Integration im Bezirk Wandsbek verbessern!
„Bundesfamilien- und das Bundesbauministerium haben gemeinsam das neue Modellprogramm "Jugendmigrationsdienste im Quartier" gestartet. Mithilfe des Programms sollen das Wohnumfeld junger Menschen verbessert und Vorurteile abgebaut werden.
Seit 2017 fördern das Bundesbau- und das Bundesfamilienministerium gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung von Jugendlichen in sozial benachteiligten Quartieren. Ab 2018 bauen beide Ressorts mit dem Modellprogramm "Jugendmigrationsdienste im Quartier" ihr Engagement an weiteren Standorten aus. Ab sofort wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.“
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/neues-programm-zur-staerkung-von-jugendlichen-/121306
Wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist, wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.
Es ist angezeigt, dass auch Hamburg dieses Programm in Anspruch nimmt.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Integrationszentren in Steilshoop, Rahlstedt und Wandsbek-Kern trotz veränderter Situationen nicht ausgebaut worden sind, sollte geprüft werden, ob eine derartige Stelle in den größten Hamburger Bezirk Wandsbek angegliedert werden könnte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das Auskunftsersuchen wie folgt (17.04.2018):
Die in den Migrationsfachdiensten geleistete Migrationsberatung liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Dies umfasst die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) sowie die Jugendmigrationsdienste (JMD). Zur Abgrenzung der Beratungsleistungen in der Bundeszuständigkeit und den landesfinanzierten Integrationszentren siehe Drs. 21/11155.
Zur Auswahl der Standorte für das Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ haben sich das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und nukleare Sicherheit (BMUB) und die für das Bauwesen zuständigen Ressorts der Länder verständigt. Diese mussten gleich mehrere Kriterien erfüllen. Voraussetzung war die Lage des ausgewählten Standorts in einem Quartier, welches bereits zum Fördergebiet des Bundesprogramms „Soziale Stadt“ gehört. Zudem musste das Gebiet bestimmte soziale Merkmale aufweisen (bspw. eine hohe Anzahl an Personen im SGB II-Bezug oder ein hoher Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund), um für dieses Modellprogramm in Frage zu kommen. Weiter musste sich im Quartier bereits ein JMD befinden. Hamburg hat derzeit 13 JMD-Standorte, siehe hierzu u.a. Drs. 21/11155 undhttps://www.jugendmigrationsdienste.de/ (Reiter „Hamburg“).
Dies vorausgeschickt beantwortet die BASFI die nachfolgenden Fragen wie folgt.:
Siehe Vorbemerkung.
Konkrete Informationen zu dem Modellprogramm und den Standorten in Hamburg finden sich unter http://invia-hamburg.de/migration/jugendmigrationsdienst-im-quartier.html.
Siehe Vorbemerkung.
Nein.
Siehe Vorbemerkung.
Entfällt.
Haushaltsjahr |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Mittel in EURO |
78.000,00 |
78.000,00 |
79.925,00 |
83.275,00 |
85.412,50 |
Haushaltsjahr |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Mittel in EURO |
156.000,00 |
156.000,00 |
159.850,00 |
166.550,00 |
170.825,00 |
Haushaltsjahr |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Mittel in EURO |
156.000,00 |
156.000,00 |
159.850,00 |
166.550,00 |
170.825,00 |
Haushaltsjahr |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Stellenanteile |
1,1 |
1,1 |
1,1 |
1,1 |
1,1 |
Ratsuchende |
343 |
348 |
311 |
290 |
Statistiken liegen noch nicht vor |
Haushaltsjahr |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Stellenanteile |
2,2 |
2,2 |
2.2 |
2.2 |
2,2 |
Ratsuchende |
545 |
530 |
495 |
454 |
Statistiken liegen noch nicht vor |
Haushaltsjahr |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Stellenanteile |
2,2 |
2,2 |
2.2 |
2.2 |
2,2 |
Ratsuchende |
763 |
822 |
763 |
756 |
Statistiken liegen noch nicht vor |
Die durch die Bürgerschaft jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Integrationszentren für länger hier lebende bleibeberechtigte Zuwanderer werden jährlich durch die BASFI überprüft und ggf. entsprechend nach Auskömmlichkeit angepasst. Siehe hierzu Drs.: 21/11155.
Die Förderrichtlinie für den Betrieb der Integrationszentren wird regelmäßig weiterentwickelt. Die Förderrichtlinie findet sich unter folgendem Link:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.