Mülleimer im Hüllenkamp Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.04.2025 (Drs. 22-1226.1)
Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.29
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung wird gebeten, einen öffentlichen Mülleimer im Hüllenkamp, vorzugsweise an der Kreuzung Poggfredweg-Hüllenkamp, zu errichten.
2. Der Regionalausschuss möge informiert werden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Grundsätzlich sind nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) die Anlieger:innen für die Reinigung der dem Fußgängerverkehr und dem Radverkehr dienenden Flächen vor ihrem Grundstück verantwortlich (vgl. § 29 Abs. 1 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG)). Lediglich diejenigen Geh- und Radwege, die im Wegereinigungsverzeichnis (WRV) – Teil A – der Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung) aufgeführt sind, werden gegen Gebühr von der SRH für die Anlieger:innen gereinigt. Diese erfolgt nach einer festgelegten Frequenz. Die Reinigungspflicht der Anlieger:innen umfasst die dem Fußgängerverkehr und dem Fahrradverkehr dienenden, von der Fahrbahn baulich abgesetzten Wegeanlagen (Gehwege und Fahrradwege) in voller Breite (vgl. § 30 Abs. 1 Ziffer 1 HWG). Außerdem reinigt die SRH Streckenabschnitte, an denen es keine Anliegerinnen und Anlieger gibt, z.B. entlang öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen und öffentlicher Spielplätze (§29 Abs. 4 HWG). Darüber hinaus obliegt der SRH die Fahrbahnreinigung. Radwege, die sich auf der Fahrbahn befinden und nicht baulich abgesetzt sind, werden von der SRH mitbearbeitet. Die konkreten Reinigungshäufigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen sind im WRV – Teil B – festgelegt.
Die Gehwegabschnitte der in Rede stehenden Straßen einschließlich des Kreuzungsbereichs Poggfreedweg/Hüllenkamp sind aktuell nicht im Teil A des WRV aufgeführt. Demnach besteht eine Anliegerverpflichtung zur Reinigung dieser Flächen.
Ungeachtet dessen hat die SRH den Verschmutzungsgrad vor Ort überprüft. Sie konnte lediglich kleine Verunreinigungen feststellen. Gleichwohl hat die SRH zugesagt, zeitnah einen Papierkorb aufzustellen, der einmal wöchentlich entleert wird. Diese Maßnahme dürfte die Sauberkeitssituation positiv beeinflussen.
Die Beschlussempfehlung wird damit aufgegriffen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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