21-1504

Kinderschutz im Ankunftszentrum Rahlstedt einhalten Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der kritischen Berichterstattung Hamburger Medien über die Abschiebepraxis im Ankunftszentrum der Hansestadt Hamburg in Meiendorf, befassten sich kirchlich und politisch lokale Akteure bei einem gemeinsamen Treffen mit den erhobenen Vorwürfen. Diese beinhalteten ein zu bemängelndes Vorgehen in der Praxis der Abschiebung (nächtliche Abholung) und der damit für die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft, hier insbesondere der Kinder, hochbelastenden Atmosphäre.

 

Es wurde sachlich festgestellt, dass es zu nächtlichen Abschiebungen kommt, welche wegen der Abflugzeiten und der Unmöglichkeit alternativer nächtlicher Unterkünfte nicht zu vermeiden sind. Dadurch, dass die tatsächliche Verweildauer von bis zu 6 Wochen im Ankunftszentrum in der Praxis jedoch bis zu 6 Monaten beträgt, sind die Belastungen der BewohnerInnen wesentlich höher als theoretisch vorherbedacht, zu bewerten.

 

Diese Situation ist im Sinne des Kinderschutzes nicht hinnehmbar.

 

In einem fachlichen Gespräch der Jugendhilfeausschussvorsitzenden mit den im Jugendamt zuständigen MitarbeiterInnen, bestätigte sich die Einschätzung einer latenten Kindeswohlgefährdung, die allein durch das wiederholte Miterleben der Abschiebung zu einer nicht zumutbaren Belastung führen kann. Die Jugendhilfeausschussvorsitzenden des Bezirkes sind aufgefordert bei Kenntnisnahme einer Kindeswohlgefährdung dieser aktiv entgegenzuwirken und für Abhilfe zu sorgen.

 

Im Sinne des Kinderschutzes können sich die Akteure eine alternative Unterbringung aller Kinder mit ihren Familien (analog zu den zu beschulenden Kindern) vorstellen. Hier könnte z.B. die Einrichtung am Höltigbaum, welche z.Zt. wegen der Corona-Pandemie als Ausweichquartier genutzt wird, herangezogen werden.

 

Ebenfalls könnte in Erwägung gezogen werden, um eine psychische Belastung aller Untergebrachten im Bargkoppelstieg zu vermeiden, die Bettenkapazitäten im Bargkoppelweg 66 und 66a als Übernachtungsstätte für in folgender Nacht abzuschiebene Flüchtlinge zu nutzen. Damit wäre die Belastung der BewohnerInnen der Gemeinschaftsunterkunft im Bargkoppelstieg erheblich gemindert, welches unserem Grundsatz der Humanität entsprechen würde.  

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob eine Unterbringung aller Familien mit minderjährigen Kindern, unabhängig von einer Beschulungspflicht, außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft des Ankunftszentrums im Bargkoppelstieg erfolgen kann. Hierfür könnten beispielhaft die Unterkunft am Höltigbaum und/oder die Kapazitäten im Bargkoppelweg 60 und 66a genutzt werden.

 

Die Ergebnisse der Prüfung mögen zeitnah dem Jugendhilfeausschuss mitgeteilt werden.  

 

Anhänge

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