21-3377

Mit Bürgerbeteiligung zum S4 Haltestellennamen für die Planhaltestelle "Bovestraße" Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-2980.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 11.08.2021 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.5

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Bürgerbeteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Anrainerinnen und Anrainern der geplanten Haltestelle mit dem aktuell geführten Plannamen „Bovestraße“ in geeigneter Form durchzuführen und die Ergebnisse dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek zeitnah mitzuteilen.
  2. Der Regionalausschuss Kerngebiet steht hinter dem Beschluss aus dem Jahr 2017, den Bahnhof mit dem aktuell noch geführten Namen „Claudiusstraße“ in „Wandsbek Rathaus“ zu benennen und begrüßt die positive Rückmeldung seitens der Deutschen Bahn diese Namensänderung aufzunehmen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Zu 1.:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) unterstützt eine neue Prüfung zur Namensgebung der Station Bovestraße. Hierbei ist anzumerken, dass derzeit die Bezeichnungen der neu zu errichtenden S4-Stationen in allen Planfeststellungsunterlagen als Arbeitstitel geführt werden. Zur Vermeidung von Irritationen im laufenden Planungs- und Bauprozess soll diese Praxis bis zur endgültigen Festlegung der Stationsbezeichnungen rechtzeitig vor der S4-Inbetriebnahme beibehalten werden, wobei die Arbeitstitel kein Präjudiz der endgültig zu verwendenden Stationsbezeichnungen darstellen.

 

Die Festlegung der endgültigen Bezeichnungen wird nach derzeitigem Diskussionsstand auf Basis geeigneter Vorschläge im Arbeitskreis (AK) Kommunikation des HVV durch Beschluss im Lenkungskreis S4-Ost getroffen, so dass alle relevanten Akteur:innen in die Entscheidungsfindung eingebunden sind. Seitens der DB AG als Bauherrin wird auch die vom Bezirk vorgeschlagene Öffentlichkeitsbeteiligung in geeigneter Form nicht ausgeschlossen, wobei die Vorschläge bestimmten Kriterien hinsichtlich Eindeutigkeit der Orientierung im Stadtraum und historischer und gesellschaftlicher Akzeptanz unterliegen würden. Hierzu können die für die Benennung von Verkehrsflächen entwickelten Grundsätze herangezogen werden. Über Zeitpunkt und Form der Beteiligung könnte der AK Kommunikation dann rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der Stationen entscheiden.

 

Zu 2.:

Die BVM teilt diese Einschätzung. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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