21-2664.1

Illegale Pokerrunde in der Werkstatt im Gebäude der Spielhalle und einliegendem Sex-Kino in der Holzmühlenstraße 10 Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandbek

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 28.01.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.19

Sachverhalt

  • Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Die Grünen (Drs. 21-2664) beraten und ihn einstimmig beschlossen.

 

Am 17. Januar 2021 hat die Polizei eine illegale Pokerrunde mit Spieltischen und Spielautomaten in der Werkstatt im Gebäude der Spielhalle und einliegendem Sex-Kino in der Holzmühlenstraße 10 aufgelöst.
 

Das Betreiben einer Spielhalle ist gem. § 2 Abs. 1 Hamburger Spielhallengesetz (HmbSpielG) ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Erlaubnis ist auf 15 Jahre befristet. Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Betreiber für den Betrieb einer Spielhalle u.a. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen muss. Es ist zu prüfen, ob mit der illegalen Pokerrunde ein Verstoß gegen das HmbSpielG vorliegt.
 

Der bestehende Bebauungsplan Wandsbek 77 von 2011 schließt für dieses Gebiet u.a. Spielhallen und Sex-Kinos aus. Die Spielhalle war schon vor Aufstellung des Bebauungsplanes im Plangebiet ansässig und genießt somit Bestandsschutz.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Stellen mögen prüfen, ob mit der illegalen Pokerrunde mit Spieltischen und Spielautomaten in der Werkstatt im Gebäude der Spielhalle und einliegendem Sex-Kino in der Holzmühlenstraße 10 ein Verstoß gegen das Hamburger Spielhallengesetz und damit gegen die Zuverlässigkeit vorliegt.

Die Verwaltung möge prüfen, ob der Bestandsschutz der Spielhalle auch dann aufgehoben wird, wenn die Erlaubnis des Betreibers erlischt.

Über die Ergebnisse der Prüfungen möge im Kerngebietsausschuss berichtet werden.

 

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