IG Lentersweg: Erhöhter Mittelbedarf durch zusätzliche Reinigungskosten
Letzte Beratung: 26.04.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 6.10
Die Interessengemeinschaft am Lentersweg hat bisher die Reinigung ihrer Räumlichkeiten über geringfügig Beschäftigte – sogenannte Minijobber – durchführen lassen. Dies ist aus Sicht des Trägers aber nicht mehr praktikabel und nicht mehr leistbar. Hierfür werden im Wesentlichen zwei Gründe angeführt.
Durch die hohen Besucherzahlen ist ein höherer Reinigungsintervall erforderlich. Bisher wurden die Räumlichkeiten 3-mal in der Woche gereinigt. Aus Sicht des Trägers sind nun aber 5 Reinigungen in der Woche erforderlich.
Ein weiterer Grund wird in den Fehlzeiten der geringfügig beschäftigten Person gesehen. Durch Urlaubs- und Krankheitstage kann die Reinigung nicht erfolgen und muss von dem pädagogischen Personal durchgeführt werden. Insbesondere bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen kommt es so zu einer erheblichen Mehrbelastung des pädagogischen Personals. Nach Aussage des Trägers ist diese Mehrbelastung nicht mehr zu leisten.
Daher plant der Träger die Reinigung an eine externe Reinigungsfirma zu vergeben. Bei einem Reinigungsintervall von 5-mal die Woche, würden jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von 8.332,- € hinzukommen. Der Träger hat bereits drei Angebote für eine entsprechende Reinigungsleistung eingeholt und favorisiert die Firma mit dem günstigsten Angebot.
Jährliche Kosten der externen Reinigungsfirma |
(12 x 1.247,12 €) |
14.965,- € |
Bisherige Kosten durch Minijobber |
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6.633,- € |
Differenz |
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8.332,- € |
Da die Umstellung auf die externe Reinigung erst ab Mai 2023 erfolgen könnte, würden für das laufende Jahr Mehrkosten in Höhe von 3.345,- € entstehen.
Kosten der externen Reinigungsfirma für 2023 |
(8 x 1.247,12 €) |
9.978,- € |
Bisherige Kosten durch Minijobber |
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6.633,- € |
Differenz |
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3.345,- € |
Die Verwaltung folgt den Einschätzungen und Ausführungen des Trägers und regt daher an, den Antrag grundsätzlich positiv zu bescheiden, sodass der Träger auch langfristig mit den Mitteln des erhöhten Mehrbedarfes rechnen kann. Des Weiteren regt die Verwaltung an, dem Träger anteilig für 2023 Mittel in Höhe von 3.345,- € zu bewilligen.
Es sind ausreichend Mittel auf der Finanzposition `konsumtive OKJA-Mittel´.
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
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