Magistralen-Bebauung an der Bramfelder Chaussee Ecke Fabriciusstraße - Schaffung von neuem Planrecht für eine zukunftsweisende Stadtentwicklung Beschlussvorlage des Planungsausschusses
Letzte Beratung: 08.04.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.3
- Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Planungsausschuss am 16.03.2021.
- Mehrheitlich in geänderter Form beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion.
„Für die Stadtentwicklung unseres Bezirks sowie den Wohnungs-und Gewerbebau wollen wir, dass Potenziale an den Magistralen und Nachverdichtungspotentiale im Rahmen der Innenentwicklung (z.B. Baulücken, Aufstockungen, Dachgeschossausbau) konsequent ausgeschöpft werden.“
Eine Möglichkeit zur Verwirklichung dieser politischen Aussage aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag in Wandsbek bietet sich an der Bramfelder Chaussee/ Ecke Fabriciusstraße. Das an einer Magistrale gelegene untergenutzte Gebiet hat großes Potential für eine zukunftsweisende Bebauung mit attraktiven und bezahlbaren Wohnungen. Das größtenteils an den Magistralen diffus wirkende städtebauliche Erscheinungsbild ließe sich dort erheblich verbessern, indem die prägenden Zeilenbauten der 50er und 60er Jahre hin zu einer Blockrandbebauung entwickelt würden.
Die Rot-Grüne Koalition begrüßt es sehr, dass die großen Bestandshalter der betroffenen Grundstücke ihr Interesse an einer solchen Entwicklung des Quartiers signalisiert haben und mit dem Bezirk neues Planrecht schaffen wollen. Um den wichtigen sozialen und ökologischen Anforderungen einer wachsenden Stadt gerecht zu werden, wollen wir folgende Qualitätsanforderungen mit dem neuen Planrecht eines Angebots-Bebauungsplans verbinden.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Parameter mit den Vorhabenträgern des Plangebietes in öffentlich-rechtlichen Verträgen verbindlich zu machen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.