Hundeauslaufzonen im Bezirk Wandsbek Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne
Letzte Beratung: 17.12.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.1
- Ursprünglich als Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-1812.1) im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne am 26.11.2020.
- Einstimmig in geänderter Form beschlossen.
(Zuvor sind die Fraktion Die Grünen und die SPD-Fraktion dem Antrag beigetreten.)
Der Bezirk Wandsbek hat aktuell 20 Hundeauslaufzonen mit einer Gesamtgröße von rund 240 Tsd. m². In ganz Hamburg sind es 135 Hundeauslaufzonen und weitere 103 freigegebene Flächen. Für Hundebesitzer ist es nur schwer möglich herauszufinden, wo sich welche Hundeauslaufzone befindet und welche Größe diese hat. Die FHH hat dazu bisher nur eine tabellarische Auflistung im Internet bereitgestellt (siehe hierzu https://www.hamburg.de/contentblob/530514/f19e0b9c74637cbf50d0e08099924ac0/data/hundeauslaufzonen-gesamt-liste-bezirke.pdf).
Diese Listendarstellung ist nicht zeitgemäß und wenig benutzerfreundlich. Daher sollten alle Hundeauslaufzonen online entweder im Geoportal oder auf der Seite https://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen/grafisch in einer Kartendarstellung angezeigt und durch die Bürgerinnen und Bürger abgerufen werden können.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine weitere Hundeauslaufzone in Wandsbek einzurichten. Durch den Neubau einer Freigefälleleitung in der Steilshooper Straße war es möglich, die Anbindung des Einzugsgebiets an das Stammsiel in der Straße „Elligersweg“ herzustellen. Aus diesem Grund wird das eingeschossige Schmutzwasserpumpwerk südlich des Appelhoffweihers mit der Anschrift Olewischtwiet 48 (Flurstück 530) durch Hamburg Wasser in seiner jetzigen Funktion nicht mehr benötigt.
Nach dem gültigen Bebauungsplan Bramfeld 37/Steilshoop 4 ist das Grundstück als Grünfläche ausgewiesen. Der Eigentümer des Grundstückes ist Hamburg Wasser AöR und der Buchwert des ca. 600 m² großen Flurstücks 530 liegt bei 5.528 Euro. Hundeauslaufzonen können gem. der gültigen Globalrichtlinie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen errichtet werden.
Das Grundstück eignet sich daher grundsätzlich für die Errichtung einer besonders gekennzeichneten Hundeauslaufzone gem. § 8 Abs. 3 HundeG und hat den Vorteil, dass es bereits vollständig umzäunt ist. Die Errichtung einer weiteren Hundeauslaufzone am Appelhoffweiher würde die beiden bestehenden Hundeauslaufzonen im Edwin-Scharff-Ring und im Grünzug Steilshooper Allee sinnvoll ergänzen und dem Bevölkerungsanstieg im Stadtteil gerecht werden. Des Weiteren würde durch die Herrichtung der Hundewiese der Druck auf die vom NABU betriebene Obstwiese genommen werden. Derzeit nutzen viele Hundebesitzer die nicht für Hunde vorgesehene Obstwiese als Auslauffläche.
Um die weiteren Spaziergänger nicht zu gefährden und den Hundebesitzern die Möglichkeit einzuräumen sich hinzusetzen, sollte die Wiese eingezäunt sein und eine Sitzbank aufweisen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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