21-0958

Linksextremistische Angriffe auf die Polizei und Besucher des Landesparteitages der AfD in Wandsbek

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Sprengkörper, oft verharmlosend „Polenböller“ genannt, sind in Deutschland verboten. Ihre Sprengkraft kann schwere Verletzungen verursachen. Mitglieder einer Gruppierung, die diese gegen ein Haus, in dem sich Menschen befanden, einsetzten, wurden zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

 

  1. Wurden von Personen, die gegen den Parteitag der AfD am 10./11.1.2020 demonstrierten, Feuerwerkskörper gezündet?
    1. Befanden sich darunter von der Wirkung her Sprengkörper mit stärkerer Wirkung als in Deutschland als Feuerwerk zugelassen?
  2. Wurden diese Mittel gegen Menschen (Besucher, Polizisten) oder die Polizeipferde gerichtet eingesetzt?
  3. Wenn ja, konnte festgestellt werden, aus welcher Gruppierung (links-rechts-islamistisch) diese Sprengsätze eingesetzt wurden?
  4. Gibt es Ermittlungsverfahren?

 

Anhänge

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