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Lärmschutzwände für die S4 begrünen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3215)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 6.3

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden sowie der Oberbaudirektor werden gebeten,

  1. gegenüber der DB Netz AG mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die im Bezirk Wandsbek im Zuge des Ausbaus der Strecke Hasselbrook-Bad Oldesloe für die S4 geplanten Lärmschutzwände stadtbildverträglich umgesetzt werden. Dazu mögen die Wände auf gesamter Länge stadtseitig begrünt werden;
  2. den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft der Bezirksversammlung Wandsbek über neue Sachstände zur Gestaltung der Lärmschutzwände zu informieren.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) unter Einbeziehung von In-formationen der DB Netz AG:

 

Zu 1.:

Die BVM kann den Wunsch der Bezirksversammlung Wandsbek, die Lärmschutzwände in das Stadtbild zu integrieren, nachvollziehen. Auch der BVM ist eine stadtbildverträgliche Realisierung des Vorhabens wichtig.

 

Die BVM befindet sich deshalb seit einiger Zeit in engem Austausch mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der Deutschen Bahn. Die Deutsche Bahn wurde darum gebeten, die Zulassung einer Begrünung von Lärmschutzwänden (LSW) nicht nur zu prüfen, sondern auch, wenn irgend möglich, umzusetzen. Die Projektleitung bei der Deutschen Bahn hat ihr großes Interesse an einer Begrünung der LSW bekräftigt und ihre Unterstützung zugesichert.

 

Der Sachstand ist aktuell, dass in Frage kommende LSW-Modelle derzeit leider nicht über eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes verfügen und entscheidende Voraussetzungen fehlen. Für diese Zulassung bedarf es einer sogenannten Anwendererklärung der Deutschen Bahn, für welche ebenfalls die o. g. Voraussetzungen fehlen: Beispiele hierfür sind etwa fehlende statische Nachweise für eine Höhe von 6 m, Instandhaltungsfragen / -zugänglichkeiten, erhöhte Brandlast durch Pflanzen und weitere sicherheitsrelevante Risiken wie z. B. ein verschlepptes Spannungspotential auf Anliegerseite (Erdung).

 

Die vorgenannte Zulassung für die LSW wird aufgrund der o. g. Themen nicht einfach umzusetzen sein. Bei Vorliegen einer Zulassung und entsprechenden Voraussetzungen für begrünte LSW sollen diese bei dem Projekt S4 Bad Oldesloe demnächst zur Anwendung kommen.

 

Zu 2.:

Die DB Netz AG ist gebeten worden, entsprechend über die Fortschritte und neue Sachstände zur Gestaltung der Lärmschutzwände zu informieren. Darüber hinaus hat die DB Netz AG signalisiert, dieser Bitte nachkommen zu wollen.

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt unter Beteiligung der Behörde für

Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bzgl. der aufgeführten Punkte wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die BSW unterstützt das Anliegen einer stadtseitigen Begrünung der Lärmschutzwände ausdrücklich und befindet sich darüber mit der Behörde für Mobilitätswende und Verkehr sowie mit der DB Netz AG im Gespräch.

 

Zu 2.:

Die BSW verweist auf die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, welcher die Zuständigkeit für verkehrliche Infrastrukturanlagen obliegt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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