20-4226.1

Integration von geflüchteten Kindern in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Die Zahl der in Deutschland ankommenden Schutzsuchenden hat seit Jahren stark zugenommen. Auch wenn derzeit lange nicht mehr so viele Menschen in Deutschland ankommen, wie im Jahr 2015, wurden insgesamt zwischen Januar 2015 und Februar 2017 32.691 Schutzsuchende in Hamburg aufgenommen.

 

Während in den vergangenen Jahren zunächst hauptsächlich Männer in Deutschland und Hamburg Schutz vor Krieg und Verfolgung gesucht haben, nehmen nun immer mehr Frauen und Kinder die herausfordernden Fluchtwege auf sich. UNICEF beziffert ihren Anteil mittlerweile auf z.T. über 60%.

Darüber hinaus wird mit den zu erwartenden Familiennachzügen der bereits aufgenommenen Menschen die Zahl der Kinder aus geflüchteten Familien in Deutschland ebenfalls ansteigen.

 

Für eine gelingende Integration dieser Gruppe von Schutzsuchenden von Beginn an ist eine genaue Analyse der bestehenden Bedingungen und Möglichkeiten hilfreich.

 

Die Bedeutung frühkindlicher Institutionen ist hierbei nicht zu unterschätzen. Die besten Chancen für eine gelingende Integration und einen schnellen Spracherwerb bestehen im Kindesalter. Umgekehrt können durch Versäumnisse in der (frühen) Kindheit gesellschaftliche Probleme überhaupt entstehen.

Die Chance, dass die Integration Erwachsener über die der Kinder vereinfacht wird, liegt auf der Hand: Über die Kinder knüpft man Kontakte, kommt eher mit der neuen Sprache in Berührung und lernt die kulturellen Bedingungen kennen. Kinder verbinden.

 

Während die Lehrerausbildung in Hamburg gerade an die neuen Entwicklungen angepasst wird und alle LehrerInnen im Vorbereitungsdienst beispielsweise bereits eine DaZ - Qualifizierung (Deutsch als Zweitsprache) erwerben können, stellt sich die Frage nach einer entsprechenden Qualifizierung der MitarbeiterInnen von Kindertageseinrichtungen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständigen Fachbehörden in Zusammenarbeit mit der Wandsbeker Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen unter Mitwirkung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), zu den Fragen 8. und 9., wie folgt:

 

 

1. Wie viele Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren aus geflüchteten Familien leben in Hamburg? Wie viele davon in Wandsbek?

 

Zu 1.:

 

Bei der öffentlich rechtlichen Unterbringung (örU) wird zwischen Zuwanderern und Woh­nungslosen unterschieden. Zu den Zuwanderern gehören folgende Personengruppen:

  • Haushalte, die nach Ablauf der Residenzpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen ei­nen Anspruch auf Folgeunterbringung haben und diesen geltend machen, bzw. Haushalte, die über Familienzusammenführung in Hamburg der örU bedürfen
  • Kontingent-Flüchtlinge
  • Aussiedler
  • Jüdische Migranten
  • Ehemalige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Vor diesem Hintergrund lebten mit Stand 31.03.2017 in Haushalten von Zuwanderern im Rahmen der örU in Hamburg 3.053 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. In Wandsbek waren es 544. In Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen lebten am 31.03.2017 661 Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren, davon 137 Kinder in Wandsbek.

 

 

2. Wie viele dieser Kinder in Wandsbek besuchen Kindertageseinrichtungen und sind somit im Kitaschein-System registriert?

 

3. Welche Einrichtungen werden konkret besucht? Hierbei ist eine Auflistung ausreichend.

 

Zu  2. und 3.:

 

Mit Stand 30. November 2016 besuchten 197 Kinder in Wandsbek Kindertageseinrichtungen. Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. 

