21-8212.1

Mittelbereitstellung für die Erneuerung einer Entwässerungstrumme auf dem Gelände von "Jumicar", Heestweg 1 Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt und Kultur

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.02.2024
Ö 8.3
Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage im Ausschuss für Haushalt und Kultur am 23.01.2024

-          Einstimmig beschlossen

 

Das ca. 5.438 m² große Flurstück 346 der Gemarkung Alt-Rahlstedt befindet sich in der Verwaltung des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Auf dem Gelände findet zweimal jährlich ein bezirkliches Volksfest statt.

 

Ein 2.719 m² großes Grundstückteil wird seit dem 01.01.2015 an die Jumicar GmbH vermietet. Die Mieteinnahmen fließen dem Fachamt zu. Die Jumicar GmbH bietet ein gewerbliches Fahrtraining für Kinder an. Kinder ab 6 Jahren können in motorbetriebenen Miniautos das richtige Verhalten im Straßenverkehr unter realistischen Bedingungen sowie verschiedenen Blickpunkten erlernen, beispielsweise im Rahmen eines Kindergeburtstages.

 

Der Mieter informierte das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt im Sommer 2023 über eine Absenkung in der Asphaltdecke in der Nähe eines Gullys. Die fachliche Überprüfung durch den Bauhof ergab, dass die Entwässerungstrumme defekt ist und erneuert werden muss. Gemäß Kostenvoranschlag kostet die Schadensbehebung voraussichtlich 11.402,12 €.

 

Die Ausführung der Bauarbeiten könnten vorzugsweise in den Herbst- bzw. Wintermonaten stattfinden, da in diesen Monaten nur an den Wochenenden (im März zusätzlich in den Ferien) geöffnet ist.  

 

Dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt stehen keine konsumtiven Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung, um die Schadensbehebung zu beauftragen. Die jetzt notwendigen Reparaturarbeiten auf der Fläche waren nicht vorhersehbar. Vorhandene Mittel werden vorrangig für Schadensbeseitigungen auf den selbst genutzten Wochenmarktflächen benötigt. Die Schadensbehebung auf einer vermieteten Fläche kann nicht priorisiert werden.

 

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass das Schadensbild sich ausweitet und ggf. eine Gefährdung der Jumicar-Besucher nicht ausgeschlossen werden kann. Wenn der Schaden nicht repariert werden kann, müsste daher zwecks Gefahrenabwehr eine Teilfläche gesperrt und aus dem Mietvertrag herausgenommen oder über eine vollständige Kündigung des Mietvertrags nachgedacht werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksversammlung um Bereitstellung der Mittel in Höhe von 11.402,12 Euro für die Beauftragung der Erneuerung einer Entwässerungstrumme auf dem Gelände von „Jumicar“, Heestweg 1 gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n