21-3631

Naturschutz und soziale Einrichtungen in Rahlstedt Ost sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3340.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 20.10.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 9.2

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung zu prüfen:

  1. für welche Dauer der Mietvertrag für den TSV Hohenhorst über den 31.07.2022 hinaus verlängert werden kann.
  2. wie sichergestellt werden kann, dass Musikschule, KITA und Sportverein langfristig in Rahlstedt Ost bleiben können.
  3. ob die Einrichtungen und baulichen Anlagen auf den Flurstücken 5421 und 5927 gebündelt und ggf. in einem Neubau zusammengeführt werden können.
  4. wie im Gegenzug eine Entsiegelung und ökologische Aufwertung auf den Flurstücken 5460 (Bachlauf) und 6805 (Musikschule) durchgeführt werden kann.
  5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die anstehenden Maßnahmen über den „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ gefördert werden können.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde:

 

Im Sommer 2020 wurde für die Kielkoppelstr. 9 c (Flurstück 6805) seitens des LIG ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren für die ansässige Musikschule sowie ein fünfjähriger Vertrag für die Hundeschule geprüft. Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine langfristige Bindung von Flächen im Landschaftsschutzgebiet handelte, wurde das Bezirksamt um Stellungnahme gebeten. Dieses lehnte eine Verlängerung der Mietverträge zunächst ab, da die Flächen im Allgemeinen Grundvermögen entsprechend ihrer bauplanerischen Ausweisung strategisch für eine Grünnutzung entwickelt werden sollen. Nach Gesprächen zwischen dem Bezirksamt und der Musikschule stimmte das Bezirksamt im Herbst 2020 einer fünfjährigen Vermietung unter der Prämisse zu, dass in dieser Zeit ein Ersatzstandort gefunden wird.

Im Mai 2021 wurde seitens des TSV Hohenhorst ebenfalls eine Mietvertragsverlängerung angefragt. Da das Grundstück (Flurstücke 5421 und 5927) dieselbe bauplanerische Ausweisung aufweist, wurde vom Bezirksamt einer Vermietung analog zu dem Vertrag der Musikschule bis Ende 2025 zugestimmt.

 

Zur langfristigen Sicherung der sozialen Nutzungen sollen Ersatzstandorte eruiert werden. Vor dem Hintergrund der knappen Ressource Boden und den steigenden Bedarfen ist jedoch nicht sichergestellt, dass ein den Anforderungen entsprechender Standort in Rahlstedt-Ost gefunden werden kann. Eine Bündelung der Nutzungen auf den Flurstücken 5421 und 5927 Gemarkung Alt-Rahlstedt wäre daher wünschenswert. Da sich die Gebäude im Eigentum des Mieters (TSV Hohenhorst) befindet, kann jedoch keine Aussage über den Zustand und einem möglichen nutzbaren Leerstand getroffen werden. Kosten der Instandhaltung oder des Abrisses für einen Neubau obliegen dem sozialen Träger.

 

Gemäß Baustufenplan Rahlstedt vom 14. Januar 1955 sind die Flächen als Grünfläche und Landwirtschaftliche Flächen im Außengebiet und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und somit nicht für einen Neubau geeignet. Östlich grenzt jedoch ein Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern an. Die Zulässigkeit eines Neubaus ist unter Einbezug des § 34  BauGB in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Wandsbek im weiteren Prozess somit zu prüfen. Darüber hinaus ist zu klären, wie ein Neubau zu finanzieren wäre.

 

Die Grenze des RISE Fördergebiets verläuft auf dem Schleemer Bach. Das Flurstück 6805 (Musikschule und Hundeschule) befindet sich damit innerhalb des Fördergebiets. Die Flurstücke 5421, 5811 und 5927 (TSV Hohenhorst und KITA) liegen außerhalb des Fördergebiets und sind damit von RISE nicht umfasst.

 

Das von der Politik beschlossene integrierte Entwicklungskonzept verfolgt an dieser Stelle das Handlungsziel, die Grünräume Stellau/Wiesenredder-Sorenstieg/Hegenwald/ Schleemer Bach bis Aumühler Weg zu einer attraktiven Nord-Süd-Verbindung durch das Quartier auszubilden. Dieses Projekt muss noch mit dem Arbeitsprogramm des Managements des Öffentlichen Raumes in Abstimmung gebracht werden.

 

Es ist absehbar, dass der „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ nach dem ersten Aufruf (Frist war 09. Juni 2021) noch nicht voll ausgeschöpft wird und es mindestens einen zweiten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen geben wird. Wann dies sein wird, ist noch nicht bekannt. Voraussetzung für einen Projektvorschlag ist eine Projektskizze; die Mindestanforderungen werden mit dem Projektaufruf bekannt gegeben. Sofern es zu einem weiteren Aufruf kommt und sich aus den vorgenannten Darstellungen ein Projektvorschlag entwickelt, wird das Bezirksamt Wandsbek bei der Erstellung der Unterlagen für das mehrstufige Antragsverfahren beratend unterstützen.

 

Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:

 

Zu 4.:

Die Grenze des RISE Fördergebiets verläuft auf dem Schleemer Bach. Die Flurstücke 6805 und 6806 (Musikschule und Hundeschule) befinden sich damit innerhalb des Fördergebiets.  Die Flurstücke 5421,5811 und 5927 (TSV Hohenhorst und KITA) liegen außerhalb und sind damit von RISE nicht umfasst.

Das von der Politik beschlossene Integrierte Entwicklungskonzept verfolgt an dieser Stelle schon das Handlungsfeldziel, die Grünräume Stellau/Wiesenredder-Sorenstieg/Hegenwald/Schleemer Bach bis Aumühler Weg zu einer attraktiven Nord-Süd-Verbindung durch das Quartier auszubilden. Dieses Projekt muss noch mit dem Arbeitsprogramm des Management des Öffentlichen Raumes in Abstimmung gebracht werden.

 

 

 

 

 

Zu 5.:

Es ist absehbar, dass der „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ nach dem ersten Aufruf (Frist war 09.06.2021) noch nicht voll ausgeschöpft wird und es mindestens einen zweiten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen geben wird.

Wann dies sein wird, ist noch nicht bekannt. Möglicherweise erfolgt eine Information mit Verkündung der ersten Förderzusagen.

Voraussetzung für einen Projektvorschlag ist eine Projektskizze, die Mindestanforderungen werden mit dem Projektaufruf bekannt gegeben. Sofern es zu einem weiteren Aufruf kommt und sich aus den Empfehlungen 1-4 Ansätze für einen Projektvorschlag entwickeln, wird das Fachamt SR bei der Erstellung der Unterlagen für das mehrstufige Antragsverfahren beratend unterstützen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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