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Neue Perspektiven für das Treudelberg - Synergieeffekte zwischen Hotelbetrieb und Wohnungsbau ermöglichen Antrag der Fraktionen von SPD und Die Grünen

Antrag

Letzte Beratung: 24.08.2021 Planungsausschuss Ö 5.1.1

Sachverhalt

Das Steigenberger Hotel Treudelberg Hamburg ist eine besondere Institution für das Alstertal und die Walddörfer. Die Hotelanlage im Landhausstil mit Golfplatz bietet neben einer Hotel- und Golfplatz-Nutzung auch gern genutzte Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Feierlichkeiten an.

 

Aufgrund veränderte Marktbedingungen und der aktuellen COVID-19-Pandemie ist der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich durchführbar und die Hotelanlage in der weiteren Existenz bedroht. An diesem Wirtschaftsbetrieb hängen derzeit über 130 Arbeitsplätze.

 

Die rot-grüne Koalition setzt sich dafür ein, dass das Treudelberg in Lemsahl-Mellingstedt erhalten bleibt. Wir sehen neben der Herausforderung, den Wirtschaftsbetrieb zu erhalten, große Chancen für eine nachhaltige Weiterentwicklung der traditionellen Golfhotelanlage. Durch eine Anpassung des Planrechts könnte auf dem Betriebsgelände eine ergänzende Wohnnutzung zugelassen und damit neue Synergieeffekte erzeugt werden.

 

Wir wollen eine Nutzungsänderung des bestehenden Atrium-Gebäudes für seniorengerechtes Wohnen ermöglichen, damit auf die hohe örtliche Nachfrage solcher Wohnungen reagieren und gleichzeitig die Auslastung der Hotelanlage erhöhen. Daneben sollen auch sozial geförderte Wohnungen entstehen, die u.a. auch den Betriebsangestellten zur Verfügung stehen sollen. So wollen wir es schaffen, zusätzlichen Wohnraum ohne zusätzliche Flächenversiegelung zu errichten und den Wirtschaftsbetrieb und die Arbeitsplätze am Treudelberg langfristig zu sichern. Die ortbildprägenden Landarbeiterhäuser an der Lemsahler Landstraße sollen restauriert und erhalten bleiben. Außerdem sollen Anstrengungen unternommen werden, die Golfplatzanlage und das Hotelgelände ökologischer auszugestalten.

Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss Folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Parameter mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren und in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich zu fixieren:

 

  1. Die Ausweisung für das Bestandsgebäude „Atrium“ wird von Sondergebiet Hotel“ in eine Ausweisung zugunsten einer Senioren- und Servicewohneinrichtung geändert. Darüber hinaus wird maximal eines der Bestandsgebäude um einen „Kopfbau“ (Anbau) auf einer bereits versiegelten Stellplatzfläche Richtung Osten erweitert. Die Grundfläche darf dabei max. 302 betragen.

 

  1. Die Landarbeiterhäuser sind gemäß den Vorgaben der Erhaltungsverordnung zu sanieren, dauerhaft zu erhalten und mit geförderten Wohnungen zu belegen. Die Sanierung soll zeitgleich mit den anderen Baumaßnahmen fertiggestellt werden, spätestens jedoch 5 Jahre nach in Kraft treten des Bebauungsplanes.

 

  1. Durch die Nutzungsänderung muss der Hotelbetrieb langfristig erhalten und gesichert werden. Das Ziel ist, die Arbeitsplatzzahl von derzeit 139 möglichst dauerhaft zu erhalten; mit der Umnutzung soll die Arbeitsplatzzahl insgesamt sogar auf 159 gesteigert werden. Das Hotel wird auch zukünftig unmittelbar mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigen.

 

  1. Im neu zu errichtenden Kopfbau (Anbau) und den bestehenden, zu sanierenden, Landarbeiterhäusern sind ausschließlich Wohnungen als öffentlich geförderte Wohneinheiten im 1. Förderweg mit einer Bindung von 30 Jahren zu realisieren. Mindestens 30% dieser Wohnungen sind an externe Wohnungsnehmer zu vermieten. Es ist zu prüfen, ob ein oder zwei Wohnungen mit einer WA-Bindung realisiert werden können.

