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Magistralen-Bebauung an der Bramfelder Chaussee Ecke Fabriciusstraße - Schaffung von neuem Planrecht für eine zukunftsweisende Stadtentwicklung Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.04.2021
Sachverhalt

 

-          Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Planungsausschuss am 16.03.2021.

 

-          Mehrheitlich in geänderter Form beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion.

 

 

r die Stadtentwicklung unseres Bezirks sowie den Wohnungs-und Gewerbebau wollen wir, dass Potenziale an den Magistralen und Nachverdichtungspotentiale im Rahmen der Innenentwicklung (z.B. Baulücken, Aufstockungen, Dachgeschossausbau) konsequent ausgeschöpft werden.“

 

Eine Möglichkeit zur Verwirklichung dieser politischen Aussage aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag in Wandsbek bietet sich an der Bramfelder Chaussee/ Ecke Fabriciusstraße. Das an einer Magistrale gelegene untergenutzte Gebiet hat großes Potential für eine zukunftsweisende Bebauung mit attraktiven und bezahlbaren Wohnungen. Das größtenteils an den Magistralen diffus wirkende städtebauliche Erscheinungsbild ließe sich dort erheblich verbessern, indem die prägenden Zeilenbauten der 50er und 60er Jahre hin zu einer Blockrandbebauung entwickelt würden. 

 

Die Rot-Grüne Koalition begrüßt es sehr, dass die großen Bestandshalter der betroffenen Grundstücke ihr Interesse an einer solchen Entwicklung des Quartiers signalisiert haben und mit dem Bezirk neues Planrecht schaffen wollen. Um den wichtigen sozialen und ökologischen Anforderungen einer wachsenden Stadt gerecht zu werden, wollen wir folgende Qualitätsanforderungen mit dem neuen Planrecht eines Angebots-Bebauungsplans verbinden.

 

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Parameter mit den Vorhabenträgern des Plangebietes in öffentlich-rechtlichen Verträgen verbindlich zu machen:

 

  1. Mindestens 30 % der Wohnungen in allen unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben, insbesondere den Vorhaben des Wohnungsvereines Hamburg von 1902 eG, der HSG und eines privaten Grundeigentümers im Einmündungsbereich Fabriciusstraße / Bramfelder Chaussee sind als öffentlich-geförderte Wohnungen im ersten oder zweiten Förderweg der IFB mit einer Bindung von 30 Jahren zu realisieren. Zusätzlich sollen in angemessenem Umfang Wohnungen mit preisreduzierter Anfangsmiete realisiert werden.

 

  1. Sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach zu gestalten und mindestens extensiv zu begrünen. Auch die Dachflächen mit Solaranlagen sind als Gründach zu gestalten.

 

  1. Auf den gesamten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen und ggf. ergänzende Solarthermieanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.

 

  1. Die unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben sind mindestens im Energiestandard KfW 55 nach dem zum Bauantragszeitpunkt geltenden Gebäudeenergiegesetz zu realisieren. Zusätzlich streben die Bauherren an, den Primärenergiebedarf je qm*a auf die KfW40 Grenzwerte bezogen zu erreichen sowie die THG Kennzahl für Heizenergie und Warmwasser (an der Zapfstelle) auf maximal 125g/kWh nachweislich zu begrenzen. Abweichungen von diesen Zielwerten sind dem Planungsausschuss durch geeignete Nachweise unabhängiger Stellen nachzuweisen.

 

  1. Sämtliche Außenwände der Gebäude sind attraktiv weitgehend als Vollklinker zu gestalten und mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abzustimmen.

 

  1. In den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben werden 10% der Pkw-Stellplätze mit einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ausgestattet, weitere 10% der Stellplätze dafür vorbereitet.

 

  1. In den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben wird ein Pkw-Stellplatzschlüssel je Wohneinheit von mindestens 0,4 für „normale“ Wohnungen und 0,2 für senioren- oder behindertengerechte Wohnungen eingehalten (mind. jedoch rund 70 Stellplätze über alle o.g. Vorhaben). Darüber hinaus erstellen die Investoren ein Mobilitätskonzept.

