) Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Mobilität mitzuteilen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Ob im Bereich von öffentlichen Parkständen mehr Raum zur Speicherung und Versickerung von Oberflächenwasser geschaffen werden kann, muss im Einzelfall für jeden Standort geprüft werden.
Grundsätzlich ist die Schaffung von versickerungsfähigen Parkständen technisch schwierig und die Erfahrung zeigt, dass die Versickerung keinen wirklichen Durchgang zeigt. Dies liegt an der erforderlichen Verdichtung des Untergrundes, damit die Lasten der Fahrzeuge getragen werden können.
Voraussetzung für die natürliche Wasseraufnahme von zu entsiegelnden öffentlichen Parkständen (bspw. Längsparkstände, Schräg- oder Senkrechtparkstände) ist, neben der Wahl wasserdurchlässiger Oberflächenbefestigungen, ein versickerungsfähiger Boden, der eine ausreichende natürliche Durchlässigkeit zur Aufnahme des anfallenden Oberflächenwassers und die Fähigkeit zur Weiterleitung in einen versickerungsfähigen Untergrund besitzt, um ggf. Stauwasserbildungen im Bereich von entsiegelten öffentlichen Parkständen, bspw. bei Starkregenereignissen, zu vermeiden. Dadurch bilden sich Versackungen, die den Parkstand unbenutzbar machen.
Es handelt sich ergo um einen aufwendigen Neubau und nicht um kleine oberflächliche Anpassungen im Bestand. Das Befahren mit Fahrzeugen größer 3,5t könnte auf diesen Parkständen nicht zugelassen werden.
Die Unterhaltung der Flächen ist, aufgrund des aufkommenden Grüns und der zu erwartenden Setzungen, deutlich aufwendiger.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Hinweis: die BVM nimmt auch zu 1) Stellung.
Zu 1.: Voraussetzungen für den Einsatz von Rasengittersteinen auf öffentlichen Stellplätzen zur Verbesserung der Wasseraufnahme
Damit durch den Einsatz von Rasengittersteinen oder entwässernden Pflastersteinen auf öffentlichen Stellplätzen die Versickerungsfähigkeit des Oberbaus tatsächlich verbessert wird, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Zu 2.: Erfahrungen mit dem TTE®-System hinsichtlich Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit
Das TTE®-System wird seit 2021 im Rahmen einer Erprobungsphase an mehreren Standorten in Hamburg eingesetzt, insbesondere im Bereich durchwurzelter Nebenflächen und Stellplätze.
Erste Erkenntnisse aus den Pilotprojekten:
Versickerungsfähige Verkehrsflächen mit dem TTE®-System im Bereich von Baumscheiben oder geeigneten Stellplätzen stellen eine sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung der Flächenversiegelung dar, ihr Beitrag zur effektiven Regenwasserbewirtschaftung ist jedoch auf kleinere Niederschlagsmengen begrenzt. Der Einsatz des TTE®-Systems ist besonders dort vielversprechend, wo neben ökologischen Anforderungen auch bautechnische Rahmenbedingungen (z. B. Wurzelschutz) berücksichtigt werden müssen. Eine sorgfältige Auswahl geeigneter Standorte und Planung sowie die Sicherstellung der Pflege sind zentrale Erfolgsfaktoren.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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