Interimsstandorte, Hotelkosten und SIN-Mittel 2023 und 2024 in Wandsbek Auskunftsersuchen vom 09.05.2025
Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt auch im Bezirk Wandsbek eine anhaltende organisatorische und soziale Herausforderung dar. Insbesondere die Nutzung von Interimsstandorten – etwa in Form von Hotels oder Containeranlagen – wirft Fragen hinsichtlich Kapazitäten, Kosten, Planungen sowie der strategischen Ausrichtung der zuständigen Behörden auf.
Dies vorausgeschickt fragen wir:
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss unter Einbeziehung von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) wie folgt Ste lung: 25.06.2025
Vorbemerkung der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde):
Zur Unterbringung im Gesamtsystem der öffentlichen Unterbringung siehe Lagebild Flüchtlinge https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/lagebild-fluechtlinge-39896.
Zur Prognose und Kapazitätsplanung siehe https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/kapazitaetsplanung-39936.
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde):
Siehe Anlage 1.
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde):
Die derzeit genutzten Interimsstandorte zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) im Bezirk Wandsbek und deren Belegung lassen sich der nachstehenden Übersicht entnehmen.
Unterkunft/Standort |
SOLL-Kapazität in Plätzen |
IST-Belegung in Plätzen |
Apostelweg 15 (Signature East Hotel Falk) |
66 |
65 |
Bärenallee 11 (Young Generation Hostel) |
21 |
21 |
Barkhausenweg 6 (Gossler Suite) |
35 |
32 |
Bramfelder Chaussee 476 (La Petit Perle) |
34 |
25 |
Herrmann-Buck-Weg 5 (Hotel Richter) |
57 |
51 |
Kattunbleiche 24 (Grand Apricot Hotel) |
120 |
107 |
Menckesallee 17 |
31 |
31 |
Menckesallee 32-34 (Hostel Wandsbek) |
20 |
18 |
Nordlandweg 110 / Zellerstraße 17, 19 (SAGA) |
70 |
67 |
Rahlstedter Grenzweg 5a-h, 7 |
136 |
111 |
Rahlstedter Weg 82 (Signature East Hotel Apartment) |
70 |
68 |
Steilshooper Allee 53 (Garner Hotel Hamburg Nord) |
26 |
24 |
Werner-Otto-Straße 10 (Heikotel Hotel Windsor) |
46 |
30 |
Wiesenkamp 10 (Richard-Remé-Haus) |
80 |
60 |
Gesamtsumme |
812 |
710 |
Quelle: F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W), Stichtag 30. April 2025
Eine vollständige Auslastung ist aus verschiedenen Gründen meist nicht möglich, etwa durch ungerade Familienkonstellationen, sodass ein Platz in einer Wohneinheit frei bleibt, aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Einzelzimmerbelegungen, Baumaßnahmen wie Instandsetzungen und Sanierungen, fluktuationsbedingte Herrichtungsmaßnahmen. Weitere Gründe für eine geringere Belegung können sich auch durch einen künftigen Belegungsaufbau oder -abbau ergeben.
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde):
Siehe Anlage 1.
Statistische Erhebungen zur Belegung der Unterkünfte erfolgen regelhaft zu festen Stichtagen. Für den 30. Juni 2023 und 31. Dezember 2023 liegen keine Daten vor, daher werden die Daten des zeitlich nächstliegenden Stichtags – hier dem 16. Juni 2023 bzw. 29. Dezember 2023 – herangezogen.
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde):
Siehe Anlage 2.
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde):
Keine.
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde):
Sowohl die Interimsunterbringung an Hotel- und Hostelstandorten als auch andere Formen – etwa in ehemaligen Gewerbeobjekten oder in Containern bzw. Modulbauten – stellen notwendige und unverzichtbare Maßnahmen der Krisenbewältigung dar. In ihrer Kombination bilden sie einen zentralen Baustein zur Sicherung der Auskömmlichkeit des Gesamtsystems der öffentlichen Unterbringung und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
Grundsätzlich sind Interimsstandorte als temporäre Lösungen vorgesehen, mit einer in der Regel auf maximal fünf Jahre angelegten Betriebslaufzeit. So werden insbesondere Immobilien (unbebaute Flächen und Gebäude) zur Zwischennutzung einbezogen, die mittelfristig einer anderweitigen Planung zugeführt werden sollen, etwa dem Wohnungsbau. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich jeweils nach der Verfügbarkeit und den baulichen Gegebenheiten. Dabei spielen auch wirtschaftliche Aspekte eine maßgebliche Rolle, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Errichtungs- oder Herrichtungsmaßnahmen.
