21-7825

Nutzung der Sporthalle Walddörferstraße 91 Bezug: Drs. 21-7052 (Eingabe), 21-7470

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.11.2023
Sachverhalt

 

Mit der Eingabe 21-7052 wurde als Anliegen adressiert, die Sporthalle (Einfeldhalle) in der Walddörferstraße 91 für den Vereinssport zugänglich zu machen. Die Petenten legten entsprechend ihres Informationsstandes zugrunde, dass Halle und Sanitär-/Umkleideräume in einem guten, nutzbaren Zustand seien und die Halle auch anderweitig genutzt werde. Diese Annahme war schlüssig, da Fördern & Wohnen Anfang des Jahres die Konditionen für eine mögliche Anmietung mitgeteilt hatte. Die Eingabe wurde am 05.06.23, 03.07.23 und 28.08.23 im Ausschuss für Soziales behandelt. Hierbei ging es zunächst um Fragestellungen der Zugänglichkeit im Hinblick auf die Lage der Halle auf dem Gelände der, von Fördern & Wohnen betriebenen Wohnunterkunft für geflüchtete Menschen (Vermieter SBH).

 

Das Fachamt SR hatte Fördern & Wohnen zur Klärung der Fragen um einen Vor-Ort-Termin gebeten. Dieser fand am 26.09.2023 statt und es nahmen von Fördern & Wohnen die zuständige Bereichsleitung, das Miet- und Liegenschaftsmanagement, die Unterkunftsleitung und MitarbeiterInnen aus dem Bereich der Haus- und Gebäudetechnik teil. Das Fachamt SR war durch den Leiter der Sportabteilung und die Fachamtsleitung vertreten.

Leider war bei der ausführlichen Begehung eindeutig festzustellen, dass Halle und Funktionsräume in ihrem gegenwärtigen Zustand nicht für Sport- oder Gruppenangebote nutzbar sind. Beispielhaft kann benannt werden, dass sich der umlaufende Prallschutz bei Berührung in haut- und atemwegsreizende Staubwolken auflöst, der Zustand aller Installationen und Geräte marode ist,  sich die Sanitär- und Umkleideräume in einem nicht betriebssicheren und ungepflegten Zustand befinden (in jüngerer Zeit zahlreiche Defekte der Abwasser-/Heizungsanlage) und keine ausreichendenden Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind. Entsprechend kann die Halle schon seit geraumer Zeit überhaupt nicht mehr genutzt werden, auch nicht von den Bewohner-Innen oder Gruppen. Diese Sachlage war leider bisher nicht kommuniziert worden. Um eine Nutzbarkeit der Halle wiederherzustellen, wären umfangreiche Sanierungs-/Modernisierungs-maßnahmen erforderlich. Hierfür gibt es keine inhaltliche oder wirtschaftliche Perspektive, da die Halle baulicher und mietvertraglicher Bestandteil der Einrichtung ist und es hinsichtlich der weiteren Laufzeit/Nutzbarkeit der Gebäude keinen Planungs- oder Erkenntnisstand gibt.

 

Die Petenten wurden bereits vorab per Mail und telefonisch über die Feststellungen informiert.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss r Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

keine Anlage/n