Kein Abriss der Parkpalette auf der Wandsbeker Zollinsel, bevor endgültige Entscheidung zum Verwaltungsneubau gefallen ist! Antrag der CDU-Fraktion
Auf der sogenannten Wandsbeker Zollinsel (Ecke Rüterstraße / Wendemuthstraße) soll ein Verwaltungsneubau für das Bezirksamt Wandsbek entstehen. Zwar wird das dazugehörige vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Wandsbek 84 weiter vorangetrieben, so zum Beispiel in der Sitzung des Planungsausschusses im März 2024, aber die endgültige Realisierungsentscheidung durch die Bürgerschaft ist bislang nicht gefallen. Ursprünglich sollte diese bereits Ende 2023 getroffen werden. Auf Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-8617) schreibt das Bezirksamt dazu: „Aufgrund verschiedener Zeitverzögerungen insbesondere beim Bebauungsplanverfahren und bei der Ermittlung der Mietkosten war eine Befassung der Bürgerschaft bis Ende 2023 nicht möglich.“
Auch im Bezirk Hamburg-Nord sollte durch einen Verwaltungsneubau mehr Platz für das Bezirksamt geschaffen werden. Auch hier waren die Planungen weit fortgeschritten, als es plötzlich hieß, dass anstelle eines Neubaus nun ein Umzug in ein leerstehendes Bürogebäude erfolgen wird.
In der oben genannten Anfrage der CDU-Fraktion schreibt das Bezirksamt außerdem, dass die Realisierungsentscheidung voraussichtlich im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2025/26 fallen werde. Gleichzeitig werde aber trotzdem nach einer adäquaten Alternative gesucht, um eine wirtschaftliche Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Eine endgültige Entscheidung für den Verwaltungsneubau ist also noch nicht gefallen, sodass von Vorabarbeiten auf der Wandsbeker Zollinsel abgesehen werden sollte. Konkret ist von einem Abriss der dortigen Parkpalette, bevor die Realisierungsentscheidung endgültig getroffen wurde, abzusehen. Insbesondere um den Parkdruck an dieser Stelle nicht unnötig zu erhöhen und keine zusätzliche brachliegende Fläche zu erzeugen.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung möge keinen Abriss der Parkpalette auf der Wandsbeker Zollinsel veranlassen, bevor nicht mindestens die endgültige Realisierungsentscheidung der Bürgerschaft für den dort geplanten Verwaltungsneubau vorliegt. Im Rahmen der Vorabplanung möge zugleich dafür Sorge zu tragen, dass die derzeitige Nutzung (Parkpalette) möglichst nahtlos bis zum Baubeginn weiterbesteht, um das entstehen weiterer brachliegender Fläche weitestgehend zu verhindern.
keine Anlage/n