Innerhalb der verschiedenen Interimsformen bietet insbesondere die Hotel- und Hostelunterbringung Vorteile in Bezug auf kurzfristige Verfügbarkeit und hohe Flexibilität: Die Standorte können in der Regel zügig an- und abgemietet sowie ohne größeren Umbau genutzt werden. Die Verantwortung für Instandhaltung und laufenden Betrieb liegt bei den jeweiligen Betreiberinnen bzw. Betreibern. Zudem ermöglichen Hotels und Hostels eine platzsparende Umsetzung von Einzelzimmerunterbringungen, z. B. bei medizinischer Indikation, da sie in der Regel über Einzel- oder Zweibettzimmer verfügen. Im Regelsystem müssen hierfür stattdessen teils größere Wohneinheiten vorgehalten werden.
Auch andere Interimsformen sind abhängig vom jeweiligen Errichtungs- bzw. Herrichtungs-aufwand sowie weiteren Faktoren. Gleichzeitig sind Hotels, Hostels und andere Interimsstandorte strukturell oftmals nicht auf eine langfristige Unterbringung ausgerichtet. Als nachteilig werden im Besonderen die fehlenden Kochmöglichkeiten gesehen. Im Übrigen siehe Drs. 22/16676.
Ein weiterer Unterschied zu regulären öffentlich-rechtliche Unterbringungs-Standorten besteht darin, dass an Hotel- und Hostelstandorten eine aufsuchende (Orientierungs-)Beratung durch Mobile Einsatzteams (MET) von F&W erfolgt, die jedoch nicht das volle Leistungsspektrum des Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) abbilden können.
Interimsstandorte mit Containern bzw. Modulbauten bieten tendenziell bei geeigneter Flächenverfügbarkeit die Möglichkeit, bedarfsgerechtere Unterbringungslösungen umzusetzen. An Hotel- oder Hostelstandorten werden oftmals keine Räume für Gruppenangebote vorgehalten.
Langfristiges Ziel bleibt der Ausbau regulärer, dauerhaft nutzbarer Unterbringungskapazitäten. Sobald alternative Standorte mit angemessenen Standard und tragfähiger Perspektive zur Verfügung stehen, erfolgt eine schrittweise Ablösung von Interimsstandorten.
Die Sozialbehörde und F&W prüfen daher fortlaufend alle Möglichkeiten zur Identifizierung neuer, möglichst langfristig nutzbarer Unterkunftsstandorte. Die Auswahl geeigneter Objekte ist strukturell begrenzt – nicht zuletzt aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen Hamburgs als Stadtstaat. Aufgrund der weiterhin konstanten Auslastung ist der Betrieb sämtlicher Interimsstandorte – unabhängig von der konkreten Form – sowohl aktuell als auch auf absehbare Zeit weiterhin erforderlich.
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde):
Im Rahmen des Förderprogramms Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) hat die Sozialbehörde den Bezirksämtern im Jahr 2023 insgesamt rund 9.566 Tsd. Euro und im Jahr 2024 rund 10.479 Tsd. Euro zur Verfügung gestellt. Dem Bezirksamt Wandsbek standen hiervon im Jahr 2023 rund 1.685 Tsd. Euro und im Jahr 2024 rund 1.776 Tsd. Euro zur Verfügung.
Die durch SIN finanzierten Projekte verfolgen das Ziel, asyl- und schutzsuchenden jungen Menschen sowie ihren Familien, die in öffentlicher Unterbringung leben, von Beginn an integrative Kontakte zu ermöglichen und Zugänge zu den Regelsystemen zu eröffnen.
Die Angebote der verschiedenen Trägerinnen und Träger im Bezirk Wandsbek sowie bezirksübergreifende Angebote werden den untergebrachten Asyl- und Schutzsuchenden im Rahmen der Orientierungsberatung aufgezeigt. Bei Bedarf wird eine entsprechende Anbindung unterstützt. Die Orientierungsberatung in den Hotels und Hostels wird durch die MET von F&W durchgeführt, die die Unterkünfte regelmäßig aufsuchen und Sprechstunden anbieten.
Bezüglich der konkreten Angebote wird auf das Bezirksamt Wandsbek verwiesen.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.