22-0461

Nachzahlung für die Versorgung des Jugendzentrums Startloch mit Fernwärme für die Jahre 2021 und 2022

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.11.2024
Ö 6.2
Sachverhalt

Da das Jugendzentrum Startloch sich in einem ehemaligen Schulgebäude befindet, befinden sich die Leitungen für Strom, Fernwärme und Wasser in einem Raum der benachbarten Schule. Die Leitungen kommen gesammelt in einem Kellerraum der Schule an und werden von dort verteilt. Versorgt durch das Schulgebäude werden die benachbarte Kita, die Turnhalle und das Jugendzentrum Startloch. Lange Zeit wurden die Verbrauchswerte aller Gebäude anteilig ihrer Fläche bemessen. Vor einigen Jahren wurden Zähler an den Leitungen der Fernwärme und der Stromversorgung installiert, welche allerdings sehr schlecht einseh- und ablesbar sind. Diese Zähler der Leitungen, die das Startloch versorgen, werden im Zuge der Sanierungsmaßnahme durch praktikablere Zähler erneuert. Ein separater Anschluss wäre wirtschaftlich gesehen nicht zu rechtfertigen, da die Kosten in keiner Relation zu dem Nutzen stehen. Dies wurde im Zuge der jetzigen Sanierungsmaßnahmen nochmals geprüft. Leider liegt der Prüfvermerk des Bauphysikers dem Bezirksamt noch nicht vor, kann aber auf Wunsch gerne nachgereicht werden.

Bzgl. der Stromleitungen wird momentan geprüft, ob hier die Installation eines eigenen Anschlusses sinnvoll wäre, da die Kabellage und der Verteilerkasten schon sehr in die Jahre gekommen sind. Das Prüfergebnis bleibt abzuwarten, ggf. wird dieses erneut in den Ausschuss getragen.

 

Die Rechnung, aus welcher hervorgeht, dass die Kosten dem Jugendzentrum zuzuordnen sind, befindet sich in der Anlage.

 

Die Hochrechnungen für die künftigen Abschlagszahlungen wurden vom Nutzer in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement geschätzt. Diese Schätzungen wurden nun zurückgenommen, da der Verbrauch aufgrund der umfassenden Sanierungsmaßnahmen nicht genau kalkuliert werden kann. Nach Abschluss der Sanierung wird von geringeren Kosten ausgegangen, da das Gebäude wesentlich energie-effizienter geworden ist. Somit wird die Höhe der Abschlagszahlung bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen auf dem jetzigen Niveau beibehalten und anschließend entsprechend angepasst.

 

Der Träger beantragt somit lediglich die Nachzahlungssumme für die Fernwärmeversorgung der Jahre 2021 und 2022 i. H. v. 21.526,57 . Es stehen ausreichend konsumtive Mittel zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss wird um positive Beschlussfassung gebeten.

Anhänge