20-5633.1

Integration im Bezirk Wandsbek verbessern!

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

„Bundesfamilien- und das Bundesbauministerium haben gemeinsam das neue Modellprogramm "Jugendmigrationsdienste im Quartier" gestartet. Mithilfe des Programms sollen das Wohnumfeld junger Menschen verbessert und Vorurteile abgebaut werden.

Seit 2017 fördern das Bundesbau- und das Bundesfamilienministerium gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung von Jugendlichen in sozial benachteiligten Quartieren. Ab 2018 bauen beide Ressorts mit dem Modellprogramm "Jugendmigrationsdienste im Quartier" ihr Engagement an weiteren Standorten aus. Ab sofort wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.“

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/neues-programm-zur-staerkung-von-jugendlichen-/121306

Wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist, wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.

Es ist angezeigt, dass auch Hamburg dieses Programm in Anspruch nimmt.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Integrationszentren in Steilshoop, Rahlstedt und Wandsbek-Kern trotz veränderter Situationen nicht ausgebaut worden sind, sollte geprüft werden, ob eine derartige Stelle in den größten Hamburger Bezirk Wandsbek angegliedert werden könnte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das Auskunftsersuchen  wie folgt (17.04.2018):

Die in den Migrationsfachdiensten geleistete Migrationsberatung liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Dies umfasst die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) sowie die Jugendmigrationsdienste (JMD). Zur Abgrenzung der Beratungsleistungen in der Bundeszuständigkeit und den landesfinanzierten Integrationszentren siehe Drs. 21/11155.

Zur Auswahl der Standorte für das Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ haben sich das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und nukleare Sicherheit (BMUB) und die für das Bauwesen zuständigen Ressorts der Länder verständigt. Diese mussten gleich mehrere Kriterien erfüllen. Voraussetzung war die Lage des ausgewählten Standorts in einem Quartier, welches bereits zum Fördergebiet des Bundesprogramms „Soziale Stadt“ gehört. Zudem musste das Gebiet bestimmte soziale Merkmale aufweisen (bspw. eine hohe Anzahl an Personen im SGB II-Bezug oder ein hoher Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund), um für dieses Modellprogramm in Frage zu kommen. Weiter musste sich im Quartier bereits ein JMD befinden. Hamburg hat derzeit 13 JMD-Standorte, siehe hierzu u.a. Drs. 21/11155 undhttps://www.jugendmigrationsdienste.de/ (Reiter „Hamburg“).

Dies vorausgeschickt beantwortet die BASFI die nachfolgenden Fragen wie folgt.:

  1. Wurde bereits in Hamburg eine Jugendmigrationsdienststelle geschaffen?
    1. Wenn ja, in welchem Stadtteil?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Soll das Modellprogramm "Jugendmigrationsdienste im Quartier" in Anspruch genommen werden?

Siehe Vorbemerkung.

Konkrete Informationen zu dem Modellprogramm und den Standorten in Hamburg finden sich unter http://invia-hamburg.de/migration/jugendmigrationsdienst-im-quartier.html.

  1. Wenn ja, in welchem Stadtteil soll das Programm gestartet werden?
    1. Wurde geprüft, ob das Programm in Steilshoop oder Rahlstedt gestartet werden könnte?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Ist bekannt, dass fundamentalistische Gruppierungen versuchen in Steilshoop Einfluss zu nehmen(beispielsweise im Haus der Jugend)?

Nein.

  1. Nach welchen Kriterien wird bestimmt, welcher Stadtteil das Programm erhalten soll?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Wenn nein, warum soll das Programm nicht gestartet werden?


Entfällt.

  1. Wie viele Mittel werden/wurden dem Integrationszentrum Steilshoop in den Jahren 2014/2015/2016/2017 und 2018 zur Verfügung gestellt?

Haushaltsjahr

2014

2015

2016

2017

2018

Mittel in EURO

78.000,00

78.000,00

79.925,00

83.275,00

85.412,50

  1. Wie viele Mittel werden/wurden dem Integrationszentrum Wandsbek Kern in den Jahren 2014/2015/2016/2017 und 2018 zur Verfügung gestellt?

Haushaltsjahr

2014

2015

2016

2017

2018

Mittel in EURO

156.000,00

156.000,00

159.850,00

166.550,00

170.825,00

  1. Wie viele Mittel werden/wurden dem Integrationszentrum Rahlstedt in den Jahren 2014/2015/2016/2017 und 2018 zur Verfügung gestellt?

Haushaltsjahr

2014

2015

2016

2017

2018

Mittel in EURO

156.000,00

156.000,00

159.850,00

166.550,00

170.825,00

  1. Wie viele Beschäftigte/Nutzer/Klienten wies/weist das Integrationszentrum Steilshoop in den Jahren 2014/2015/2016/2017 und 2018?

Haushaltsjahr

2014

2015

2016

2017

2018

Stellenanteile

1,1

1,1

1,1

1,1

1,1

Ratsuchende

343

348

311

290

Statistiken liegen noch nicht vor

  1. Wie viele Beschäftigte/Nutzer/Klienten wies/weist das Integrationszentrum Wandsbek Kern in den Jahren 2014/2015/2016/2017 und 2018?

Haushaltsjahr

2014

2015

2016

2017

2018

Stellenanteile

2,2

2,2

2.2

2.2

2,2

Ratsuchende

545

530

495

454

Statistiken liegen noch nicht vor

  1. Wie viele Beschäftigte/Nutzer/Klienten wies/weist das Integrationszentrum Rahlstedt in den Jahren 2014/2015/2016/2017 und 2018?

Haushaltsjahr

2014

2015

2016

2017

2018

Stellenanteile

2,2

2,2

2.2

2.2

2,2

Ratsuchende

763

822

763

756

Statistiken liegen noch nicht vor

  1. Wurde seitens der Verwaltung geprüft, die Mittel für die Integrationszentren in Anbetracht der geänderten Lage zu erweitern?
    1. Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?
    2. Wenn nein, warum nicht?

Die durch die Bürgerschaft jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Integrationszentren für länger hier lebende bleibeberechtigte Zuwanderer werden jährlich durch die BASFI überprüft und ggf. entsprechend nach Auskömmlichkeit angepasst. Siehe hierzu Drs.: 21/11155.

  1. Welche Planungen werden hinsichtlich der Integrationszentren verfolgt?

Die Förderrichtlinie für den Betrieb der Integrationszentren wird regelmäßig weiterentwickelt. Die Förderrichtlinie findet sich unter folgendem Link:

https://gateway.hamburg.de/hamburggateway/fvp/fv/FB/Foerdermittel/beschreibung.aspx?Programm_ID=606&sid=27.

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