Langzeitarbeitslosigkeit im Bezirk Wandsbek - Chancen und Perspektiven Auskunftsersuchen vom 01.11.2022
Letzte Beratung: 13.02.2023 Ausschuss für Soziales Ö 8.1
Langzeitarbeitslosigkeit ist oftmals eine große Belastung für die Betroffenen. Häufig ist damit auch ein finanzieller Abstieg verbunden. Die Teilhabemöglichkeiten werden dadurch auch stark verringert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet unter Beteiligung von Jobcenter team.arbeit.hamburg (JC) wie folgt: 23.01.2023
Statistische Auswertungen zu aus den im Bezirk Wandsbek lebenden Kundinnen und Kunden stehen seitens der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht zur Verfügung. Ersatzweise wird sich insoweit auf die durch den Statistik-Service Nordost zur Verfügung gestellten Sonderauswertungen für die Geschäftsstelle Wandsbek bezogen.
In der Bewertung ist deshalb zu berücksichtigen, dass es sich hierbei nur um Annäherungen handeln kann, da die Geschäftsstelle Wandsbek nicht dem Bezirk Wandsbek entspricht.
Das Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit steht für die statistischen Auswertungen erst seit 2007 zur Verfügung. Zu beachten ist, dass folgende Situationen die Arbeitslosigkeit unterbrechen:
− Arbeitsunfähigkeit
− Ortsabwesenheit
− fehlende Verfügbarkeit/Mitwirkung
− sonstige Nichterwerbstätigkeit sowie sonstige Gründe
Bei einer Unterbrechung bis zu sechs Wochen zählt die Dauer der Arbeitslosigkeit während der Unterbrechung weiter. Die Zeit der Unterbrechung ist damit in der Dauer enthalten. Ausnahme: Die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist – unabhängig von ihrer Dauer – in der Dauer der Arbeitslosigkeit enthalten.
Eine Dauer der Arbeitslosigkeit endet, wenn die arbeitslose Person
− eine Beschäftigung von 15 Stunden und mehr pro Woche aufnimmt (unabhängig von der Beschäftigungsdauer),
− für mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig oder nicht erwerbstätig abgemeldet ist oder
− an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnimmt (ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung).
Sollte die Person wieder arbeitslos werden, beginnt zu diesem Zeitpunkt eine neue Periode.
Zur Anlage 1 bitten wir den folgenden Hinweis zu beachten:
Die in den Statistiken enthaltenen Nutzungsbedingungen, Zitier- sowie methodischen Hinweise sind entsprechend zu beachten.
Der Bestand der dem Geschäftsstellenbezirk Wandsbek zuzuordnenden Langzeitarbeitslosen sowie die genannten zeitlichen Staffelungen sind (mit den oben genannten Einschränkungen) der beiliegenden Sonderauswertung (s. Anlage 1 im Tabellenblatt Frage 1 und 2) zu entnehmen.
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Hilfsweise kann der Bestand der dem Geschäftsstellebezirk Wandsbek zuzuordnenden Langzeitarbeitslosen, die länger als 15 Jahre arbeitslos gemeldet sind, der Anlage 1 im Tabellenblatt Frage 1 und 2 entnommen werden.
Alle bestehenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stehen hamburgweit sämtlichen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen in Betreuung von JC offen. Die individuellen Zugangsvorrausetzungen werden dabei berücksichtigt und geprüft. Im Rahmen von Beratungsgesprächen wird durch die Integrationsfachkräfte gemeinsam mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person eine zielorientierte Potenzialanalyse durchgeführt. Im Rahmen dieser Potenzialanalyse werden alle verwertbaren beruflichen und übergreifenden Kompetenzen erfasst.
Bei der Entscheidung über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen ausschließlich Potenziale und Bedürfnisse der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person bedacht.
Regionale Merkmale haben beim Einsatz der Förderinstrumente keine Auswirkungen auf die Förderkonditionen und werden daher nicht vollständig erfasst. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich.