 

Kitas, die am 30.11.2016 Flüchtlingskinder aus dem Bezirk Wandsbek betreuten

 

 

Kita

Adresse

ASB Kita Räuberhöhle

Theodorstraße 42

AWO Kita Jonni Birckholtz

Neusurenland 59

Ev. KiGa Bergstedt

Volksdorfer Damm 268 a

Ev. KiGa Eirene

Willersweg  31 d

Ev. KiGa Osterkirche

Bramfelder Chaussee  202 b

Ev. Kita Dreieckskoppel

Dreieckskoppel  13

Ev. Kita Farmsen-Berne

Bramfelder Weg  23 a

Ev. Kita Martin-Luther-King

Edwin-Scharff-Ring 43

Ev. Kita Rahlstedt-Ost

Steglitzer Straße 13

Ev. Kita Theodor-Wenzel-Haus

Hummelsbütteler Weg  82

Ev. Kita Tonndorf

Roterlenweg  15

Evangelische Integrations-Kita Christophorus

Poppenbüttler Stieg 25

FRÖBEL-Kindergarten Wandsbek Quarree

Wandsbeker Marktstraße 103

Kath. KiGa Heilig Kreuz Hamburg-Volksdorf

Farmsener Landstraße 181 a

Kath. Kita St. Joseph-Wandsbek

Böhmestraße 3

Kath. Kita St. Marien I

Am Mariendom 9

KiGa  Buckhorn

Volksdorfer Damm  74

KiGa Bramfeld e. V.

Bramfelder Chaussee  14 a

KiGa der Christengemeinschaft in Bergstedt

Bergstedter Chaussee 209

KiGa Sasel Haus

Saseler Parkweg 3

KiGa WAKI

Bergstedter Alte Landstraße 12

Kinderstadt Kita Hafencampus

Theodor-Yorck-Straße 23 a

Kita Alter Teichweg

Alter Teichweg  203

Kita auf dem Spielgelände

Gleiwitzer Bogen  79 a

Kita Bekkamp

Bekkamp  60

Kita Bengelsdorfstraße

Bengelsdorfstraße 7

Kita Berner Heerweg

Berner Heerweg 162

Kita Dahlemer Ring

Dahlemer Ring  3

Kita Die kleinen Schätze

Poppenspälerweg 3

Kita Dortmunder Straße

Dortmunder Straße 44

Kita Duvenstedter Berg

Duvenstedter Berg 58

Kita Eddelbüttelstraße

Eddelbüttelstraße 9

Kita Elfsaal

Elfsaal 20

Kita Elise

Elisenstraße 6

Kita Flughafenstraße

Flughafenstraße 89

Kita Großlohering 52 e

Großlohering 52 e

Kita Gustav-Seitz- Weg

Gustav-Seitz-Weg  4

Kita Hansekrümel

August-Krogmann-Straße 125

Kita Hermannstal

Hermannstal  88

Kita Hohnerredder

Hohnerredder  12

Kita Hummelsbüttler Hauptstraße

Hummelsbüttler Hauptstraße 105

KiTa in der Schule Archenholzstraße

Archenholzstraße 55

Kita in der Schule Redder

Redder 4

Kita Jenfelder Allee

Jenfelder Allee 49

Kita Kinderhaus Nienhagener Straße

Nienhagener Straße 156

Kita Kinderhaus Wohlers Allee

Wohlers Allee  60

Kita Kinderkreisel

Bredenbekkamp 20 a

Kita Lieblings-Kita

Rodigallee 111

Kita LohkoMotive

Lohkoppel 15

Kita Max-Kramp-Haus

Duvenstedter Markt 8

Kita Pinelsweg

Pinelsweg  11

Kita Poppenbütteler Weg

Poppenbütteler Weg 184

Kita Pusteblume Großlohering

Großlohering 13

Kita Rahlstedter Höhe

Ahrenshooper Straße 5

Kita Rauchstraße

Rauchstraße 5 a

Kita Rodenbeker Straße

Rodenbeker Straße 28

Kita Schritt für Schritt

Tangstedter Landstraße 41

Kita Schweidnitzer Straße

Schweidnitzer Straße 32

Kita Steglitzer straße

Steglitzer Straße 10

Kita Swattenweg

Swatten Weg 10 a

Kita Swebengrund

Swebengrund  10

Kita Wandsbeker Chaussee

Wandsbeker Chaussee 66

Kita Winterhuder Weg

Winterhuder Weg  11

Kita Zwergenhaus

Schleusenredder 3 b

WABE-Kita Dringsheide

Dringsheide 3 a

WABE-Kita Farmsen

August-Krogmann-Straße 100

WABE-Kita Rahlstedter Weg

Rahlstedter Weg 89

WABE-Kita Spechtort

Spechthain 69

WABE-Kita Trabrennbahn

Max-Herz-Ring 9

 

4. Welche gezielte Förderung von geflüchteten Kindern (und ihren Familien im Sinne der Elternpartizipation) ist in Kindertageseinrichtungen vorgesehen und wie wird die Umsetzung sichergestellt?

