21-0175.1

Institut für Hygiene und Umwelt: Noch arbeitsfähig?

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Gemäß der Homepage der Stadt Hamburg sind Rattenmeldungen dem Institut für Hygiene und Umwelt umgehend zu melden.

Das Institut für Hygiene und Umwelt nehme die Rattenmeldungen entgegen, koordiniere gegebenenfalls die Bekämpfungsmaßnahmen und kontrolliere den Erfolg. Die Bürgerinnen und Bürger werden gemäß Homepage gebeten, verstärkt von der Meldepflicht Gebrauch zu machen.

Im Appelhoffweiher wurden von Anwohnern Ratten gesichert und dem Institut für Hygiene und Umwelt per Telefon gemeldet. Als Antwort erhielt die Anwohnerin, dass man sich selber darum kümmern möge, da das Institut mit dem Personalbestand von drei Beschäftigten für ganz Hamburg nicht alles schaffen könne.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) wie folgt:                     10.10.2019

 

 

1.)    Wie viele Vollzeitäquivalente sind beim Institut für Hygiene und Umwelt für Rattenmeldungen zuständig?

 

Für das Meldeverfahren und die Koordination von Maßnahmen stehen im HU neun Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, verteilt auf ca. acht VZÄ. Dazu zählen im Einzelnen:

-          2 Mitarbeiterinnen im Innendienst (Meldungsannahme und Bearbeitung),

-          2 Sachbearbeiter im Innen- und Außendienst (einschließlich Begasungsaufsicht),

-          4 Mitarbeiter im Außendienst (für die Rattenbekämpfung) sowie

-          1 Mitarbeiter im Außendienst (hauptsächlich für andere Schädlinge wie Wespen, Mäuse, Schaben usw.).

Für die Unterstützung der Arbeit in der Rattenbekämpfung sind in zwei Bezirken Fremdfirmen in Sinne eines Public-Private-Partnerships beauftragt. Sie werden durch das HU supervidiert.

 

 

2.)    Wie viele Rattenmeldungen gingen beim Institut für Hygiene und Umwelt ein? Bitte nach den Jahren 2019/2018/2017 und 2016 unterteilen.

 

2016

2017

2018

2019

1640

1579

1499

1398

Stand 17.09.2019

 

 

3.)    In welchen Fällen koordiniert das Institut für Hygiene und Umwelt die Rattenbekämpfungsmaßnahmen?

 

Das HU koordiniert Rattenbekämpfungsmaßnahmen in den Fällen, in denen Befalle öffentlichen Grund oder privaten, hauptsächlich gewerblich genutzten, Grund betrifft, der durch öffentlichen Publikumsverkehr gekennzeichnet ist. Zumeist betrifft das Grundstücke, die durch andere zuständige Institutionen genutzt werden (z.B. durch die Deutsche Bahn, Hamburg Wasser, Supermärkte oder Wohnungsbaugesellschaften).

 

 

4.)    In welchen Fällen muss der Eigentümer, Bewohner oder Bürger die Bekämpfungsmaßnahmen ohne Unterstützung selber durchführen?

 

Es gilt die Verordnung über Rattenbekämpfung in Hamburg vom 30. Juli 1963 (HmbGVBI. 1963 S. 129). Sie regelt die Verpflichtung der Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden zu Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Rattenbefall.

Das HU wird entsprechend der Verordnung nicht selbst auf Privatgrund tätig. Dort ist i.d.R. der Eigentümer zuständig.

Es kann eine Beratung vor Ort erfolgen, meistens geschieht dies aber am Telefon oder durch Zusendung von Informationsmaterial.

In den häufigsten Fällen wird von Eigentümern eines Privatgrundes eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragt.

 

 

5.)    Wie wird der Erfolg der Maßnahmen kontrolliert, wenn die Rattenbekämpfung durch die Eigentümer/Bewohner/Bürgerdurchgeführt wurden? (siehe Homepage:https://www.hamburg.de/ratten )

 

Eine Überprüfung von Maßnahmen auf Privatgrund erfolgt nur bei einer vorherigen, schriftlichen Aufforderung zur Bekämpfung im Rahmen einer Fristsetzung.

Bei sonstigen Fragen / Anrufen von Privateigentümern über einen Rattenbefall auf ihrem Grundstück erfolgt keine Kontrolle vor Ort, ob dieser auch bekämpft worden ist.

Bei auf öffentlichen Flächen durch das HU bekämpften Befallen gibt es regelmäßig Nachkontrollen.

 

Anhänge

keine Anlage/n   

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