20-4036.1

Nutzungsflächen des Gärtnerhofs am Stüffel erhalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.12.2016 (Drs. 20-3735.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

-          Zwischenzeitlich liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung die Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vor. Die ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-4036) wird daher ergänzt.

 

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Stellen des Bezirksamtes und der Fachbehörde werden gebeten, alle planerischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Existenz des Gärtnerhofes am Stüffel sicherzustellen.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt wie folgt Stellung:

Es bestehen derzeit keine Absichten, die Fläche des Gärtnerhofs anders als bisher zu nutzen.

Das Landschaftsprogramm stellt hier Wald dar, der Flächennutzungsplan Grünflächen.

Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt und Rahlstedt. Es handelt sich um Flächen eines Biotopverbundes, die im Zusammenhang mit den angrenzenden Flächen wertvoll sind. Damit haben sie einen hohen Schutzstatus; es wäre ein Senatsbeschluss zur Aufhebung des Landschaftsschutzes und ein Bürgerschaftsbeschluss zur Änderung des Landschaftsprogramms erforderlich, um eine Bebauung zu ermöglichen.

Zudem wäre eine Bebauung nur mit der Aufstellung eines Bebauungsplans (zuständig ist das Bezirksamt) möglich. Dafür müsste der Flächennutzungsplan mit Zustimmung der BSW geändert werden. Die BUE sieht keine Veranlassung, den Landschaftsschutz an dieser Stelle aufzuheben.

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt wie folgt Stellung:

Die Sicherstellung der Existenz des Gärtnerhofes am Stüffel ist in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Agrarpolitischen Konzeptes 2020 ein Anliegen der zuständigen Behörde.

 

Angesichts des hohen Schutzwertes, den der Eigentum im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland genießt, sind die rechtlichen Möglichkeiten der zuständigen Behörde insbesondere in Bezug auf das Grundstücksverkehrsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz beschränkt. Im vorliegenden Fall konnten keine Möglichkeiten festgestellt werden, auf dieser Basis einzugreifen.

 

Die zuständige Behörde konnte bisher keine geeigneten Ersatzflächen aus dem Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bereitstellen. Dazu müssten Flächen anderen landwirtschaftlichen Betrieben entzogen werden, die dadurch dann selbst in erhebliche Schwierigkeiten geraten würden. Sobald geeignete Flächen zur Verfügung stehen, wird die zuständige Behörde bei entsprechender Neuverpachtung den Bedarf des Gärtnerhofes am Stüffel berücksichtigen.

 

Der Gärtnerhof am Stüffel bewirtschaftet teilweise Flächen, die sich im Verwaltungsvermögen von Fachbehörden befinden. Zur Unterstützung des Gärtnerhofes am Stüffel wurden die jeweils zuständigen Dienststellen gebeten, betriebsfreundliche Pachtverträge zu schließen, die Festlaufzeiten von mindestens fünf Jahren umfassen und somit eine Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und an Vertragsnaturschutzmaßnahmen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ermöglichen.

 

Der Gärtnerhof am Stüffel pflegt für die FHH bereits naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Dazu sind regelmäßig Bewirtschaftungsverträge abzuschließen, sodass der Betrieb Ausgleichszahlungen erhält. Der Bezirk sollte prüfen, ob hier alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

  keine Anlage/n