Neukonstituierung des Landesintegrationsbeirats Hamburg hier: Mitwirkung der Wandsbeker Bezirksversammlung und des Wandsbeker Integrationsbeirats
Der Integrationsbeirat auf Landesebene wird in der 22. Legislaturperiode neukonstituiert. Das Verfahren der Zusammensetzung des Beirats unterscheidet sich wesentlich vom Verfahren in der 21. Legislaturperiode.
Eine Neuerung ist die veränderte Zusammensetzung der Mitglieder, die aus der Forderung der Bürgerschaft resultiert, die Landes- und Bezirksebene besser zu verzahnen. Über das Verfahren hat der Senat die Bürgerschaft am 21.04.2021 informiert (siehe Anlage 1).
Zusammensetzung des Beirats und Mitwirkung der Bezirksversammlung und des Wandsbeker Integrationsbeirats
Insgesamt wird der Beirat aus 19 Mitgliedern zusammengesetzt, davon jeweils 2 Mitglieder pro Bezirk und 5 Fachexperten (siehe Anlage 2).
Die Bezirksversammlungen wurden von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) gebeten bis zum 27.08.2021
zu entsenden (siehe Anlage 3, Anschreiben der Sozialbehörde).
Die bestehenden Integrationsgremien in den Bezirken haben das Vorschlagsrecht. Der Wandsbeker Integrationsbeirat tagt am 03.06.2021 und macht von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch. Für Interessierte sind wesentliche Information über den Beirat in einem Flyer aufbereitet (siehe Anlage 4).
Der Vorschlag des Wandsbeker Integrationsbeirats wird in der Sitzung der Bezirksversammlung am 19.08.2021 eingebracht.
Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.