22-2994

Keine Kleingärten an ungeeigneten Standorten an der Wandse Eingabe

Eingabe

Letzte Beratung: 26.01.2026 Hauptausschuss Ö 5.14

Sachverhalt

Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor:

Der NABU betreut seit 1986 einen Teil der ökologisch wertvollen Wandseaue im Rahmen einer Bachpatenschaft. Er hatte in der Sitzung des KUV am 12.9.2023 über die ökologischen Qualitäten, seine ehrenamtliche Arbeit und die darüber hinausgehenden Verbesserungsmöglichkeiten berichtet.

Dazu gehört insbesondere die Aufhebung der Kleingärten, die in Streulage an nicht geeigneten Standorten in der Aue liegen, nach unserer Kenntnis 16 Parzellen des Kleingartenvereins 516 (s. Anlage). Diese Standorte sind insbesondere ungeeignet, da sie im Überschwemmungsgebiet, im Landschaftsschutzgebiet, inmitten gesetzlich geschützter Biotope und einige (8 Parzellen) außerdem auch in ausgewiesener Parkanlage liegen. Hier haben Naturschutzbelange Vorrang.

Der NABU hatte am 16.01.2024 in den KUV eine Eingabe (Drs. 21-8204) eingebracht mit der Bitte, einen Beschluss zur grundsätzlichen Räumung dieser Standorte zu fassen. Die Räumung sollte sozialverträglich erst bei Aufgabe eines Pachtverhältnisses stattfinden. Freiwerdende Parzellen sollten nicht wieder vergeben werden. Darüber hinaus hatten wir mögliche Ersatzstandorte vorgeschlagen und auf Nachverdichtungsmöglichkeiten im übrigen Kleingartengebiet hingewiesen. Der KUV hatte diese Eingabe an den Planungsausschuss überwiesen. Der Planungsausschuss hat eine Stellungnahme der zuständigen Behörden (Drs. 12-9027) erhalten. Darin wurde der fachlichen Einschätzung grundsätzlich zugestimmt, ohne dass konkrete Zusagen bezüglich einer Umsetzung gemacht wurden. Die vom NABU vorgeschlagenen Ersatzstandorte wurden ohne Begründung als nicht geeignet bezeichnet. Der NABU erneuert und präzisiert seine Vorschläge für den Ersatz (s. Anlagen). Ein Beschluss zu dem Ziel der Eingabe wurde nicht gefasst.

Die NABU Stadtteilgruppe Wandsbek bittet Sie erneut um Unterstützung für folgende Ziele:

  • Es ist vertraglich sicherzustellen, dass freiwerdende Kleingärten in Streulage an ungeeigneten Stellen nicht erneut vergeben werden.
  • Freigemachte Parzellen sind umgehend vollständig zu räumen und zu renaturieren.
  • r die entfallenden Parzellen soll ortsnah Ersatz durch Nachverdichtung oder Neuausweisung geschaffen werden. Die Vorschläge des NABU sind erneut zu prüfen, eine Ablehnung ist konkret zu begründen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.01.2026
Ö 5.14
Anhänge

Kleingärten in Streulage

Kleingarten-Ersatzfläche KGV 516

Nachverdichtungspotenzial KGV 516, 520, 521

Lokalisation Beta

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