Immissionswerte in den Wohnstraßen Richeystraße, Anderheitsallee und Fritz-Reuter-Straße überprüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.07.2016 (Drs. 20-3037.1)
Hinweis der Geschäftsstelle:
Der erste Beschluss zu diesem Thema (Drs. 20-2377.1) wurde von der BUE beantwortet und abschlägig beschieden (Drs. 20-2768). Der zweite Beschluss wurde daher erneut an die BUE umgesetzt. Nach der nun vorliegenden Stellungnahme der BUE (s.u.) hat die Geschäftsstelle den Beschluss zusätzlich an die BWVI und die BIS weitergeleitet.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird erneut gebeten zu prüfen, wie hoch die Immissionswerte bei
den Wohnstraßen Richeystraße, Anderheitsallee und Fritz-Reuter-Straße werktags zwischen 7
und 9 Uhr morgens sind! Die Ergebnisse sind dem Regionalausschuss mitzuteilen.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Für straßenverkehrliche Belange ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zuständig und für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen die Behörde für Inneres und Sport (BIS). Sofern es von der BWVI oder der BIS für nötig erachtet wird, schalltechnische Untersuchungen durchzuführen, kann die BUE hierzu um Amtshilfe gebeten werden. Die BUE ist u.a. für Aufgaben zuständig, die sich im Zusammenhang mit der Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Sinne des § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz ergeben. Die genannten Straßenzüge sind nicht Inhalt des aktuellen Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2). Die BUE empfiehlt der BV Wandsbek daher, ihr Anliegen gegenüber der BWVI bzw. der BIS zu formulieren.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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