Keine Toleranz für geschlechtsspezifische Gewalt, Schutzstrukturen im Bezirk ausbauen Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.04.2026 (Drs. 22-3338)
Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die bestehenden und geänderten Regelungen sowie Maßnahmen in Einrichtungen von Bäderland (u.a. Haus- und Badeordnung) und deren Wirksamkeit gegen geschlechtsspezifische sowie digitale Gewalt im Ausschuss für Soziales vorzustellen und darzulegen, in welchem Umfang sensibilisiertes Personal und welche Maßnahmen konkret geeignet sind, sexualisierte Gewalt und Belästigung zurückzudrängen.
2. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit der Polizei sichergestellt werden kann, dass in den Polizeidienststellen aktiv und sichtbarer über Unterstützungs- und Meldestrukturen bei digitaler und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Maßnahmen dagegen (u.a. Gewaltschutzgesetz) informiert wird (z. B. durch Aushänge, Flyer, QRCodes). In welchem Umfang und wo werden durch die Fachbehörde gezielt Personalressourcen zum Thema digitale Gewalt zur Verfügung gestellt?
3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten im Ausschuss für Soziales, darzulegen, wie Schulen im Bezirk Wandsbek und deren Gremien beim Erkennen, im Umgang sowie bei der Weiterleitung von Fällen digitaler sowie geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützt werden, bestehende Schutzkonzepte regelmäßig evaluiert, bedarfsgerecht weiterentwickelt und umgesetzt werden. Welche Maßnahmen ergreift die zuständige Behörde, um insbesondere Schülerinnen und
Schüler für die Gefahren zu sensibilisieren? Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der
Behörde erforderlich?
4. Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörden werden gebeten im Jugendhilfeausschuss zu berichten, welche Erfahrungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten mit der Prävention geschlechtsspezifischer sowie digitaler Gewalt in der Jugendhilfe, dem Sport sowie öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bücherhallen) gemacht worden sind und ob die o.g. Entwicklung eine Weiterentwicklung erfordert. Hierbei soll auch dargelegt werden, ob weitere Verhaltensregeln und Hausordnungen, sensibilisiertes Personal sowie sichtbare Informationsangebote (z. B. Flyer und Aushänge) zu Unterstützungs- und Anlaufstellen erforderlich sind. Zu klären ist, welche Weiterbildungsmöglichkeiten und Melde-Strukturen für Jugendhilfe und Schulen bestehen sowie welche Aufklärungen über Rechtsfolgen vermittelt werden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland) zu dem Punkt 1 wie folgt Stellung:
Bäderland verfolgt seit mehreren Jahren einen konsequenten Ansatz zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter, geschlechtsspezifischer und diskriminierender Übergriffe in seinen Einrichtungen.
Grundlage sind die Haus- und Badeordnung, verbindliche Verhaltensregeln sowie interne Schutz- und Handlungsstandards. Hierzu zählen unter anderem Regelungen gegen Belästigungen, unerwünschte Annäherungen sowie unerlaubte Foto- und Filmaufnahmen. Verstöße werden konsequent verfolgt und können zu Hausverboten und Strafanzeigen führen.
Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig unterwiesen und geschult. Dabei stehen ins-besondere die frühzeitige Erkennung von Grenzverletzungen, ein sicheres Einschreiten, betroffenenorientierte Kommunikation sowie die Anwendung der festgelegten Melde- und Handlungswege im Mittelpunkt.
Verhaltenshinweise und Informationen für Gäste sind in den Bädern sichtbar platziert und werden fortlaufend kommuniziert. Hierzu gehören auch Regelungen zum Umgang mit Foto- und Filmaufnahmen.
Die Entwicklung der Vorfalls- und Beschwerdezahlen zeigt, dass die eingeleiteten Maßnahmen Wirkung entfalten. Die Zahl der gemeldeten Fälle ist in den vergangenen Jahren rückläufig. Dies spricht dafür, dass die Kombination aus klaren Regeln, sichtbarer Prävention, sensibilisiertem Personal und konsequenter Nachverfolgung von Vorfällen dazu beiträgt, Belästigungen und Übergriffe wirksam zurückzudrängen und die Sicherheit der Badegäste zu erhöhen.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:
Zu 2.:
Die Polizei gibt mit der Broschüre "Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen" (letzte Aktualisierung: Mai 2026) bereits seit vielen Jahren einen Wegweiser zum Hamburger Hilfesystem heraus. In Bezug auf das Themenfeld "digitale Gewalt" wird auf die Beratungsstellen HateAid sowie auf die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein verwiesen; zum Themenfeld "geschlechtsbezogene Gewalt" finden sich unter den Kategorien häusliche bzw. sexualisierte Gewalt und Stalking Hinweise auf weitere Einrichtungen und Beratungsstellen.
