20-2377.1

Emissionswerte in den Wohnstraßen Richeystraße, Anderheitsallee und Fritz-Reuter-Straße überprüfen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion

-          Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne in geänderter Form in seiner Sitzung vom 18.02.2016

 

In Hamburg wurde im Jahre 1983 ein Konzept zur Verlangsamung des Verkehrs in Wohngebie-ten entwickelt. Das Konzept sah die Einrichtung von Tempo-30-Zonen abseits eines vorab festgelegten Straßennetzes von übergeordneter Bedeutung (Vorbehaltsnetz) vor. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes wurde noch vor der bundesweiten zum 01.03.1985 erlassenen „Verordnung über versuchsweise Einführung einer Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkung (Zonengeschwindigkeits-Verordnung)“ begonnen.

 

Die Auswahl geeigneter Gebiete nach dem „Hamburger Konzept“ oblag den kommunalen Gremien der Bezirke und Ortsämter in Zusammenarbeit mit den örtlichen Straßenverkehrs-behörden. 1984 wurde das Konzept durch entsprechende kommunalpolitische Beschlüsse in allen Bezirken umgesetzt.

Die Anordnung und Art der Beschilderung erfolgte gemäß der Anordnung der örtlichen Straßen-verkehrsbehörden nach § 45 (1c) der StVO.

 

Die Wohnstraßen Richeystraße, Anderheitsallee und Fritz-Reuter-Straße wurden auch nach § 45 (1c) der StVO als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Die Verringerung des Tempos soll die Immissionsrichtwerte und das Fahraufkommen senken. Hingegen werden die genannten Straßen von den Navigationsgeräten als Alternativstrecke aufgezeigt, wodurch das Fahrzeugaufkommen sowie die Immissionsrichtwerte steigen.

 

Die jeweils einzuhaltenden Immissionsrichtwerte (IRW) sind nach dem Schutzanspruch der Nachbarschaft gestaffelt. Der Schutzanspruch eines Immissionsortes ergibt sich z. B. durch Ausweisungen in einem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan.

Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden für reine Wohngebiete 50 dB(A) von 6 Uhr bis 22 Uhr und 35 db(A) von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Fraglich ist, ob diese Werte bei den genannten Straßen aufgrund des gestiegenen Fahrzeug-aufkommens noch eingehalten werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss möge beschließen:

 

Die Bezirksversammlung bittet die zuständige Fachbehörde, die Höhe der Immissionswerte an den Häusern in den Wohnstraßen Richeystraße (nach Beendigung der Baumaßnahme - Steilshooper Str./Elligersweg), Anderheitsallee und Fritz-Reuter-Straße werktags zwischen 7 und 9 Uhr morgens zu messen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n