Die erfragten Informationen werden in der Statistik der BA nicht erfasst. Die Eintritte in ausgewählte Instrumente der Arbeitsmarktpolitik von Teilnehmenden des Geschäftsstellenbezirks Wandsbek, die vor dem Eintritt langzeitarbeitslos gemeldet waren, kann der als Anlage 2 beigefügten Sonderauswertung aus der Förderstatistik entnommen werden.
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da die Kosten der einzelnen Maßnahmen pro vermittelter Person nicht bezirksweise erhoben werden.
Der Anteil der Frauen an der Gesamtheit der dem Geschäftsstellebezirk Wandsbek zuzuordnenden Langzeitarbeitslosen ist der Anlage 1 im Tabellenblatt Frage 4 zu entnehmen.
Die Zusammensetzung der Altersstruktur der dem Geschäftsstellenbezirk Wandsbek zugeordneten Langzeitarbeitslosen ist der Anlage 1 im Tabellenblatt Frage 5 zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote der 15 bis unter 25-jährigen Arbeitslosen, die dem Geschäftsstellenbezirk Wandsbek zugeordnet sind, ist der Anlage 1 im Tabellenblatt Frage 6 zu entnehmen. Die absolute Zahl der im Geschäftsstellenbezirk Wandsbek zugeordneten 15 bis unter 25-jährigen Arbeitslosen ist der Anlage 1 im Tabellenblatt Frage 6 und 7 zu entnehmen.
Die absolute Zahl der dem Geschäftsstellenbezirk Wandsbek zugeordneten 15 bis unter 25-jährigen Langzeitarbeitslosen und deren Anteil ist der Anlage 1 im Tabellenblatt Frage 6 und 7 zu entnehmen.
Per 16.11.2022 sind 324 Beschäftigte in den Standorten von JC im Bezirk Wandsbek eingesetzt. Darüber hinaus sind 17 Beschäftigte des gemeinsamen Arbeitgeber-Service von JC t.a.h und der Agentur für Arbeit Hamburg für den Bezirk Wandsbek tätig.
117 Integrationsfachkräfte und acht Teamleitungen im Bereich Markt & Integration sind direkt mit der Vermittlung der Kundinnen und Kunden im Bezirk Wandsbek befasst. Zudem unterstützt der gemeinsame Arbeitgeber-Service von JC und der Agentur für Arbeit Hamburg die Vermittlung der Arbeitslosen in Beschäftigung. Dies erfolgt unter anderem durch die Arbeitsstellenbetreuung, die Beratung von Arbeitgebenden und die bewerberorientierte Arbeitgeberansprache. Einer dieser 17 Beschäftigten arbeitet zusätzlich eng mit den Jobcenter-Standorten bei der Umsetzung von Förderungen nach § 16e SGB II zusammen. Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, können durch die zwei Förderungen „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Neben den Integrationsfachkräften realisiert auch ein spezialisiertes „Projektteam Teilhabechancen“, bestehend aus 20 Personen, die zielgerichtete Umsetzung der Beschäftigungsförderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im gesamten Stadtgebiet und somit auch für den Bezirk Wandsbek.
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da über die zur Verfügung stehenden Statistikdaten insoweit keine Angaben zum Migrationshintergrund ausgewertet werden können. Die Zahl der für den Geschäftsstellenbezirk Wandsbek erfassten Langzeitarbeitslosen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist in Anlage 1 im Tabellenblatt Frage 9 und 10 dargestellt.
Die Zahl der für den Geschäftsstellenbezirk Wandsbek erfassten weiblichen Langzeitarbeitslosen mit der Staatsangehörigkeit „Ausland“ ist in Anlage 1 im Tabellenblatt Frage 9 und 10 dargestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 9.
Anlage 1: Arbeitsmarktstatistik
Anlage 2: Förderstatistik
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