Installation von Photovoltaikanlagen auf zwei Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen
Kleinstädte - wie beispielsweise Hamminkeln in NRW - verpachten in Einzelfällen Dächer eigener Immobilien an Investoren. Der erzeugte Strom fließt zu günstigen Tarifen zum einen Teil direkt in die Versorgung der entsprechenden Gebäude und wird zum anderen Teil ins öffentliche Netz eingespeist. So werden Pachteinnahmen erzielt und Energiekosten durch vor Ort produzierten Strom gesenkt. Die Investitionen werden von privaten Investoren getätigt. Investitionen der Stadt sind nicht erforderlich.
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieproduktion in Deutschland deutlich zu erhöhen. Die Photovoltaik-Förderung wird durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt. In Wandsbek ist die Gewinnung solarer Energie seit einigen Jahren fester Bestandteil neuer Bebauungspläne geworden. Die Stadt Hamburg setzt sich im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen, bei Konzeptausschreibungen und bei Projekten der SAGA für einen Wohnungsbau mit hoher Energieeffizienz und der Gewinnung erneuerbarer Energie ein.
Mit Drucksache 20-4468.1 hat die Bezirksversammlung das Bezirksamt aufgefordert, zu prüfen, ob auf den Dächern der Liegenschaften Photovoltaikanlagen installiert werden können.
Mit Drucksache 20-6101 und 20-6041 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass lediglich zwei Eigentumsobjekte für die Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich geeignet sind: das Saselhaus (Dachfläche: 1.566 qm), und das Jugendzentrum Startloch in Rahlstedt-Ost (Dachfläche: 796 qm). Beim Startloch wäre eine solche Maßnahme nur im Zusammenhang mit den vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des kommenden RISE-Programms Rahlstedt-Ost sinnvoll.
Mit dem Betreiber einer Photovoltaikanlage könnte nach Prüfung der statischen und baulichen Voraussetzungen durch eine Baubedarfsbegehung und nach einer Ausschreibung ein Pachtvertrag geschlossen werden.
Einsparungen der Stromkosten durch einen Eigenverbrauch des Stroms durch die mit Photovoltaikanlagen belegten Gebäude kann das Bezirksamt nicht genieren, da das Bezirksamt an den gesamtstädtischen Rahmenvertrag Strom gebunden ist (siehe Drucksache 20-6101, zu 4). Die Pacht jedoch könnte als Einnahme auf die Kostenstelle bzw. das PSP-Element des Eigentumsobjektes gebucht werden.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:
(Hinweis: Die Versicherung der Photovoltaikanlagen soll der Eigentümer der Photovoltaikanlagen übernehmen. Jedoch ist fraglich, ob und in welcher Höhe dennoch die eigene Versicherung anzupassen ist.)
keine Anlage/n
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