Infrastruktur Wandsbeker Chaussee / Wandsbeker Marktstraße (bzgl. Drs. 22-2014) Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.10.2025 (Drs. 22-2317)
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.17
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe unter Einbeziehung der
Drucksache 21-8537 gebeten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Die vorliegende Beschlussvorlage Drs 21-8537 vermittelt den Eindruck, es handele sich um eine kombinierte U- und S-Bahn-Haltestelle mit einem gemeinsamen Zugang. Tatsächlich sind die Haltestellen jedoch baulich vollständig voneinander getrennt, sodass kein gemeinsamer Zugang besteht. Ein Umstieg zwischen den beiden Verkehrsmitteln ist daher ausschließlich oberirdisch über den Gehweg möglich.
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus wurde der Aufzug nicht nur zur grundsätzlichen Erschließung installiert, sondern gezielt am der S-Bahn nächstgelegenen Zugang positioniert, um eine barrierefreie Umsteigemöglichkeit zwischen der U-Bahn und der S-Bahn zu gewährleisten. Der Einbau des Aufzugs erfolgte auf der südlichen Seite der Wandsbeker Chaussee, unmittelbar neben einer der beiden Festtreppen.
Die S-Bahn verfügt über keinen Zugang auf der Nordseite, da sich diese Haltestelle von der Wandsbeker Chaussee nach Süden entwickelt. Für einen barrierefreien Zugang (Aufzug) von der nördlichen Seite der Wandsbeker Chaussee zum S-Bahnsteig besteht insbesondere wegen der Bahnsteigbreite und den bestehenden Zugangs- und Brückenbauwerke kein ausreichender Platz für eine umsetzungsfähige Lösung.
Der Umstieg zu den Bussen stand bei Planungen zur Barrierefreiheit nicht im Fokus. Dieser Aspekt ist verkehrlich auch nachrangig, insbesondere für die Nordseite der Wandsbeker Chaussee, da alle hier haltenden Buslinien vorher bereits am ZOB Wandsbek Markt halten, wo es bereits eine komfortablere und kürzere Umsteigemöglichkeit zur U-Bahn gibt.
An der S-Bahn Haltestelle ist ein zweiter Zugang im Bereich Pappelallee derzeit nicht vorgesehen. Wie bereits im Zusammenhang mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen 22/8138 und dessen Beantwortung zu möglichen zweiten Zugängen erklärt wurde:
„Bei baulichen Prüfungen, wie Ersatzneubauten, Renovierungen, Umbauten oder barrierefreien Ausbauten, werden die Zugangssituationen der Stationsanlagen regelmäßig analysiert. Auch bei größeren Veränderungen im Umfeld von Stationen, wie der Schaffung neuer Wohngebiete oder großer Bildungseinrichtungen oder Arbeitsstätten wird die Zugangssituation überprüft und bedarfsgerecht optimiert.“
Angesichts der derzeit begrenzten Finanzmittel liegt der Schwerpunkt zunächst auf der Herstellung der Barrierefreiheit an allen Schnellbahnstationen.
Sollte sich das Gebiet weiterentwickeln, etwa durch größere städtebauliche Veränderungen im Umfeld oder erhebliche Nachfrageentwicklungen, wird geprüft, ob ein zweiter Zugang verkehrlich oder städtebaulich sinnvoll wird.
Bezüglich der Drucksache 22-2014 ist folgendes zu ergänzen:
Wie in der Drucksache 22-1111 dargelegt, wurde der städtebauliche Rahmenplan für das Wandsbek-Zentrum von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erarbeitet. Im Rahmen dieses Planungsprozesses wurde eine umfassende städtebauliche Vision entwickelt, die die zukünftige Entwicklung des Gebiets strukturiert und leitet. Die Rahmenplanung umfasst auch verkehrliche Maßnahmen zur Umgestaltung des Straßenraums, um eine nachhaltige und funktionale Verkehrsführung sicherzustellen. Die vorliegenden Planungen dienen als strategische Leitlinie für eine langfristige Entwicklung des Wandsbek-Zentrums, eine zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist derzeit nicht absehbar.
Die Lärmbelastung überschreitet an vielen Hamburger Straßen die Richtwerte der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV). Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden daher neben gesamtstädtischen Maßnahmen zur Lärmminderung auch konkrete Maßnahmen an hochbelasteten Straßenabschnitten geprüft. Im Rahmen der aktuellen Lärmaktionsplanung wurden die Wandsbeker Chaussee bzw. Wandsbeker Marktstraße bisher nicht als vorrangige Lärmbrennpunkte identifiziert, sodass hier vorerstleider keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen aufgrund von Lärmbelastung geplant sind.
Das Polizeikommissariat 37 nimmt wie folgt Stellung:
Drs. 21-8537 enthält ausschließlich Inhalte, welche die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers berühren. Hierzu wird nach hiesigem Kenntnisstand eine separate Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erfolgen. Dies trifft überwiegend auch für die Inhalte der Drs. 22-2014 zu.
Zu den Punkten “Autos stehen permanent unbestraft in zweiter Reihe” und “Passanten laufen quer über die Radwege” nimmt die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 37 (PK37) wie folgt Stellung:
Das in der Eingabe geschilderte Parkverhalten entspricht auch den hiesigen Wahrnehmungen. Trotz diverser Schwerpunkteinsätze des Verkehrsordnungsdienstes und der täglichen Streife durch bürgernahe Beamte zeigen die Überwachungsmaßnahmen nur teilweise Erfolg. Insbesondere zu den Ladenöffnungszeiten ist festzustellen, dass Fahrzeugführer ihr Fahrzeug kurzfristig im rechten Fahrstreifen abstellen, um Ladetätigkeiten oder Besorgungen in den Einzelhandels- oder Dienstleistungsgeschäften durchzuführen. Leider ist es nicht möglich, zu allen Zeiten in allen Bereichen der Straßenzüge Überwachungspersonal einzusetzen. Die Beschilderung, welche das Halten im rechten Fahrstreifen untersagt (Zeichen 283 StVO) ist deutlich sichtbar angebracht.
Fußgänger, welche den Radweg überqueren bzw. auf den Radweg ausweichen, wurden von Kräften des PK37 vereinzelt und bei erhöhtem Aufkommen festgestellt. Eine Unfallauswertung in der repräsentativen 3-Jahres-Rückbetrachtung bis dto. ergab drei Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern. Dies ist vor dem Hintergrund der überdurchschnittlich hohen Fußgängerbelastung als unauffällig einzustufen. Zwei Unfälle ereigneten sich im Bereich von Fußgängerfurten (in Höhe Wandsbeker Markstraße 25 und 85) durch unachtsamen Queren des Radweges. In Höhe Haus-Nr. 75 erfolgte der Konflikt durch unaufmerksames Überschreiten des Radweges durch einen Fuß-gänger. Eine Überwachung diesbezüglich erfolgt durch das PK37 permanent im Rahmen der personellen und prioritären Kapazitäten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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