22-1997

Mehr Sauberkeit im Umfeld der "Seumestraße" Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1805.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.23

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob an folgenden Standorten zusätzliche Abfallbehälter

installiert werden können:

  • Ecke Seumestraße / Wandsbeker Chaussee (nahe Restaurant „Zala“)
  • temporäre Bushaltestelle Seumestraße 13

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, mit der Stadtreinigung Hamburg abzustimmen,

ob eine intensivere und/oder regelmäßige Reinigung in einem angemessenen Umkreis um die

U-Bahn-Ausgängen der Station „Wandsbeker Chaussee“ mitexpliziter Berücksichtigung des

Zugangs „Seumestraße“ realisierbar ist.

Über den Stand der Prüfungen und möglichen Maßnahmen soll dem Regionalausschuss

Kerngebiet berichtet werden.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Der Prüfempfehlung hat die SRH gerne entsprochen und wird zwei zusätzliche rote Papierkörbe aufstellen. Einer wird in der Seumestraße bei der temporären Bushaltestelle und ein zweiter an der Straßenecke Seumestraße/Wandsbeker Chaussee (Westseite, vor dem Restaurant Zala) platziert. Eine Karte der geplanten Standorte ist beigefügt.

Durch die geplanten zusätzlichen Behälter ist davon auszugehen, dass die Sauberkeitssituation künftig positiv beeinflusst werden kann.

Die SRH reinigt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle Fahrbahnen sowie die Gehwege in ihrer Zuständigkeit, d.h. solche ohne Anliegerverpflichtung, bedarfsgerecht. Die konkreten Reinigungshäufigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen sind im Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil B) der „Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung)“ festgelegt. Jede Straße in Hamburg wird mindestens alle 14 Tage gereinigt. Außerdem reinigt die SRH u.a. die Geh- und Radwegestrecken der öffentliche Wegeflächen für Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr, die im sogenannten Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil A) aufgeführt sind und Streckenabschnitte, an denen es keine Anliegerinnen und Anlieger gibt, z.B. entlang öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen.

r die Gehwege der Seumestraße ist gemäß Teil A des WRV eine wöchentlich zweimalige Reinigung und für die Wandsbeker Chaussee eine wöchentlich sechsmalige Reinigung durch die SRH vorgesehen.

Die SRH teilt den Eindruck der Bezirksversammlung Wandsbek über die Sauberkeitssituation in der Seumestraße nur im Hinblick auf den Bereich Ecke Seumestraße/Wandsbeker Chaussee. Die Verschmutzung ist in diesem Bereich auf die regelmäßige Aufstellung von Big Bags, die teilweise auch Beistellungen von Abfall nach sich ziehen, zurückzuführen. Diese Verschmutzungen werden auch von Bürgerinnen und Bürger über die SRH-App gemeldet und daraufhin von der SRH abgeholt. Zu Bedenken ist hierbei, dass die SRH vor der Abholung eines neu aufgestellten Big Bags prüfen muss, ob die für die Aufstellung erforderliche Genehmigung vorliegt. Vor diesem Hintergrund wird eine Erhöhung der Reinigungsintensität für nicht notwendig und zielführend erachtet.

Die Beschlussempfehlung wird damit aufgegriffen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
18.09.2025
Ö 14.23
Anhänge

Karte mit geplanten Standorten der Papierkörbe

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