Notschlafstellen für junge Wohnungslose in Wandsbek
Seit mehr als 10 Jahren weisen verschiedene Akteure, insbesondere der „Arbeitskreis Wohnraum für junge Menschen“, auf nicht abgedeckte Bedarfe wohnungsloser junger Menschen hin und fordern, dass in Hamburg Notschlafstellen (NSST) für diese Zielgruppe (18 bis 27 Jahre) eingerichtet werden.
Junge Menschen geraten in Konfliktsituationen schnell in Gefahr, wohnungslos zu werden. Die bestehende Wohnungslosenhilfe und das Unterbringungssystem bieten keinen ausreichenden und qualititiv angemessenen Möglichkeiten junge Menschen in Not aufzunehmen.
Eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit für junge wohnungslose Menschen in Verbindung mit Angeboten der Jugendsozialarbeit können frühzeitig Hilfen ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) antwortet wie folgt (28.09.2017):
Vorbemerkung:
Jungerwachsenen Menschen, die wohnungslos sind, steht das Wohnungslosenhilfesystem in Hamburg zur Überwindung ihrer Notlage zur Verfügung. Dabei erstrecken sich die Hilfeleistungen von der Beratung bis hin zur Unterstützung bei der Wohnungssuche oder eines Platzes in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt nicht möglich ist.
Diejenigen Personen, die im Laufe ihrer Minderjährigkeit Maßnahmen der Jugendhilfe in Anspruch genommen haben, können zudem noch bis zum Abschluss des 27. Lebensjahres Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen, wenn die dafür relevanten Voraussetzungen gegeben sind.
Darüber hinaus wird derzeit geprüft, in den Übernachtungsstätten Bereiche für Jungerwachsene abzuteilen. Die Planungen zur Erweiterung des Jungerwachsenenprojektes bei f & w, in dem Jungerwachsene aktiviert werden sollen, um in eigenen Wohnraum ziehen zu können und Beschäftigung/Ausbildung aufzunehmen, werden weiter vorangetrieben, sind aber noch nicht abgeschlossen.
Es ist daher, nach Auffassung der zuständigen Behörde, nicht notwendig, für diese Personengruppe ein gesondertes Hilfesystem in Form von Notschlafplätzen zu errichten.
Dieses vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1. und 2.:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 3.:
Das Jungerwachsenenprojekt hat mit einem Personalschlüssel von 1:19 eine von der örU abweichende Personalstruktur (1:80).
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.