Die Broschüre steht auf der Webseite der Polizei Hamburg zum Download bereit (https://www.polizei.hamburg/opferhilfeeinrichtungen--791622) und ist an den Polizeikommissariaten sowie an den Ermittlungsdienststellen des Landeskriminalamtes (LKA) in der Druckversion verfügbar. Interessierte Einrichtungen können die Inhalte der Broschüre bei dem für Opferschutz zuständigen Fachstab 3 des LKA auch auf zwei Postern anfordern, um diese z.B. in Bereichen mit Kundenkontakt auszuhängen.
Das Thema "Häusliche Gewalt" ist darüber hinaus Bestandteil des Vortragsangebots des LKA. Unter dem Blickwinkel "Was kann ich persönlich tun, wenn ich in meinem Umfeld eine Betroffene bzw. einen Betroffenen von Beziehungsgewalt habe?" informieren die Expertinnen und Experten des LKA interessierte Gruppen. Dieses Thema findet sich auch in dem seit Anfang 2026 eingerichteten Webinar-Angebot des LKA (https://live.akademie-der-polizei-hamburg.de/events), das unter anderem über die Hamburger Bücherhallen und Ortsämter durch Plakataushänge beworben wird.
Für Mitglieder der Queer-Communities stehen mit den Cops4Q persönliche Ansprechpersonen der Polizei (https://www.polizei.hamburg/jugend-praevention-opferschutz/lsbti) zur Verfügung, die nicht nur zu Anliegen mit Polizei-Bezug beraten, sondern im Einzelfall auch für die Aufnahme einer Strafanzeige zur Verfügung stehen.
Digitale Gewalt ist als Querschnittsthema in der Polizei Hamburg verankert. Grundsätzlich stehen alle Polizeibeamtinnen und -beamten als Ansprechpersonen für Betroffene zur Verfügung. Eine gezielte Zuordnung von Personalressourcen ausschließlich für digitale Gewalt erfolgt dabei nicht. So befassen sich insbesondere Ermittlungsdienststellen des LKA, der für Opferschutz zuständige Fachstab 3 des LKAund die Polizeikommissariatemit entsprechenden Fragestellungen.Aufgrund dieser dezentralen Struktur können keine quantitativen Angaben zu explizit für digitale Gewalt vorgehaltenen Personalressourcen gemacht werden, vielmehr ist das Thema integraler Bestandteil der polizeilichen Arbeit in allen relevanten Bereichen.
Zu 3.:
Die Polizei unterstützt die Schulen beim Erkennen und Umgang mit digitaler und geschlechtsspezifischer Gewalt durch eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu zählen die einzelfallbezogene Beratung, beispielsweise durch den Cop4U oder das örtlich zuständige LKA sowie die Implementierung verbindlicher Melde- und Interventionsstrukturen, wie etwa den Gewaltmeldebogen, der von den Schulen bei entsprechenden Vorfällen genutzt werden soll. Die Vernetzung zwischen Schulen, Polizei, Fachberatungsstellen, Justiz und Jugendhilfe wird gezielt gefördert, um ein ganzheitliches Schutzsystem zu gewährleisten. Im Einzelfall werden individuelle Schutz- und Präventionskonzepte für betroffene Schulen entwickelt, etwa durch Präventionsansprachen vor Klassen durch den Jugendschutz oder die Fachdienststellen des LKA.
Im Rahmen von Norm- und Hilfegesprächen kann durch den polizeilichen Jugendschutz zudem, im Nachgang zu polizeilichen Ermittlungen, im Bedarfsfall eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema digitale und geschlechtsspezifische Gewalt und einer damit verbundenen Sensibilisierung der betroffenen Personen, sowohl opfer- als auch täterbezogen, erfolgen.
Im Rahmen des Präventionsprogramms „Kinder- und Jugenddelinquenz“ an Hamburger Schulen als eine von 10 Säulen des Senatskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“, wird in Klasse 7 das Modul „Legale Grenzen digitaler Medien“ unterrichtet. Darüber hinaus können Aufklärungsgespräche geführt werden, um sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte zu sensibilisieren und ihnen Verhaltensempfehlungen aufzuzeigen. Durch die Mitarbeit der Fachdienststellen in bundesweiten Gremien werden laufend Medienangebote vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes für alle betroffenen Personengruppen entwickelt und durch Informationsveranstaltungen auch im neu eingerichteten digitalen Vortragsraum der Polizei Hamburg angeboten.
