21-4731

"In aller Munde" - die geplante Sanierung Wellingsbüttler Weg/Wellingsbütteler Landstraße Der Regionalausschuss Alstertal wartet jedoch weiterhin auf Fakten aus erster Hand Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.12.2021 (Drs. 21-4438.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung Wandsbek und die Fachbehörde LSBG mögen veranlassen, dass

 

-          die Drs. 21-2617 (21.1.21/17.2.21) „Sanierung Wellingsbütteler Landstraße:           Mindestens fünf Jahre Stillstand im Alstertal verhindern“ Antrag der CDU-Fraktion

sowie

-          Drs. 21-2676 (28.1.21) Bezirksversammlung Wandsbek „Beschluss: Der LSBG wird gebeten, eine Referentin / einen Referenten in die kommende Sitzung des Regionalausschusses Alstertal am 17.02.2021 zu entsenden, die / der dort den Sachstand präsentiert. Der Antrag „Sanierung Wellingsbütteler Landstraße: Mindestens fünf Jahre Stillstand im Alstertal verhindern“ (Drs. 21-2617) wird dem LSBG zugesandt, damit im Vortrag darauf eingegangen werden kann.“

sowie

-          Drs. 21-2823 (25.2.21) Bezirksversammlung Wandsbek „Referentenbitte zur Sanierung der Wellingsbütteler Landstraße, Beschluss: Der LSBG wird dringend gebeten nach mehreren vergeblichen Bitten, dem Regionalausschuss Alstertal nunmehr aufgrund des sehr großen öffentlichen Interesses den jetzigen Planungsstand i.S. Wellingsbütteler Landstraße/Wellingsbüttler Weg in der nächsten Sitzung am 31.3.2021 vorzustellen. Darüber hinaus wird der LSBG aufgefordert in seiner Planung zu berücksichtigen, dass während der gesamten Bauphase eine Einbahnstraßenregelung von 4 Uhr bis 12 Uhr stadteinwärts und von 12 Uhr bis 4 Uhr stadtauswärts sichergestellt wird.

 

-          die Beschlussfassungen der o.g. Drucksachen zeitnah durch Präsentation im Regionalausschuss Alstertal umgesetzt werden. Aufgrund der COVID19-Hygiene-Verordnungen wird eine Präsentation ggf. auch in einer digitalen Sitzungsform präsentiert. Kleinteilige und detailreiche Planungsunterlagen werden den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

-          Anrainer:innen von Sanierungsprojekten werden generell rechtzeitig, direkt schriftlich oder persönlich durch öffentliche Veranstaltungen des LSBG informiert. Die Terminierung dieser Veranstaltung mit Anwohner:innen des Wellingsbüttler Weges sowie Vertreter:innen von Institutionen wie Schulen, Kitas, Seniorenheime, Gewerbetreibende, Gastronomie, HVV, Rettungswesen u.v.a.m. wird in Absprache mit dem Regionalausschuss Alstertal getätigt. Aufgrund der COVID19-Hygiene-Verordnungen ist zu prüfen inwieweit eine Hybrid-Veranstaltung durchgeführt werden kann (Präsenz in regionaler großer Halle/Aula plus Streaming).

 

-          Der LSBG stellt dem Regionalausschuss die Baustellenkoordination detailliert dar (wie z.B. zeitgleiche Sanierungsmaßnahmen im Bezirk, Teil-/Vollsperrungen oder Einbahnstraßen-Regelung sowie eine Befahrbarkeit des Ohlsdorfer Friedhofs und Leitsysteme).

 

-          Der LSBG stellt dem Regionalausschuss Alstertal die geplanten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Projektes und kontinuierliche (Online-)Informationen der verschiedenen Bauphasen dar. Hier sind auch die Einflüsse des ersten Bauabschnittes im Bezirk Nord zu benennen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

In der Wellingsbütteler Landstraße / Wellingsbüttler Weg ist von der Fuhlsbüttler Straße bis zur Rolfinckstraße eine Erneuerung der Gas-, Trinkwasser-, Abwasser- und Stromleitungen sowie eine Grundinstandsetzung der Straße erforderlich. Die Erneuerungsbedarfe entstehen aus dem Zustand der Leitungen sowie aus der erforderlichen Vergrößerung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Abwassersiels. Die ursprünglich für 2022 geplante Umsetzung der Maßnahme wurde mittlerweile verschoben. Insofern erübrigt sich auch die Referentenanforderung. Die Bezirksversammlung und die Öffentlichkeit werden einbezogen werden, sobald Erkenntnisse aus der Überarbeitung vorliegen. Die Anregungen der Bezirks-versammlung werden in den Überarbeitungsprozess einbezogen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n