21-0175

Institut für Hygiene und Umwelt: Noch arbeitsfähig?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Gemäß der Homepage der Stadt Hamburg sind Rattenmeldungen dem Institut für Hygiene und Umwelt umgehend zu melden.

Das Institut für Hygiene und Umwelt nehme die Rattenmeldungen entgegen, koordiniere gegebenenfalls die Bekämpfungsmaßnahmen und kontrolliere den Erfolg. Die Bürgerinnen und Bürger werden gemäß Homepage gebeten, verstärkt von der Meldepflicht Gebrauch zu machen.

Im Appelhoffweiher wurden von Anwohnern Ratten gesichert und dem Institut für Hygiene und Umwelt per Telefon gemeldet. Als Antwort erhielt die Anwohnerin, dass man sich selber darum kümmern möge, da das Institut mit dem Personalbestand von drei Beschäftigten für ganz Hamburg nicht alles schaffen könne.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

1.)    Wie viele Vollzeitäquivalente sind beim Institut für Hygiene und Umwelt für Rattenmeldungen zuständig?

2.)    Wie viele Rattenmeldungen gingen beim Institut für Hygiene und Umwelt ein? Bitte nach den Jahren 2019/2018/2017 und 2016 unterteilen.

3.)    In welchen Fällen koordiniert das Institut für Hygiene und Umwelt die Rattenbekämpfungsmaßnahmen?

4.)    In welchen Fällen muss der Eigentümer, Bewohner oder Bürger die Bekämpfungsmaßnahmen ohne Unterstützung selber durchführen?

5.)    Wie wird der Erfolg der Maßnahmen kontrolliert, wenn die Rattenbekämpfung durch die Eigentümer/Bewohner/Bürgerdurchgeführt wurden? (siehe Homepage:https://www.hamburg.de/ratten )

 

Anhänge

keine Anlage/n