"Neu- und Umgestaltung des Eichtalparks" - Anmeldung im Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" - Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz
- Ursprünglich als Beschlussvorlage (Drs. 21-3271) im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 25.05.2021.
- Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Im Rahmen des Bundesprogramms "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" hat der Haushaltsausschuss des Bundestages am 18.11.2020 das Vorhaben "Neu- und Umgestaltung des Eichtalparks" der Stadt Hamburg als eines der förderfähigen Projekte mit einer Bundesförderung von bis zu 3.348.000 Euro ausgewählt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit der Umsetzung des Bundesprogramms betraut. Die Bundesmittel sollen im Wege der Projektzuwendung nach §§ 23, 44 BHO auf Antrag gewährt werden. Die Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bundeshaushalts 2021 in den Jahren 2021-2024 zur Verfügung.
Gemäß der Förderrichtlinien des Bundesprogramms ist von Seiten der Freien und Hansestadt Hamburg als Förderempfänger ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Projektkosten beizusteuern und zu übernehmen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Übernahme und Bereitstellung eines Eigenanteils von 372.000 Euro seitens der FHH.
Derzeit führt das Bezirksamt Wandsbek als projektbetreuende Dienststelle das gemäß Förderprogramm und Förderrichtlinie vorgeschriebene dreistufige Bewerbungs- und Antragsverfahren zur Bewilligung und Freigabe der Bundesmittel bei der BBSR durch. Mit der Einreichung einer Projektskizze (s. Anlage) am 12. und 17.02.2021 wurde die 1. Stufe abgeschlossen. Als Vorbedingung für die folgenden zwei Stufen (Erstellung und Einreichung des Zuwendungsantrags und Erteilung des Zuwendungsbescheids) sind der Beschluss zur Erstellung eines Zuwendungsantrags und die Zusage für die Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel zwingende Voraussetzung.
1) Zustimmung der BV Wandsbek, dass die Verwaltung einen Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" stellt.
2) Zustimmung der BV Wandsbek, dass die Verwaltung eine Antrag an die BUKEA zur vor-gezogenen Zusage auf die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils von 10% der Projektkosten in Höhe von 372.000 € brutto für das Projekt "Umgestaltung Eichtalpark - Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" stellt.
3) Die Fachbehörde wird aufgefordert, den Eigenanteil in Höhe von brutto 372.000 Euro der Bezirksverwaltung zur Verfügung zu stellen.
- Projektskizze zur Anmeldung (1. Stufe) des Projektes "Umgestaltung Eichtalpark
Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"
- Übersichtsplan 1 : 5.000
- Anlagevordruck Zuwendungsantrag Klima Räume