Maßnahmen zur Bekämpfung der Taubenproblematik Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.05.2022 (Drs. 21-5226)
Letzte Beratung: 06.09.2022 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,
Zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek nimmt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wie folgt Stellung:
Die Errichtung von Taubenschlägen wird allgemein als ein Mittel zur Regulierung von Stadttaubenpopulationen (sei es aus hygienischen Beweggründen und/oder aus Tierschutzgründen) angesehen. Die Schläge sollen die regional ansässigen Tiere im Schlag binden und eine Populationskontrolle ermöglichen.
Voraussetzung für die Errichtung eines Taubenschlags ist:
Die zuständige Behörde hatte bereits 2008 überlegt, einen eigenen Taubenschlag als Pilotprojekt zu realisieren. Jedoch ließ sich über Jahre kein geeigneter Standort dafür finden.
Als Folge hat sie zu einem späteren Zeitpunkt die Errichtung und den Betrieb eines Taubenschlags auf der Centrumsmoschee im Bezirk Hamburg-Mitte unterstützt. Dieser wurde durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. 2016 in Betrieb genommen. Dieses Pilotprojekt zeigte typische Schwierigkeiten, die hinsichtlich fehlender Verfügbarkeit von Standorten auch aus anderen Städten berichtet werden. Im Zuge einer erforderlichen Gebäudesanierung musste der Schlag 2020 rückgebaut werden und konnte weder am selben Standort, noch in der näheren Umgebung wieder errichtet werden. Eine aufwendige Suche nach einem alternativen Standort blieb trotz umfassender Bemühungen bis heute erfolglos. Zudem fand im Schlag keine Bruttätigkeit statt, vermutlich aufgrund einer überhöhten Frequentierung durch Tauben.
An ähnlichen Problemen scheiterte auch ein Runder Tisch, der im Rahmen der Bezirksversammlung Bergedorf eingerichtet worden war. Hier konnten nur die Voraussetzungen für die Errichtung eines Taubenschlags festgelegt werden, obwohl drei weitere Standorte als zielführend erklärt wurden (Drs. 21-0389.04).
Die Ermittlung von Örtlichkeiten mit besonders hoher Taubenpopulation und die Verfügbarkeit mindestens eines geeigneten Standorts für die Errichtung eines Schlags im jeweiligen Umfeld stellen den entscheidenden Ausganspunkt für die weiteren Planungspunkte dar. In Abhängigkeit hiervon stehen Schlagkapazitäten und Bauplanung, Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, die die Sachlage spezifisch beeinflussen und berücksichtigt bzw. bewegt werden müssten und die Abschätzung von Erfolgsmöglichkeiten. Versorgungsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten wiederum sind von diesem Gesamtbild abhängig. Diese Eruierung und Auswertung der jeweiligen Sachlage kann nur durch die mit den lokalen Gegebenheiten vertrauten Bezirke erfolgen.
Es ist fraglich, welcher Mehrwert durch die Einrichtung eines bezirksübergreifenden Runden Tisches hinsichtlich der Regulation von Taubenpopulationen zu erwarten wäre. Weder ist anzunehmen, dass eine andere populationskontrollierende Maßnahme als die Errichtung von Taubenschlägen, ins Gespräch käme, noch ist der bezirksübergreifende Runde Tisch zielführend für die jeweilige und individuelle Schlagkonzeptionierung in den Stadtteilen. Die Feststellung, dass in der FHH Gebiete mit hoher Taubenpopulation bestehen und Taubenschläge als Mittel der Wahl anzusehen wären ist bekannt und wird schon umfangreich vertreten. Bezirksindividuelle Planungen und Lösungsansätze können aber nicht Gegenstand eines FHH-weiten Runden Tisches mit einer Vielzahl von Akteuren sein. Beispielsweise kann ein Taubenschlag i.d.R. nicht auf oder unter einer Bahnbrücke errichtet werden, auch wenn hier eine größere Taubenpopulation vorgefunden wird. Es wäre vielmehr in der Nähe ein geeignetes Gebäude oder Gelände zu finden und zielgerichtet mit dem Eigentümer über die Errichtung eines Schlages Einigkeit zu erzielen.
Zeitgleich bindet eine solche Institution erhebliche Ressourcen, sowohl in der Fachbehörde als auch in den Bezirken.
Auch im Hinblick auf die finanzielle Bedarfserfassung aller Bezirke wäre eine konkrete Planung der Einzelbedarfe voranzustellen. Darüber hinaus wurde in Bezug auf die Finanzierung eines stadtweiten Taubenkonzeptes ein Bürgerschaftsantrag zum Haushalt für die gestaffelte Errichtung von Taubenschlägen (Drucksache 22/4588) im Juni 2021 mehrheitlich abgelehnt. Eine Finanzierung durch die FHH steht damit nicht zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund ist nicht deutlich, welche Funktion die Einrichtung eines Runden Tisches unter der Federführung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz haben könnte.
Die Planung und Durchführung eines Pilotprojektes kann sinnvollerweise nur in den Händen des jeweiligen Bezirkes bleiben. Die Konzeptionierung im Einzelfall mit angemessener Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Einflüsse verlangt entsprechende Kenntnisse, die nur in den Bezirken selbst vorliegen. Eine finanzielle Unterstützung eines Pilotprojektes im Rahmen des mit dem HTV vertraglich festgelegten Umfangs könnte nach Vorlegen eines erstellten Konzeptes mit Kostenabschätzung geprüft werden. Besondere Finanzmittel stehen nicht zur Verfügung.
Unabhängig von der fachlichen Bewertung stehen in der Fachbehörde auch keine ausreichenden personellen Ressourcen für die Übernahme dieser Aufgabe zur Verfügung. Dies wäre lediglich mit zusätzlichen Personalressourcen möglich.
Die Einrichtung eines Runden Tischs und Koordination des Themas Stadttauben wird aus o.g. Gründen fachlich als wenig zielführend erachtet und abgelehnt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.