20-7058

Nahversorgung für Poppenbüttel sicherstellen und ökologisch gestalten Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Am 13.11.2018 wurde dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek das Nahversorgungskonzept (Drucksache 20-6517.1) vorgelegt. Wie aus dem Konzept ersichtlich ist, fehlt im Norden von Poppenbüttel ein Nahversorger um den täglichen Bedarf zu decken. Insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich nördlich des Poppenbüttler Bogens ist ein Nahversorger nicht fußufig erreichbar.

Das Nahversorgungskonzept empfiehlt daher dem Wunsch des Gewerbebetriebes Teppich Stark an der Harksheider Straße 100 einen Nahversorger anzusiedeln zu folgen.

In Summe ergibt sich aus der Idee eine Win-Win-Situation. Teppich Stark als bekannter Gewerbe- bzw. Handwerksbetrieb in Poppenbüttel kann durch die Kombination mit einem Nahversorger sein Angebot und seine Arbeitsplätze sichern und die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten einen fußufig erreichbaren Lebensmittelhändler.

Darüber hinaus beabsichtigt Teppich Stark für kleine Handwerksbetriebe in einem Gewerbehof kleinere Gewerberäume anzubieten. Auch die Bereitschaft hierbei ein besonderes Augenmerk auf eine umweltverträgliche Umsetzung zu legen ist beim Investor vorhanden.

Das gesamte Projekt ist damit für das Umfeld, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Umwelt von entsprechender Bedeutung.

In diesem Sinne möchte die rot-grüne Koalition die Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieses wertvollen Projektes der Verwaltung mit auf den Weg geben.

 

Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung möge r das Vorhaben an der Harksheider Straße / Poopenbüttler Bogen (Poppenbüttel 47) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die folgenden Parameter mit dem Investor verbindlich vereinbaren:

  1. mtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach zu gestalten und extensiv zu begrünen. Auch die Dachflächen mit Solaranlagen sind als Gründach zu gestalten.
  2. Auf den gesamten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen und ggf. ergänzende Solarthermieanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten und verschattete Bereiche. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.
  3. Das gesamte Vorhaben ist mind. im Energiestandard KfW 55 nach der zum Bauantragszeitpunkt gelten Energieeinsparverordnung zu realisieren. Dabei muss der erreichte CO²-Ausstoss für den Betrieb der Gebäude 15% unterhalb des KfW 55Standards liegen. Die Einhaltung ist von einem unabhängigen Sachverständigen nachzuweisen und dem Planungsausschuss vorzulegen.
  4. r die Energiegewinnung sollen Wärmepumpen (z.B. für Erd- oder Luftwärme) zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Abwärme der Kühlanlagen genutzt werden.
  5. Der Bau ist mit einer thermoaktiven Bodenplatte auszuführen.
  6. Die gesamte Beleuchtung erfolgt mit einer insektenfreundlichen LED-Beleuchtung. Die entsprechende Lösung wird dabei eng mit zwei Naturschutzverbänden abgestimmt.
  7. Der Betrieb der Gewerbebetriebe erfolgt ausschließlich mit 100% Ökostrom. Der zusätzliche Wärmeenergiebedarf, der nicht durch eigene Energiegewinnung aus den Punkten 2 und 4 erzeugt werden kann wird ausschließlich aus erneuerbaren Quellen bezogen (z.B. Ökogas).   
  8. Zusätzlich zu den durch die Fachanweisung FA 1/2013 - ABH gefordert Fahrradstellplätzen sind 5 Stellplätze für Lastenfahrder umzusetzen. Die Fahrradstellplätze sind durch entsprechende farbliche Bodenmarkierungen mit Piktogrammen deutlich zu markieren.
  9. 10% der Fahrradstellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für e-Bikes ausgestattet.
  10. 8% der PKW-Stellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung ausgestattet.r weitere 2% sind die Leitungen und die Versorgungskapazität für Ladeeinrichtungen vorzusehen.
  11. Die Gestaltung der Außenbereiche sollte eine hohe ökologische Quantität und Qualität aufweisen. Alle Neupflanzungen dürfen nur mit heimischen Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen.
  12. Baumfällungen oder die Entfernung von Knicks und Hecken sind zu vermeiden. Sollten dennoch Bäume oder Gehölze entfernt werden müssen sind diese im Verhältnis 1:1,5 durch heimische Gehölze zu ersetzen (für jeden gefällten Baum 1,5 neue großkronige Laubbäume, für jeden Meter Hecke 1,5 Meter neue heimische Hecke).
  13. mtliche Zufahrten und Wege sind in einem wasserdurchlässigen Aufbau auszuführen.
  14. Betriebsbedingte Kündigungen, die sich durch eine Anpassung des Betriebs des Investors durch das Vorhaben ergeben könnten sind vermeiden.

 

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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