Kfz-Stellplätze im Wendehammer am Tegelsbarg und der Ruscheweyhstraße kennzeichnen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1840.2)
Letzte Beratung: 28.10.2020 Regionalausschuss Alstertal Ö 7.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, nach Rücksprache mit dem PK 35 in den o.g. Straßen und Wendehämmern mögliche Kfz-Stellplätze zu identifizieren und durch Fahrbahnmarkierungen zu kennzeichnen. Die Parkstände sind so anzuordnen, dass eine maximale Anzahl an Kfz-Parkplätzen auf der vorhandenen Fläche entsteht (z.B. durch Senkrechtparken).
Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt zur o. g. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Die Seitenstraßen des Tegelsbarg und der Ruscheweyhstraße in Hummelsbüttel (Heidkamp, Leuteritzweg, Neukamp, Kiesselbachweg, Högenkamp, Landahlweg, Lüttmoorkamp, Johannes-Büll-Weg, Raapeweg, Christian-Koch-Weg, Poggenkamp, Liepmannweg, Grönkamp, Reinckeweg) wurde am 21.07.2020 von Vertretern des Beziksamtes Wandsbek und Beamten des PK 35 Straßenverkehrsbehörde begangen und überprüft.
Am 10.08.2020 wurden die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen für die Seitenstraßen des Tegelsbarg und der Ruscheweyhstraße in Hummelsbüttel (Leuteritzweg, Neukamp, Kiesselbachweg, Högenkamp, Landahlweg, Lüttmoorkamp, Johannes-Büll-Weg, Raapeweg, Christian-Koch-Weg, Poggenkamp, Liepmannweg, Grönkamp, Reinckeweg) zur Einrichtung einer Zone eingeschränktes Halteverbot und Markierung von Parkständen in einer Zone eingeschränktes Halteverbot verfasst und an das Bezirksamt Wandsbek zur Ausführung verschickt.
Alle diese STVB-AO wurden in der Sitzung des Regionalausschusses Alstertal am 23.09.2020 von den Abgeordneten ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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