 

  1. In den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben wird geprüft, einen Teil der Fahrradstellplätze mit einer Ladeeinrichtung (z.B. abschließbare Ladeboxen) für e-Bikes auszurüsten. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollten grundsätzlich ebenerdig zugänglich sein und möglichst nahe an den Hauseingängen platziert werden, sofern sich diese im Untergeschoss befinden ist eine einfache und schnelle Zugänglichkeit anzustreben.

 

  1. Zusätzlich zu den durch die Fachanweisung FA 1/2013 -ABH geforderten Fahrradstellplätzen verpflichten sich die Investoren, den Nutzern von Lastenfahrrädern Pkw-Stellplätze zur Anmietung anzubieten. Es wird davon ausgegangen, dass sich 2-3 Lastenfahrräder einen PKW-Stellplatz teilen können.

 

  1. Die Gestaltung der Außenbereiche soll eine hohe ökologische Quantität und Qualität aufweisen. Alle Neupflanzungen dürfen vorrangig nur mit heimischen Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen.

 

  1. Baumfällungen sind zu vermeiden. Sollten dennoch Bäume oder Gehölze gefällt werden, sind diese im Verhältnis 1:2 oder nach BUKEA-Modell (anzuwenden ist das jeweils bessere) vorrangig auf den Grundstücken der unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben oder auf einem anderen nachweislich geeigneten Grundstück im Zugriff der Investoren im Bezirk Wandsbek mit heimischen Gehölzen zu ersetzen. Ist eine Nachpflanzung auf Grundstücken der unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben nicht möglich, suchen die Investoren gemeinsam mit der Verwaltung nach ortsnahen Ersatzstandorten; falls diese nicht verfügbar sind, nach anderen Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet (z.B. Fassadenbegrünungen, intensiverer Dachbegrünung, Entsiegelung, Renaturierung). Eine Ersatzzahlung soll nachrangig erfolgen.

 

  1. Die gesamte private Außenbeleuchtung in den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben erfolgt insektenfreundlich.

 

  1. Sämtliche Zufahrten und Wege sind nach Möglichkeit in einem luft- und wasserdurchlässigen Aufbau auszuführen.

 

  1. Die Bauherren der unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben prüfen die Möglichkeit, Flächen für eine öffentlich zugängliche Station für die gemeinschaftliche Fahrzeugnutzung im stationsgebundenen Carsharing mit mindestens zwei Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Es werden durch die Bauherren der unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben 15 % mehr barrierefreie oder barrierereduzierte (gem. IFB) Wohnungen gebaut, als im Sinne der HBauO gefordert sind.

 

  1. Die Niederschlagsentwässerung ist möglichst naturnah und dezentral in geeigneten Versickerungsanlagen z.B. Mulden durchzuführen, wenn ansonsten keine Flächenkonkurrenzen bestehen.

 

  1. Kinderspielflächen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Einzelprojektes mit hochwertigen Geräten auszustatten. Den Anforderungen an die Inklusion soll Rechnung getragen werden.

 

  1. Die Außenanlagen sind im Rahmen der gegebenen räumlichen Möglichkeiten so zu gestalten, dass Orte der Begegnung für die Nachbarschaft geschaffen werden und die Gemeinschaft des Quartiers gefördert wird (z.B. durch Sitzgruppen und Tische).

 

  1. Erdgeschossig zur Bramfelder Chaussee sind im Wesentlichen Flächen mit publikumsaffiner Nutzung (ohne Wohnnutzung) vorzusehen, die belebend in den Stadtraum wirken und die Attraktivität des Quartiers erhöhen, wie z. B. wohnortnahe Versorgung und Gewerbe sowie soziale oder kulturelle Nutzungen. Insbesondere im Kreuzungsbereich Fabriciusstraße / Ecke Bramfelder Chaussee sind mindestens im Erdgeschoss publikumsaffine Nicht-Wohnnutzungen vorzusehen.

 

  1. Das momentan unbebaute Eckgrundstück Fabriciusstraße / Bramfelder Chaussee („Südspitze“) ist in der Bebauungsplanung aufgrund seiner städtebaulich besonders hervorgehobenen Lage angemessen auszugestalten und als raumbildende Ecke auszubilden.

 

  1. Alle Vorhaben werden an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen.

 

Anhänge

keine Anlage/n