 

  1. Der Kopfbau (Anbau) ist mindestens im KFW40-Standard, nach dem zum Bauantragszeitpunkt geltenden Gebäudeenergiegesetz, zu realisieren.

 

  1. Die nach Süden, Osten und Westen ausgerichteten Dachflächen des Atriums und des Kopfbaues (Anbaues) sind vollständig mit Photovoltaikmodulen zu belegen. Aufgrund einer effizienten Nutzung der Dachflächen für die Photovoltaikmodule sind zusätzliche Gauben als Schleppgauben auszuführen und ebenfalls mit Photovoltaikmodulen zu belegen. Unabhängig von der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit kann, zusätzlich zu Photovoltaikmodulen, Erdwärme eingesetzt werden. Ist die Errichtung von Photovoltaikmodulen auf einzelnen, flächenmäßig untergeordneten Teilen der Dachflächen, z.B. aus technischen oder gestalterischen Gründen nicht möglich insbesondere, weil die Erhaltung des Ensemble Charakters ansonsten gefährdet wird -, wird auf den Grundstücken des Vorhabenträgers eine Photovoltaikanlage mit mindestens der gleichen Größe errichtet.

 

  1. Der Kopfbau (Anbau) ist im Wesentlichen in Holzbauweise oder mit anderen nachweislich nachhaltigen Baustoffen zu errichten die eine besonders geringe CO2-Bilanz in Bezug auf ihren Lebenszyklus aufzeigen. Die nachhaltige Eignung der Baustoffe ist dem Bezirksamt nachzuweisen.

 

  1. Die Fahrradstellplätze sind glichst ebenerdig und dicht an den Hauseingängen, überdacht und abschließbar zu errichten. Es sind Vorrichtungen zum Laden von E-Bikes vorzusehen (z.B. abschließbare Ladeboxen).

 

  1. Der Vorhabenträger stellt zwei Stellplätze für eine öffentlich zugängliche Station für die gemeinschaftliche Fahrzeugnutzung im stationsgebundenen Carsharing mit mindestens zwei Fahrzeugen zu Verfügung und sorgt für die Ansiedlung eines Anbieters.

 

  1. Kinderspielflächen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ mit hochwertigen Geräten auszustatten. Den Anforderungen an die Inklusion soll Rechnung getragen werden.

 

  1. mtliche Neupflanzungen im Bereich des Hotels und der zukünftigen Wohnbebauung dürfen ausschließlich mit heimischen Pflanzen und Gehölzen erfolgen, die als Lebensraum und Nahrungsquelle für Insekten und Tiere dienen können.

 

  1. Auf dem Hotelgelände sind gezielte Nachpflanzungen mit heimischen Laubbäumen vorzunehmen. Die genauen Standorte sind mit dem Bezirksamt und dem zuständigen Ausschuss abzustimmen.

 

  1. Der Golfplatz wird sukzessiv zu einer natur- und umweltfreundlich betriebenen Golfanlage weiterentwickelt, dies beinhaltet z.B. ein gezieltes Biotopmanagement und eine bewusste Pflanzenauswahl. Um dies zu erreichen verpflichtet sich der Betreiber an dem „Umweltprogramm Golf & Natur" des 'Bundesamtes für Naturschutz' und des 'Deutschen Golfverbandes' teilzunehmen und innerhalb von 5 Jahren nach Feststellung des Bebauungsplanes den Gold-Status zu erreichen und dauerhaft zu erhalten. Die im Rahmen des Programms umzusetzenden Maßnahmen, insbesondere der entsprechende Entwicklungsplan, sind eng mit dem Bezirksamt und dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz abzustimmen. Bei der Vorbereitung, Planung und Evaluation der Maßnahmen, insbesondere des entsprechenden Entwicklungsplans, ist eine anerkannter Hamburger Naturschutzverband zu beteiligen. Sollten hieraus erwachsene Verpflichtungen wirtschaftlich unzumutbar sein, hat der Betreiber der Verwaltung und dem zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung die Gründe in geeigneter Weise glaubhaft zu machen und darzulegen, wann und wie er schrittweise diese Ziele durch geeignete Maßnahmen in ähnlicher Weise erreichen kann. Bereits geltende Auflagen der Freien und Hansestadt Hamburg und Obliegenheiten des Grundeigentümers bleiben unberührt.

 

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