Nutzung des Alsterwanderweges im Regionalbereich Alstertal Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21-0610)
Letzte Beratung: 20.01.2021 Regionalausschuss Alstertal Ö 7.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung Wandsbek schließt sich dem Anliegen der Eingabe „Eingabe bezüglich der Nutzung des Alsterwanderweges im Regionalbereich Alstertal durch motorisierte Kleinkrafträder bzw. schnell fahrende Radfahrer“ - Drs. 21-0423 - an.
Das Bezirksamt wird gebeten,
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Entlang des Alsterwanderweges wurden an 30 exponierten Standorten und Zugängen sog. Respektschilder aufgestellt. Der Bereich umfasst die Wandsbeker Grünanlagen und teilweise die Forstflächen vom Teetzpark im Südwesten beginnend bis zur Wohldorfer Schleuse im Norden. Die Beschilderung dient dazu, dass Radfahrer und Fußgänger den Alsterwanderweg gemeinsam in gegenseitiger Rücksicht und respektvoll miteinander nutzten sollen.
Es wurde ein Respektschild mit dem Layout des Bezirksamtes Hamburg-Nord verwendet.
Die Überprüfung vorhandener und mögliche Hinweisschilder zur Untersagung von motorisierten Fahrzeugen ergab, dass derzeit keine weitere Nachbesserung/ Beschilderung erforderlich ist. Die eingewachsenen Schilder wurden freigeschnitten. Eine vermehrte Nutzung durch motorisierte Fahrzeuge auf dem Alsterwanderweg konnte nicht festgestellt werden. Durch das nicht komfortable Fahren auf einem Grandweg, konnte auch eine Nutzung von E-Rollern des i.d.R. ungebundenen Alsterwanderweges ebenfalls nicht festgestellt werden.
Ein Foto der Beschilderung ist in der Anlage beigefügt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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