21-3360

Marienanlage: Schilf am Teich reduzieren - Überprüfung der Zuführung der Oberflächenentwässerung vom Wohngebiet Husarenhof Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1896.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.08.2021
17.06.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Schilf an den Rändern der Marienanlagen reduziert werden kann. Zugleich möge die Verwaltung prüfen, ob die Oberflächenentwässerung vom

Wohngebiet Am Husarenhof ausreichend Wasser zum Teich der Marienanlage zuführt. Die Ergebnisse der Prüfung mögen zeitnah im Kerngebietsausschuss vorgestellt werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Entnahme von Schilfgürteln (auch die Teilentnahme) ist gemäß Vorgaben der geltenden Wasserrahmenrichtlinie nicht zulässig. Schilfgürtel sind ökologisch wertvolle Lebensräume nicht nur für Wasservögel, sondern auch für viele Klein- und Kleinstlebewesen.

Darüber hinaus weisen Schilfgürtel eine hohe Filterwirkung auf und verbessern dadurch die Gewässerqualität.

Das Bezirksamt hat den Schilfgürtel in Teilabschnitten im vergangenen Winter 2020/2021 umfänglich zurückgeschnitten, sodass zumindest über die Wintermonate eine gute Einsichtigkeit auf das Gewässer besteht. Diese Maßnahme wird das Bezirksamt im kommenden Winter wiederholen. Dadurch wird sich der Schilfgürtel voraussichtlich nicht weiter vergrößern.

 

Der Marienanlage wird aus der Wohnbebauung „Am Husarenhof“ das Niederschlagswasser einer abflusswirksamen Teilfläche von 1,154 ha mit einem Drosselabfluss von bis zu 30 Liter pro Sekunde zugeleitet. Eine Verpflichtung, eine bestimmte Wassermenge zuzuleiten, besteht nicht. Zusammen mit der Speisung aus dem Grundwasser steht in der Regel eine ausreichende Wassermenge zu Verfügung. Aufgrund des geringen Anfalls von Niederschlagswasser in Trockenphasen und einer durchschnittlichen Verdunstungsrate von fünf Millimeter pro Tag ist ein sinkender Wasserstand im Gewässer in der Marienanlage als, wenn auch durch den Klimawandel beeinflusstes, natürliches Phänomen einzuordnen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n