20-6499

Installation von Photovoltaikanlagen auf zwei Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen

Antrag

Sachverhalt

Kleinstädte - wie beispielsweise Hamminkeln in NRW - verpachten in Einzelfällen Dächer eigener Immobilien an Investoren. Der erzeugte Strom fließt zu günstigen Tarifen zum einen Teil direkt in die Versorgung der entsprechenden Gebäude und wird zum anderen Teil ins öffentliche Netz eingespeist. So werden Pachteinnahmen erzielt und Energiekosten durch vor Ort produzierten Strom gesenkt. Die Investitionen werden von privaten Investoren getätigt. Investitionen der Stadt sind nicht erforderlich.

Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieproduktion in Deutschland deutlich zu erhöhen. Die Photovoltaik-Förderung wird durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt. In Wandsbek ist die Gewinnung solarer Energie seit einigen Jahren fester Bestandteil neuer Bebauungspläne geworden. Die Stadt Hamburg setzt sich im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen, bei Konzeptausschreibungen und bei Projekten der SAGA für einen Wohnungsbau mit hoher Energieeffizienz und der Gewinnung erneuerbarer Energie ein.

Mit Drucksache 20-4468.1 hat die Bezirksversammlung das Bezirksamt aufgefordert, zu prüfen, ob auf den Dächern der Liegenschaften Photovoltaikanlagen installiert werden können.

Mit Drucksache 20-6101 und 20-6041 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass lediglich zwei Eigentumsobjekte für die Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich geeignet sind: das Saselhaus (Dachfläche: 1.566 qm), und das Jugendzentrum Startloch in Rahlstedt-Ost (Dachfläche: 796 qm). Beim Startloch wäre eine solche Maßnahme nur im Zusammenhang mit den vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des kommenden RISE-Programms Rahlstedt-Ost sinnvoll.

Mit dem Betreiber einer Photovoltaikanlage könnte nach Prüfung der statischen und baulichen Voraussetzungen durch eine Baubedarfsbegehung und nach einer Ausschreibung ein Pachtvertrag geschlossen werden.

Einsparungen der Stromkosten durch einen Eigenverbrauch des Stroms durch die mit Photovoltaikanlagen belegten Gebäude kann das Bezirksamt nicht genieren, da das Bezirksamt an den gesamtstädtischen Rahmenvertrag Strom gebunden ist (siehe Drucksache 20-6101, zu 4). Die Pacht jedoch könnte als Einnahme auf die Kostenstelle bzw. das PSP-Element des Eigentumsobjektes gebucht werden.

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die Verwaltung wird gebeten, für die Dachflächen der Liegenschaften Saselhaus, Saseler Parkweg 3 und Startloch, Schimmelreiterweg 1/ Brunskamp 17 im Rahmen einer Grobsichtung den baulichen Zustand festzustellen, das grundsätzliche wirtschaftliche Realisierungspotential einer Fremdvergabe durch Verpachtung der Flächen für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen an einen Investor und Betreiber zu untersuchen und das Ergebnis der Bezirksversammlung vorzulegen.
  1. Anschließend wäre eine vertiefende Baubedarfsbegehung und bei geeigneten Voraussetzungen eine Ausschreibung für die Installation und den Betrieb entsprechender Photovoltaikanlagen vorzubereiten, bei der der Leistungskatalog die Installation der Anlage (Statik, Brandschutz, Leitungssysteme, Sanierungsmaßnahmen) sowie die laufende Bewirtschaftung umfasst. Beim Startloch wäre eine vertiefende Baubedarfsbegehung und PV-Installation jedoch nur im Zusammenhang mit den vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des kommenden RISE Programms Rahlstedt-Ost sinnvoll;
  1. Je einen Referenten der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und von Hamburg Wasser in den Hauptausschuss einzuladen, die über mögliche Finanzierungs- und Betreibermodelle zur Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden oder von der Verwaltung angemieteten Gebäuden im Bezirk Wandsbek berichten.
  1. Zu prüfen, ob und welche Auswirkungen die Installierung von Photovoltaikanlagen auf die Gebäudeversicherung hat. Das Ergebnis ist dem Hauptausschuss mitzuteilen.

(Hinweis: Die Versicherung der Photovoltaikanlagen soll der Eigentümer der Photovoltaikanlagen übernehmen. Jedoch ist fraglich, ob und in welcher Höhe dennoch die eigene Versicherung anzupassen ist.)

  1. Die grundsätzlichen Überlegungen zur Installation von Photovoltaikanlagen sind mit den Geschäftsführungen der jeweiligen Einrichtungen abzustimmen.
  1. Die Erlöse sollen einen Beitrag zur Deckung der Betriebskosten der jeweiligen Einrichtungen leisten (Buchung auf das PSP-Element).
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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