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Modellprojekt Wandsbek Mehr Teilhabe für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen: mobile Teststationen einsetzen Debattenantrag der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 21.02.2022 Hauptausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

 

Insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen brauchen, so lange sie noch selbst kurze Wege beispielsweise mit Rollator zurücklegen können, zur Erledigung alltäglicher Herausforderungen wie Einkauf, Arztbesuch oder Treffen mit anderen Menschen den ÖPNV.
Voraussetzung für die Nutzung des ÖPNV ist „3G“, was nachgewiesen werden muss.

Nicht zuletzt sind im Kreis der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aber auch nicht wenige, die in Zusammenhang mit ihrem gesundheitlichen Zustand zu denen gehören, die per ärztlichem Attest von der „Corona-Impfung“ befreit sind. Für diese Menschen ist ein – zudem nur kurzfristig geltender – Test die einzige Möglichkeit, die Nutzungsbedingungen des ÖPNV zu erfüllen. Betroffen sind zudem beispielsweise auch diejenigen mobilitätseingeschränkten Menschen, die bislang zu den Bürgerinnen und Bürgern zählen, die aufgrund vielfältiger Umstände ihre „Booster-Impfung“ noch nicht haben erhalten können und insofern ebenfalls auf einen aktuellen Test angewiesen sind.

Um einen solchen Test zu erhalten, der einem die Teilnahme an den zuvor genannten Alltagsangeboten und Dienstleistungen ermöglicht, darunter auch Geschäfte außerhalb des „Grundbedarfs“ von Lebensmittel bis Blumen, muss eine Test-Station auch erreichbar sein.

Das ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen allerdings eine in entsprechenden Fällen unüberwindbare Aufgabe. Die nächste Teststation ist oft so weit weg, dass sie mit eigener Kraft nicht erreicht werden kann. Es würde bedeuten, dass für diese Menschen nur die Zuhilfenahme von Taxis – bei entsprechenden Kosten – oder das Bitten um Unterstützung aus dem Freundes- oder Familienkreis, soweit vorhanden, zum Ziel führt: einen Test zu erhalten, mit dem sie den ÖPNV nutzen können, der – wie beispielsweise bei Senioreneinrichtungen nicht selten – direkt vor der Tür hält. Angebunden an den ÖPNV sind diese Menschen insofern technisch durchaus – ein Bus oder eine Bahn sind oft ganz in der Nähe – nur nutzen können sie sie nicht, weil sie eben beispielsweise den Bus benötigen würden, um zur nächsten Teststation zu fahren, damit einen Testnachweis erhalten, mit dem sie den Bus nützen können……
 

Lösung: Um die Inklusion und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Mobilitätseinschränkungen und Bedarf an entsprechenden Tests in unserem Bezirk durch öffentlich zugängliche Angebote sicherzustellen, bieten sich „mobile Teststationen“ an, wie sie es auch im Fall von mobilem Impfen gibt.
Solche mobilen Test-Angebote, die aufsuchend arbeiten und (nach Absprache mit den Einrichtungs-Leitungen oder Betroffenen-Organisationen) entweder Wohn-, Betreuungs-, Treffpunkt-Einrichtungen sowie mögliche zentralen Orte im Wohnumfeld dieser Menschen ansteuern sollen, gibt es mindestens durch 3 Anbieter in Hamburg, die beispielsweise Unternehmen auf „Bestellung“ anfahren und dort die Mitarbeiter testen.

Da die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt nicht zuletzt hinsichtlich der Weiterbearbeitung möglicher positiv ausfallender Tests notwendig ist, ist es Aufgabe des Bezirksamtes, die Inklusion und Teilhabe der genannten Gruppe an Bürgerinnen und Bürgern sehr zeitnah sicherzustellen. Ob das Gesundheitsamt selbst solche Angebote entwickelt oder die Zusammenarbeit mit Anbietern sucht, möglicherweise auch einen Partner/Sponsor für die Kosten einer solchen Inklusionsmaßnahme findet, soll der Verwaltung überlassen bleiben.

Ziel des Antrages ist es, dass so schnell wie möglich ein solches Angebot geschaffen wird, da nicht wenige der betroffenen Menschen seit Inkrafttreten der 3G-Regelung im ÖPNV (und der 2G+-Regelung in vielen Geschäften und Restaurants) in den Möglichkeiten der Teilhabe enorm beschnitten sind und, wie wir von Bewohnern einer Wandsbeker Senioreneinrichtung am Stadtrand erfuhren, kaum noch „raus kommen“, weil sie immer privat jemanden finden müssen, der ihnen die Fahrt zum Testzentrum ermöglicht. Da die Tests einen kurzen Gültigkeitszeitraum haben, ist es mit einmal testen eben nicht getan, um sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen und auch notwendige Wege erledigen zu können.
Vorvereinbarte Termine, wann ein mobiles Testzentrum die entsprechende Einrichtung oder einen für diese Bevölkerungskreise sinnvollen zentralen Ort ansteuert und zur Verfügung steht, machen für die Bewohner/die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Planung von aushäusigen Aktivitäten einfacher, machen diese Menschen auch unabhängiger und geben ihnen Bewegungsfreiheit zurück. Zudem kann insofern auch die Anmeldung der Inanspruchnahme des Angebotes bereits im Vorfeld erfasst und die Routenplanung entsprechend gesteuert werden.

Wir schlagen daher ein Modellprojekt für den Bezirk Wandsbek vor, das sehr kurzfristig die Inklusion von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Impf-Befreiungs-Attest/nicht vorhandene Booster-Impfung durch die Einrichtung von eigenen oder Unterstützung/Zusammenarbeit mit externen Anbietern aufsuchenden mobilen Teststationen ermöglicht.

 

 

Petitum/Beschluss

 

1. Die Bezirksversammlung fordert die Verwaltung auf, sehr zeitnah für aufsuchende Testangebote für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (beispielsweise mobile Teststationen) zu sorgen, die aktuelle Tests für die Teilhabe am ÖPNV, am gesellschaftlichen Leben und zur Wahrnehmung von Dienstleistungen beispielsweise aus dem medizinischen Bereich und somit die Inklusion dieser Bürgerinnen und Bürger in das Bezirksleben ermöglichen. Dies wäre als Modellprojekt zu sehen, mit dem Wandsbek ein Zeichen für andere Bezirke oder Gemeinden setzen würde.


2. Die Bezirksverwaltung möge prüfen, ob die in Punkt 1 beschriebene Dienstleistung auch in Kooperation oder durch Beauftragung Dritter durchgeführt werden kann. Kernziel ist, ein solches Angebot so rasch wie irgend möglich zu realisieren.

 

3. Das Bezirksamt wird gebeten, entsprechende Einrichtungen und für diesen Betroffenenkreis zuständige Organisationen über das neue Angebot zu informieren.
 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
21.02.2022
Ö 6.3
Anhänge

keine Anlage/n 

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