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Linksextremistische Angriffe auf die Polizei und Besucher des Landesparteitages der AfD in Wandsbek

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Sprengkörper, oft verharmlosend „Polenböller“ genannt, sind in Deutschland verboten. Ihre Sprengkraft kann schwere Verletzungen verursachen. Mitglieder einer Gruppierung, die diese gegen ein Haus, in dem sich Menschen befanden, einsetzten, wurden zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:   05.03.2020

 

  1. Wurden von Personen, die gegen den Parteitag der AfD am 10./11.1.2020 demonstrierten, Feuerwerkskörper gezündet?
    1. Befanden sich darunter von der Wirkung her Sprengkörper mit stärkerer Wirkung als in Deutschland als Feuerwerk zugelassen?

 

BIS:

Am 10. Januar 2020 kam es im Rahmen eines Aufzugs und einer stationären Kundgebung, die sich beide gegen den AfD-Parteitag richteten, zu Böllerwürfen und dem Abbrennen von Pyrotechnik durch unbekannt gebliebene Personen. Ob es sich dabei um Pyrotechnik im Sinne der Frage handelte, ist der Polizei nicht bekannt. Am 11. Januar 2020 wurden keine Störungen im Rahmen des AfD-Parteitages festgestellt.

 

  1. Wurden diese Mittel gegen Menschen (Besucher, Polizisten) oder die Polizeipferde gerichtet eingesetzt?

 

 

BIS:

Der Polizei liegen keine Informationen darüber vor, dass Pyrotechnik gezielt gegen Menschen oder Polizeipferde eingesetzt wurde.

 

  1. Wenn ja, konnte festgestellt werden, aus welcher Gruppierung (links-rechts-islamistisch) diese Sprengsätze eingesetzt wurden?

 

BIS:

Entfällt.

 

  1. Gibt es Ermittlungsverfahren?

 

BIS:

Es wird aktuell ein Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG) in Verbindung mit dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe  (Sprengstoffgesetz - SprengG) gegen Unbekannt geführt. Außerdem wird ein Verfahren gegen eine mutmaßliche Versammlungsteilnehmerin wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das SprengG eingeleitet; in diesem Zusammenhang wurde ein kleiner pyrotechnischer Gegenstand sichergestellt.

 

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