 

5.Wird in den unter Nummer 3. genannten Einrichtungen Personal mit besonderer Qualifikation (Sprachförderung, Deutsch als Zweitsprache, Interkulturelle Kompetenzen etc.) für die Förderung eingesetzt?

 

Zu 4. und 5.:

 

Die Betreuungsaufgaben unterscheiden sich grundsätzlich nicht von anderen Kindertages-einrichtungen und orientieren sich an den Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen. Der Umgang mit Heterogenität und das Eingehen auf individuelle Ausgangslagen der Kinder, alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Sprachförderung sind grundsätzliche Bestandteile der pädagogischen Arbeit in allen Kitas. Dies betrifft ebenso die Gestaltung von Erziehungspartnerschaften zwischen Eltern und Fachkräften sowie die Einbeziehung und Beteiligung aller Eltern in bzw. am Kita-Alltag. Im Übrigen s. Antwort zu 10.

 

6. Werden Eltern in Flüchtlingsunterkünften aktiv über ihr Recht auf Kinderbetreuung informiert? Falls ja, von wem, wie und in welcher Sprache? Falls nein, warum nicht?

 

Zu 6.:

 

Ja. Siehe hierzu Bürgerschaftsdrucksache 21/7966 Antwort zu Frage 25. Die Information erfolgt durch das Sozialmanagement der Einrichtungen, wenn erforderlich mit Sprachmittlern.

 

7.Welche gezielten Fort- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Kompetenzerweiterung pädagogischer Fachkräfte im Umgang mit Kindern aus geflüchteten Familien und ihren Eltern werden in Hamburg angeboten? Wie werden diese angenommen?

 

Zu 7.:

 

Siehe Drs. 21/7966

 

8. In welcher Form findet sich die Herausforderung der gesellschaftlichen Entwicklung durch Flucht und Migration, speziell im Hinblick auf die Veränderungen der letzten drei Jahre, in den Lehrplänen angehender pädagogischer Fachkräfte (Fachschule für Sozialpädagogik und Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz) wieder?

Zu 8.:

 

Im Bildungsplan der Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieherausbildung) aus dem Jahr 2013 ist das Thema „Integration“ ein Aspekt des erweiterten Themas ‚Inklusion‘. Interkulturelle Pädagogik und Integration stellen eine Querschnittsaufgabe in der Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte dar. Dies wird z.B. im Rahmen des Lernfeldes 16 ‚Gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen der sozialpädagogischen Arbeit berücksichtigen‘ vertieft. Die Fachschüler/innen setzen sich u.a. mit dem Thema „Migration - Ursachen, Auswirkungen“ auseinander. Konkret heißt es: „Die Erzieher/in verfügt über vertieftes fachtheoretisches Wissen über den Einfluss von sozioökonomischen und gesellschaftlichen Bedingungen auf die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen.“

Zudem beinhaltet der Bildungsplan im Lernfeld 5 ‚Entwicklungsprozesse verstehen und unterstützen‘ das Thema „Interkulturelles Lernen“. Hier heißt es: „Die Erzieher/in ist in der Lage, Prozesse interkulturellen Lernens zu initiieren und zu begleiten.“

 

Im Bildungsplan der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz aus dem Jahr 2012

setzen sich die Schüler/innen mit ‚Werten und Normen in der pädagogischen Arbeit‘, insbesondere in Lernfeld 5, mit „interkultureller Pädagogik“ auseinander. Hier heißt es: Die Absolvent/innen „…analysieren Einstellungen und Verhaltensweisen auf der Basis kulturell, religiös und sozial bedingter Unterschiede und treten über unterschiedliche Wertvorstellungen in angemessener Weise in Austausch und wenden Konzepte interkultureller Pädagogik situationsangemessen an“.

 

9. Welche gezielten Fort- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten werden, vor dem Hintergrund des doppelten Theorie-Praxis-Bezuges, im Hinblick auf die Kompetenzerweiterung von Lehrkräften der in Nummer 8. genannten Schulformen, angeboten? Wie werden diese angenommen?

