Inklusion stärken - Beteiligung des Inklusionsbeirates erleichtern Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.9
Der Inklusionsbeirat Wandsbek dient der Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen und der Förderung der Inklusion im bevölkerungsreichsten Bezirk. Er vertritt die Interessen Bürgerinnen und Bürger mit ganz unterschiedlichen Behinderungen gegenüber der Verwaltung, der Politik und im gesellschaftlichen Miteinander. Um etwas für die Lage der behinderten Menschen zu verbessern, kann der Inklusionsbeirat Anträge stellen und die Bezirksversammlung einbeziehen.
Dieser Prozess ist bisher nicht geregelt.
Während manche Mitglieder des Inklusionsbeirates offenbar davon ausgehen, dass der Beirat an den Ausschuss für Soziales angebunden ist und Initiativen aus dem Beirat nur über diesen Ausschuss politisch bearbeitet werden können, kann das Bezirksamt dieses Prozedere nicht bestätigen. Am Beispiel eines geplanten Antrages, auf einem viel genutzten Fußweg über den Weg wucherndes Gestrüpp so zu entfernen, dass beispielsweise seh- und mobilitätseingeschränkte Menschen hier nichtgefährdet sind, stellte sich die Frage, ob es erstens tatsächlich so ist, dass alle Beiratsanträge bzw. Eingaben über den Sozialausschuss laufen und zweitens, ob das wirklich Sinn macht und eine schnelle Bearbeitung ermöglicht.
Da es laut Bezirksamt bisher keine Regelung gibt, wo der Inklusionsbeirat Anträge bzw. Eingaben einreichen kann und wo nicht, schlagen wir nach Rücksprache mit der Verwaltung folgendes Prozedere vor, das die Beteiligung des Inklusionsbeirates an der Kommunalpolitik optimiert, die Bearbeitung beschleunigt und gleichzeitig alle Ausschüsse und Unterausschüsse der Bezirksversammlung noch mehr für die Anliegen der Menschen mit Behinderungen sensibilisiert.
1. Die Bezirksversammlung empfiehlt dem Inklusionsbeirat, dass Anträge bzw. Eingaben ab sofort zentral an den Hauptausschuss gerichtet werden, der je nach Thematik und Zuständigkeit die Anträge bzw. Eingaben in den entsprechen Fach- oder Regionalausschuss überweist.
2. Der Inklusionsbeirat möge entsprechend informiert werden.
3. Die Fraktionen tragen diese Veränderung in den Kreis ihrer Mitglieder in den Ausschüssen und Unterausschüssen.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.