Außerdem fand 2025 und 2026 in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde je eine Fortbildung für Lehrkräfte und Schulleitungen im Landesinstitut für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung unter der Beteiligung der Fachexpertise des LKA zu der Thematik „Sexualstraftaten und digitale Medien“ statt. Hierbei wurde das Lehrpersonalfür das Thema sensibilisiert und auf Gefahren hingewiesen, um somit Schülerinnen und Schüler über diese Multiplikatoren zu erreichen. Weitere Veranstaltungen zu diesem Thema sind in der Planung.
Zu4.:
Die regionalen Jugendbeauftragten der Polizei in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sind als Ansprechpartner der Jugendhilfe vernetzt, speziell auch für die Aufklärung über Rechtsfolgen. Hier findet sowohl mit den bezirklichen Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren als auch mit den einzelnen Abteilungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes ein regelmäßiger Austausch statt. Außerdem sind sie als ständige beratende Mitglieder in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen vertreten und stehen dort für Nachfragen zur Verfügung.
Weiterhin gibt es als mögliche Unterstützungs- und Anlaufstelle für entsprechende Informationsbedarfe die Ansprechpersonen der Polizei für LSBTI*. Hier können Beratungen hinsichtlich allgemeiner Informationen, aber auch bezogen auf spezielle Verhaltensregeln erfolgen. Auch Angebote anderer Hilfeorganisationen bzw. Netzwerkpartner werden durch die Ansprechpersonen für LSBTI* vermittelt.
Ferner wird im Rahmen des Präventionsprogramms „Kinder- und Jugenddelinquenz“ an Hamburger Schulen als eine von 10 Säulen des Senatskonzept „Handeln gegen Jugendgewalt“ das Thema Rechtsfolgen von Straftaten in der Klassenstufe 8 bearbeitet.
Der Fokus der Arbeit der Hamburger Sportjugend e. V. (HSJ) im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt liegt auf dem Schutz aller Kinder und Jugendlichen – unabhängig vom Geschlecht. Die Aktivitäten beziehen sich dabei ausschließlich auf die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbunds e. V. als Dachverband des organisierten Sports in Hamburg. Prävention wird als Querschnittsaufgabe verstanden, die strukturell, personell und kulturell in den Organisationen verankert sein muss.
Seit der Aktualisierung der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72a SGB VIII (2020) – in Kooperation mit der Sozialbehörde – sind verbindliche Kinderschutzmaßnahmen Voraussetzung für eine Förderung durch die HSJ.
Diese Schutzkonzepte haben sich als wirksames Instrument etabliert und beinhalten insbesondere:
Ergänzend wird den Sportorganisationen empfohlen, den Präventionsgedanken in ihren Satzungen bzw. Jugendordnungen zu verankern.
Aktuell haben 202 Vereine und Verbände diese Kinderschutzmaßnahmen erfolgreich nachgewiesen.
Qualifizierungsmaßnahmen stellen eine zentrale Säule der Präventionsarbeit dar. Sie sind fest in die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern, Übungsleitenden, Jugendgruppenleiterinnen und -leitern sowie Sportassistentinnen und -assistenten integriert.
Ziel ist es, Sensibilität zu schaffen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen zu gewährleisten.
Zusätzlich
Die HSJ unterstützt Vereine und Verbände beim Aufbau eigener Melde- und Interventionsstrukturen und qualifiziert entsprechende Ansprechpersonen.In vielen Vereinen bestehen bereits etablierte interne Anlaufstellen.
Darüber hinaus
Das Thema digitale Gewalt wird bereits in Qualifizierungsmaßnahmen behandelt, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit sozialen Medien, Bildmaterial und digitale Kommunikation im Trainingskontext.
Gleichzeitig zeigt sich hier ein klarer Weiterentwicklungsbedarf. Dies betrifft:
Darüber hinaus besteht in diesem Themenfeld der digitalen Gewalt noch ein Entwicklungspotenzial an fachlicher Expertise, um entsprechende Aus- und Fortbildungsformate sowie Informationsangebote flächendeckend zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere rechtliche Fragestellungen sind häufig mit Unsicherheiten verbunden: Während im Kinder- und Jugendbereich durch das Bundeskinderschutzgesetz bereits eine wichtige Grundlage besteht, fehlt es in der praktischen Anwendung vielfach an Klarheit und Handlungssicherheit.
