Mehrbedarfe der Bezirke bei der Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 berücksichtigen Interfraktioneller Antrag der SPD-, CDU-, Grüne- und Die Linke- Fraktionen sowie der Liberalen Fraktionsgemeinschaft
Die Bezirke sind in der Hamburger Verwaltung für die meisten Dienstleistungen für den Bürger und den direkten Kontakt verantwortlich. Nicht besetzte Stellen und Personalabbau ebenso wie Kürzungen bzw. Mehrbelastungen in den Rahmenzuweisungen führen unmittelbar zu Einschränkungen dieser Leistungen. Gleichsam sind sie in besonderem Maße von einer wachsenden Bevölkerung betroffen, weil dann wesentlich mehr Leistungen in Anspruch genommen werden.
In den vergangenen Jahren haben die Bezirke mehrfach auf strukturelle Defizite in den Rahmenzuweisungen, Probleme bei Stellenbesetzungen mit Fachkräften und Auswirkungen der Personalreduzierung hingewiesen.
Nach der Sommerpause wird der Senat den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2019 und 2020 bei der Bürgerschaft einbringen. Dieser Zeitpunkt ist deshalb gut geeignet, um die berechtigten Mehrbedarfe des Bezirks zu berücksichtigen. Die aktuelle Diskussion in Senat und Bürgerschaft über zusätzliche Bedarfe an Finanzmitteln mit einem Umfang von 2,5 Mrd. Euro für 3 Jahre macht deutlich, dass die schon häufig artikulierten Mehrbedarfe der Bezirke sehr bescheiden sind.
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