21-1504.1

Kinderschutz im Ankunftszentrum Rahlstedt einhalten Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Änderung durch den Antragsteller auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.06.20:

 

Im Zusammenhang mit der kritischen Berichterstattung Hamburger Medien über die Abschiebepraxis im Ankunftszentrum der Hansestadt Hamburg in Meiendorf, befassten sich kirchlich und politisch lokale Akteure bei einem gemeinsamen Treffen mit den erhobenen Vorwürfen. Diese beinhalteten ein zu bemängelndes Vorgehen in der Praxis der Abschiebung (nächtliche Abholung) und der damit für die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft, hier insbesondere der Kinder, hochbelastenden Atmosphäre.

 

Es wurde sachlich festgestellt, dass es zu nächtlichen Abschiebungen kommt.

 

Diese Situation ist im Sinne des Kinderschutzes nicht hinnehmbar.

 

In einem fachlichen Gespräch der Jugendhilfeausschussvorsitzenden mit den im Jugendamt zuständigen MitarbeiterInnen, bestätigte sich die Einschätzung einer latenten Kindeswohlgefährdung, die allein durch das wiederholte Miterleben der Abschiebung zu einer nicht zumutbaren Belastung führen kann. Die Jugendhilfeausschussvorsitzenden des Bezirkes sind aufgefordert bei Kenntnisnahme einer Kindeswohlgefährdung dieser aktiv entgegenzuwirken und für Abhilfe zu sorgen.

 

Im Sinne des Kinderschutzes sollte eine alternative Unterbringung aller Kinder mit ihren Familien (analog zu den zu beschulenden Kindern) gefunden werden.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob eine Unterbringung aller Familien mit minderjährigen Kindern, unabhängig von einer Beschulungspflicht, außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft des Ankunftszentrums im Bargkoppelstieg und unter dem kindeswohlzuträglichen Bedingungen erfolgen kann.

 

Die Ergebnisse der Prüfung mögen zeitnah dem Jugendhilfeausschuss mitgeteilt werden.

 

Anhänge

keine Anlage/n