Präventionsarbeit wird in vielen Jugendverbänden im Rahmen der allgemeinen Bildungsarbeit mitgedacht. Gleichzeitig können Personalstellen für diesen Bereich häufig nicht vorgehalten werden.
Die Einführung verbindlicher Schutzkonzepte hat sich als wirksames Instrument zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes im Sport erwiesen. Gleichzeitig besteht insbesondere im Bereich digitaler Gewalt sowie bei niedrigschwelligen Informations- und Sensibilisierungsangeboten weiterer Entwicklungsbedarf.
Es ist zudem zu berücksichtigen, dass mit einer intensiveren Präventions- und Sensibilisierungsarbeit auch der Bedarf an Interventionen steigt. Gerade ehrenamtlich getragene Strukturen stehen dadurch vor besonderen personellen und fachlichen Herausforderungen.Vor diesem Hintergrund sind der Ausbau von Expertise, klare rechtliche Rahmenbedingungen sowie eine verlässliche und ausreichende Finanzierung zentrale Voraussetzungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Präventionsarbeit.
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:
Fachliche Stellungnahme der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen:
Die Standorte der Bücherhallen Hamburg sind öffentliche Orte, die während der personalbesetzten Öffnungszeiten allen Menschen offen stehen. Zusätzlich können 26 Bücherhallen auch außerhalb der personalbesetzten Öffnungszeiten im täglichen Zeitkorridor von 7 bis 22 Uhr von erwachsenen Personen mit gültiger Bücherhallen-Karte genutzt werden.
Die Nutzung der Räumlichkeiten unterliegt der Hausordnung, die die Grundregeln in einer Präambel festlegt: „Die Bücherhallen sind ein Ort für alle. Wir sind politisch unabhängig und religiös neutral, an unseren Standorten sollen sich alle sicher und willkommen fühlen. Deswegen bitten wir Sie um rücksichtsvolles Verhalten und einen respektvollen Umgang miteinander. Wenn Sie Hilfe benötigen, sind wir gern für Sie da.“ Außerhalb der personalbesetzten Öffnungszeiten können Telefonnummern für eine Kontaktaufnahme zu Mitarbeitenden der Serviceabteilung oder zu einem externen Wachdienst genutzt werden. Diese Regelungen gelten für Menschen aller Altersgruppen.
Auch ohne rechtliche Verpflichtung verfügen die Bücherhallen über ein Kinderschutzkonzept, das nach außen deutlich kommuniziert wird, unter anderem durch diverse Veranstaltungsformate in der jährlichen Woche der Kinderrechte im November. Bestandteil des Kinderschutzkonzepts sind unter anderem Schulungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende. Alle Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder umsetzen, haben ein gültiges erweitertes Führungszeugnis.
Die mit Bücherhallen-Karte nutzbaren öffentlichen PC-Arbeitsplätze sind nicht altersbeschränkt in der Nutzung, werden aber durch Jugendschutzfilter von Open DNS und die zusätzliche Firewall-Richtlinien der Bücherhallen Hamburg konfiguriert. Alle Maßnahmen sind mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Die Bücherhallen unterstützen sowohl die Initiative „SToP – Stadtteil ohne Partnergewalt“ wie auch Aktionen zum Orange Day, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Sticker mit der bundesweiten Telefonnummer des Hilfetelefons „116 116 Gewalt gegen Frauen“ kleben in allen öffentlich zugänglichen WCs der Bücherhallen.
Die Mitarbeitenden der Bücherhallen kennen die Anlaufstellen in ihren Nachbarschaften, die bei geschlechtsspezifischer oder auch digitaler Gewalt unterstützen, da sie häufig als verlässliche Vertrauenspersonen von Gästen wahrgenommen werden und durchaus bei entsprechenden Erlebnissen um Rat gefragt werden.
Die Erfahrungen der Bücherhallen mit den skizzierten Maßnahmen sind positiv. Es gibt wenige Vorfälle in den Standorten der Bücherhallen (im niedrigen einstelligen Bereich), die dann konsequent mit Hausverboten geahndet werden und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt werden.
Stellungnahme der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung:
Zum Petitumspunkt 3 und 4 wird die BSFB Referierende entsenden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.