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Jugendschöffenvorschlagsliste für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek (Ortsteile 501 bis 513 und 526)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.04.2023
Sachverhalt

Das Bezirksamt Wandsbek ist aufgefordert, für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

 

Der Präsident des Amtsgerichts Hamburg hat gemäß § 43 GVG die erforderliche Zahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die nächste Amtsperiode festgelegt. In die Vorschlagslisten sind gemäß § 35 Abs. 2 JGG ebenso viele Männer wie Frauen aufzunehmen. Es muss mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorgeschlagen werden, die als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden.

 

Für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek bestehend aus den Ortsteilen 501 bis 513 (Eilbek, Wandsbek, Marienthal, Jenfeld, Tonndorf) und 526 (Rahlstedt) sollen mindestens 160 Personen vorgeschlagen werden.

 

In die Vorschlagsliste wurden insgesamt

 

195 Personen

 

aufgenommen.

 

Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Weitere Voraussetzungen für das Schöffenamt sind in §§ 31 bis 35 GVG geregelt.

 

Das Bezirksamt Wandsbek hat in den vergangenen Wochen die Vorschlagslisten vorbereitet. Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen nach Eigenauskunft die Voraussetzungen und haben schriftlich ihr Einverständnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erklärt.

 

In die Vorschlagsliste konnten 117 Personen aufgenommen werden, die sich eigeninitiativ gemeldet haben. 78 Personen wurden resultierend aus einer zufälligen Melderegisteranfrage ausgewählt.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Die beschlossenen Vorschlagslisten werden eine Woche lang öffentlich im Jugendamt ausgelegt. Anschließend kann eine Woche lang Einspruch gegen die Vorschlagslisten eingelegt werden.

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, der anliegenden Vorschlagsliste zuzustimmen.

Anhänge

Wandsbek Vorschlagsliste Jugendschöffinnen und Jugendschöffen Wandsbek [nicht-öffentlich]