Öffentliche Mülleimer rund um das Rückhaltebecken Osterbek aufstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.11.2020 (Drs. 21-2255.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Um all die oben genannten negativen Auswirkungen zu vermeiden und einen Ort der Erholung
für die Anwohner und Besucher zu gewährleisten, werden die zuständigen Stellen aufgefordert,
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Eigentümer der Fläche ist das Fachamt Wasserwirtschaft des Bezirksamts Wandsbek. Es handelt sich um keine öffentliche Grün- und Erholungsanlage, sodass hier weder eine Zuständigkeit der BUKEA noch der Stadtreinigung Hamburg (SRH) besteht. Es erfolgt daher weder eine Leerung der Papierkörbe noch eine Reinigung der Fläche durch die SRH. Zuständig ist allein das Bezirksamt Wandsbek, welches die SRH oder einen anderen Anbieter im Rahmen eines gewerblichen Auftrages mit der Aufstellung und Leerung der Papierkörbe – und ggf. auch Flächenreinigung – beauftrage müsste. Die BUKEA kann dem Bezirksamt Wandsbek hierfür keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen.
Das Bezirksamt nimmt wie ergänzend folgt Stellung:
Dem Bezirksamt stehen für die Aufstellung und Leerung von Papierkörben auf Flächen der Wasserwirtschaft keine personellen oder finanziellen Mittel zur Verfügung. Lediglich im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten kann vorhandener Müll mit entfernt werden. Die Darstellung der BUKEA, nach der die Zuordnung im Verwaltungsvermögen maßgebend für die Möglichkeit der hamburgzentralen Aufstellung von Papierkörben sei, ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n