 

Zu 9.:

 

Alle Unterrichtsprozesse in den sozialpädagogischen Aus- und Weiterbildungen werden im Sinne der doppelten Vermittlungspraxis bzw. des doppelten Theorie-Praxis-Bezuges so gestaltet, dass die angewandten Lehr-/ Lernformen auch in der Berufspraxis der späteren sozialpädagogischen Fachkräfte eingesetzt werden können.

 

Die Schulen haben im Rahmen schuleigener Konzepte und Projekte unterschiedliche gezielte Fort- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten zu den Themen Migration, interkulturelle Pädagogik, Integration aufgegriffen. Diese werden z.B. im Rahmen von pädagogischen Konferenzen durch das gesamte Kollegium wahrgenommen. Weitere Aus- und Fortbildungen werden durch Lehrkräfte bzw. Lehrerteams wahrgenommen, die ihrerseits gezielt die Funktion von Multiplikatoren im Kollegium einnehmen und damit gewährleisten, dass die Themen nachhaltig in der Schulgemeinschaft verankert werden. Einzelne Maßnahmen werden im Folgenden beispielhaft dargestellt:

 

-          Lehrerfortbildungen zum Thema „Flucht und Asyl“ zur Vorbereitung klassenübergreifender Projektwochen,

-          pädagogische Jahreskonferenz: Umgang mit religiös gefärbten Konfliktlagen

-          Rechtsgrundlagen Flüchtlinge,

-          interkulturelle Bildung und Erziehung,

-          die Welt trifft sich im Kindergarten

-          pädagogische Jahrestagung: „Arbeit mit geflüchteten Menschen“,

-          Erzieher/innen und SPA arbeiten mit geflüchteten Menschen in Kita, Schule und Jugendarbeit,

-          antidiskriminierende Bildungsarbeit: „Vorurteilsbewusste Pädagogik“,

-          Multikulturalität, Interkulturalität und Transkulturalität.

 

Das Landesinsitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung hat folgende Fortbildungs-und Beratungsangebote zum Thema Sprachbildung durchgeführt:

 

-          Beratungsangebot zur Sprachbildung im Berufsschulunterricht,

-          Diagnoseinstrumente zur Ermittlung des Sprachstands von Schülerinnen und Schülern,

-          die Arbeit mit dem Fachwortschatz,

-          durchgängige Sprachbildung mit dem interaktiven Whiteboard,

-          Elemente der „leichten Sprache“ im sprachsensiblen Fachunterricht,

-          Hilfen und sprachliche Haltegeländer beim Präsentieren,

-          kreative Lesemethoden im Fachunterricht,

-          Lernfelder und Lernsituationen sprachbildend gestalten,

-          Lesekompetenz im Fachunterricht,

-          Schreibkompetenz im Fachunterricht,

-          Sprachbildung und Mathe – wie geht das?

-          Sprachliche Stolpersteine in Aufgabenstellungen.

 

10.Welche weiteren Maßnahmen wurden durch die Fachbehörden ergriffen oder geplant, um die Integration geflüchteter Menschen durch geschultes Personal in den Kindertageseinrichtungen zu unterstützen?

 

Zu 10.:

 

Die Betreuung von Kindern mit einem Migrations- oder Fluchthintergrund ist in Hamburger Kitas kein neues Phänomen sondern längst gängige Praxis. Rund 40 % der 75.000 in Hamburger Kitas betreuten Kinder haben einen Migrationshintergrund. Viele Hamburger Kitas sind daher mit einer großen kulturellen Vielfalt vertraut. Sie haben Erfahrungen damit, dass die Kinder beim Eintritt in die Kita sehr unterschiedliche Vorausset­zungen mitbringen, was ihre Kompetenzen, insbesondere ihre Sprachkompetenz in Deutsch, betrifft.

