Maßnahmen zur Verkehrssicherung für SchülerInnen der drei Volksdorfer Schulen im Kreuzungsbereich der Straßen "Im Alten Dorfe" /"Lerchenberg" Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.11.2024 (Drs. 22-0510.1)
Letzte Beratung: 13.02.2025 Regionalausschuss Walddörfer Ö 6.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das PK 35 wird gebeten eine Verkehrsbeobachtung besagter Stelle, zur Zeit des Schulverkehrs, vorzunehmen, um festzustellen wie viele Schüler sich für den gefährlichen, kürzeren Weg entscheiden.
Die Bezirksverwaltung wird, bei einer festgestellten Gefährdungslage, gebeten geeignete Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler zu ergreifen.
Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt zu der Beschlussempfehlung Stellung:
Die Straße Im Alten Dorfe und in der Verlängerung die Straße Lerchenberg sind eine der An- und Abmarschwege zum Schule Campus Volksdorf.
Vor allem die Schülerinnen und Schüler, die mit der U-Bahn bis zum Bahnhof Volksdorf fahren bewegen sich beim Schulanmarsch über den Rockenhof in Richtung Schule. Sie haben die Möglichkeit das Schwimmbad rechtsseitig oder linksseitig zu passieren. Rechtsseitig gehen sie über den Pastorenstieg und können die Straße Im Alten Dorfe an dem dortigen Fußgängerüberweg (FGÜ) passieren.
Linksseitig passiert, treffen sie an der Einfahrt des zum Schwimmbad gehörigen Parkplatzes auf die Straße Im Alten Dorfe. An dieser Stelle befindet sich keine Querungshilfe für zu Fuß Gehende.
Von dort beträgt die Entfernung zu dem FGÜ am Pastorenstieg 91 Meter. In die andere Richtung beträgt die Entfernung zum nächsten FGÜ (Ecke Vörn Barkholt) 118 Meter. Unsere Beobachtung hat gezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler, die das Schwimmbad linksseitig passieren, beide FGÜ nicht nutzen, da der eine entgegen der Laufrichtung und der andere erst hinter der Einmündung des Lerchenbergs liegt. Diese Schülerinnen und Schüler queren die Straße Im Alten Dorfe je nach Verkehrslage im Bereichzwischen Schwimmbad und der Straße Lerchenberg ohne Querungshilfe. Bei unserer Beobachtung wurden zahlreiche dieser Querungen wahrgenommen. Zu gefährlichen Situationen kam es in keinem Fall.
Auf der Straße Im Alten Dorfe gilt in diesem Bereich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Am Fahrbahnrand kann und wird geparkt. Die Fahrbahn hat einen Breite von ca. 7 Metern und verfügt nicht über eine Fahrbahnmarkierung.
Eine durchgeführte Unfallanalyse bestätigt diese Feststellung. In den letzten fünf Jahren kam es in diesem Bereich nicht zu keinem Verkehrsunfall unter Beteiligung von zu Fuß Gehenden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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