Nutzungsflächen des Gärtnerhofs am Stüffel erhalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.12.2016 (Drs. 20-3735.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Stellen des Bezirksamtes und der Fachbehörde werden gebeten, alle planerischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Existenz des Gärtnerhofes am Stüffel sicherzustellen.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt wie folgt Stellung:
Es bestehen derzeit keine Absichten, die Fläche des Gärtnerhofs anders als bisher zu nutzen.
Das Landschaftsprogramm stellt hier Wald dar, der Flächennutzungsplan Grünflächen.
Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt und Rahlstedt. Es handelt sich um Flächen eines Biotopverbundes, die im Zusammenhang mit den angrenzenden Flächen wertvoll sind. Damit haben sie einen hohen Schutzstatus; es wäre ein Senatsbeschluss zur Aufhebung des Landschaftsschutzes und ein Bürgerschaftsbeschluss zur Änderung des Landschaftsprogramms erforderlich, um eine Bebauung zu ermöglichen. Zudem wäre eine Bebauung nur mit der Aufstellung eines Bebauungsplans (zuständig ist das Bezirksamt) möglich. Dafür müsste der Flächennutzungsplan mit Zustimmung der BSW geändert werden. Die BUE sieht keine Veranlassung, den Landschaftsschutz an dieser Stelle aufzuheben. |
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Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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