 

Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Bildung und Integration in Kitas

 

Aufgrund der erhöhten fachlichen Anforderung erhalten Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit einer nichtdeutschen Familiensprache oder aus sozial benachteiligten Familien zusätzliche Ressourcen:

 

-          Im Rahmen des Hamburger Landesprogramms „Kita-Plus“ erhalten rd. 320 Kitas finan­zielle Mittel für zusätzliches pädagogisches Personal im Umfang von 12 %. Ziel des Programms ist die Umsetzung eines Konzepts zur inklusiven Bildung, zur fachlich qualifizierten Sprachförderung, einer guten Vernetzung der Kita im Sozialraum sowie an einer an ihren Bedürfnissen orientierten Zusammenarbeit mit den Eltern. Die frühe Förderung der sprachlichen Entwicklung und Bildung nimmt hierbei eine zentrale und grundlegende Rolle ein.

 

-          Kitas, die die Anforderungen für das Kita-Plus Programm nicht erfüllen, aber einen über­durchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit einer nichtdeutschen Familien­sprache aufweisen, erhalten eine um 4 % verbesserte Personalausstattung beim Er­ziehungspersonal im Krippen- und Elementarbereich. Mit dem Zusatzentgelt soll die alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Sprachförderung in rund 90 Hambur­ger Kitas intensiviert werden.

 

Tageseinrichtungen, in denen der Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache während der Laufzeit bis Mitte 2019 deutlich ansteigt, zum Beispiel durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern, haben die Möglichkeit einer nachträglichen Aufnahme in das Kita-Plus-Programm oder erhalten Mittel für die intensivierte alltagsintegrierte sprachliche Bil­dung und Sprachförderung.

 

-          Im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ erhalten rd. 190 Kitas eine halbe bzw. eine ganze zusätzliche Funktionsstelle. Inhaltlich stehen die Themen alltagsin­tegrierte sprachliche Bildung, Inklusion und Zusammenarbeit mit den Eltern im Fokus des Programms.

 

-          Mit dem in diesem Jahr neu einzurichtendem Bundes-Programm „Kita-Einstieg“ wird eine zusätzliche Ressource zur Verfügung gestellt, welches den Kita-Einstieg von Kindern mit Flucht- bzw. Zuwanderungshintergrund unterstützen soll. Davon werden insbesondere neu entstehende Kitas in Wohnunterkünften „mit der Perspek­tive Wohnen“ (UPW) profitieren. Ziel ist es, die in WUK lebenden (Flüchtlings-)Fami­lien mit Kindern im Kita-Alter an das System der Kindertagesbetreuung und an Ange­bote der Familienförderung heranzuführen. Im Zeitraum 2017 bis 2020 stehen im Rahmen dieses Programms jährlich rund 1 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Angebote für Familien mit kleinen Kindern

 

In sozial benachteiligten Quartieren gibt es 40 an Kitas angeschlossene Eltern-Kind-Zen­tren (EKiZ). Das Angebot richtet sich an 3 oder 4 Tagen im Umfang von 12 Wochenstunden, hauptsächlich an Eltern mit kleinen Kindern, die noch keine Kita besuchen und an Familien, die aufgrund ihrer Lebenssituation einer Unterstützung bedürfen. Familien mit Migrations- und Fluchthintergrund sind selbstverständlich Bestandteil der Zielgruppe. Die Zentren bieten einen offenen Treffpunkt zum Aufbau von Kontakten sowie Förderangebote für Kinder und den Eltern wird die Teilnahme an vielfältigen Bildungs- und Beratungsangeboten ermöglicht. Dabei spielt die Kooperation mit Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Elternschulen, Hebammen, Sprach- und Integrationskursträgern oder dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie anderen Akteuren im Stadtteil eine wichtige Rolle. Sprachfördernde Angebote für El­tern und Kinder gehören zum Regelangebot, da durchschnittlich mehr als 50 Prozent der NutzerInnen einen Migrationshintergrund aufweisen.

 

-          10 neue EKiZ werden an Kita-Standorten eingerichtet, die viele Kinder aus WUK oder UPW betreuen:
8 Planungen an UPW-Standorten sind konkretisiert, 4 davon sollen in 2017 realisiert werden.

 

-          Finanzierung zusätzlicher Leistungsmodule für bestehende EKiZ, damit diese Ihre  Leistungen auch direkt in WUK oder im Umfeld einer WUK anbieten können. Aktuell bestehen 9 solcher Zusatz-Module.

 

Im Rahmen vielfältiger Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung werden Fachkräfte bei Bedarf

für die jeweiligen Aufgabenbereiche weiterqualifiziert, s. dazu Antwort zu 9.

 

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