Lärmschutz im Bezirk Wandsbek
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert von den zuständigen Behörden die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur „Regelung der Lärmprobleme“ (§ 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz) bis Mitte Juli 2013. Das Gesetz verlangt, der betroffenen Bevölkerung die Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben.
Aus diesem Grund hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) im Jahr 2009 in Kooperation mit den jeweiligen Bezirksämtern in jedem Hamburger Bezirk mindestens ein öffentliches Lärmforum veranstaltet.
Die Ergebnisse der gutachterlichen Auswertung werden im Herbst 2010 in einer zweiten Runde Lärmforen der Öffentlichkeit vorgestellt, dabei dient diese Broschüre der Dokumentation der Ergebnisse und ihrer Bewertung.
Mit der öffentlichen Präsentation ist die Lärmaktionsplanung aber noch nicht abgeschlossen. Die gutachterliche Bewertung bedeutet keine Festlegung über die tatsächliche Umsetzung von Maßnahmen, sondern zeigt einen möglichen Handlungsansatz auf. Ab Frühjahr 2011 hat sich die Hamburger Verwaltung bereits mit den Ergebnissen auseinandergesetzt und bereitet eine Vorlage für einen zusammenfassenden Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Hamburg vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie 11.01.2019
in o.g. Auskunftsersuchen wird Bezug auf die Lärmaktionsplanung mit Stand 2011 genommen. Der Lärmaktionsplan wurde 2013 vom Senat und Bürgerschaft beschlossen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Fragen wie folgt:
Zu 1., 2., 4.a) und 4.b):
Ein umfassender Informationsstand wurde in Beantwortung der Drucksache 20-5143 – Lärmschutz im Bezirk mit Priorität voranbringen - im Januar 2018 dargestellt.
Zu 3.a) und 3.b):
Bezogen auf die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Hamburg 2018 wurde im Mai 2018 eine 4 wöchige Online-Beteiligung durchgeführt. Lärmforen in den Bezirken sind nicht vorgesehen.
Die Anderheitsallee westlich der Bramfelder Chaussee und die Fritz-Reuter-Straße wurden in die Lärmschutzkarte nach Umgebungslärmrichtlinie aufgenommen, da entsprechende Daten zur Verkehrsbelastung vorlagen. Für den Seekamp lagen keine Daten vor, weil die Verkehrsbelastung der Straße zu gering ist. Die Karten zur Lärmbelastung sind als Anlage beigefügt.
Zu 6.a) und 6.b):
Es wurden alle Straßen berechnet bei denen Daten zur Verkehrsbelastung vorlagen (siehe interaktive Karte im Internet).
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten, die Belastung der Bevölkerung anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln. Einzelheiten zur Lärmkartierung sind in der „Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 516), die zuletzt durch Artikel 84 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist" festgelegt. Die Berechnung des Umgebungslärms erfolgte dann nach den „Vorläufigen Berechnungsmethoden zum Umgebungslärm“. Hierzu wurden alle Straßenabschnitte berechnet, für die Daten zur Verkehrsbelastung vorlagen.
Zu 8.a) und 8.b):
Dazu wird auf die Beantwortung der Drucksache 20-2377.1 – Emissionswerte in den Wohnstraßen Richeystraße, Anderheitsallee und Fritz-Reuter-Straße – vom 25.02.2016 verwiesen.
Die BUE hat sechs Messgeräte, die Bezirke zumindest jeweils ein Messgerät. Der Bestand in anderen Behörden ist nicht bekannt.
Messungen werden überwiegend im Bereich der gewerblich-industriellen Immissionen vor dem Hintergrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchgeführt. Aber auch im Bereich des Arbeitsschutzes werden bisweilen Messaufträge von der BUE bearbeitet. Zur Beurteilung von Immissionen werden die jeweils einschlägigen Mess- und Beurteilungsvorschriften herangezogen (insbesondere TA Lärm, Freizeitlärmrichtlinie, Sportanlagenlärmschutzverordnung).
Ergebnisse aus Messungen zum Verkehrslärm sind nicht abwägungsrelevant in Bezug auf die Bekämpfung von Verkehrslärm (siehe Antwort zur Drucksache 20-2377.1 vom 19.02.2016) und werden daher i.d.R. nicht durchgeführt.
Karten zur Lärmbelastung zu Antwort zu Frage 5
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