21-2027

Hundeauslaufzonen im Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1812)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 03.11.2020 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 8.2

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten sich dafür einsetzen, dass Hundeauslaufzonen online entweder im Geoportal oder auf der Seite https://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen/ grafisch in einer Kartendarstellung angezeigt und durch die Bürgerinnen und Bürger abgerufen werden können.

3. Die Fachbehörde wird gebeten, den zuständigen Fachausschuss regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen zu informieren.

 

 

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Derzeit werden die Standorte und Größen aller Hundeauslaufzonen in Hamburg nach Bezirken sortiert veröffentlicht (siehe http://www.hamburg.de/hundegesetz/ -> Freilaufflächen / Downloads / Hundeauslaufzonen in Hamburg). Die Flächen werden jeweils mit Ortsangabe und Größe in m² angezeigt. Eine kartografische Darstellung erfolgte bisher nicht. Die rechtlichen Anforderungen an die Ausweisung von Hundeauslaufzonen sind damit erfüllt.

 

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) begrüßt Bestrebungen, Dienstleistungen und Informationen bürgerfreundlich und digital anzubieten. Die BJV ist jedoch nicht ermächtigt, derartige Angebote zentral und einheitlich für alle Bezirksämter zu vereinbaren und dauerhaft sicherzustellen.

 

Aus Sicht der BJV ist für eine bezirksübergreifende einheitliche Darstellung eine inhaltliche Abstimmung und Vereinbarung auf bezirklicher Ebene erforderlich. Daher empfiehlt die BJV, den Kontakt zum federführenden Bezirksamt in Angelegenheiten des Managements des öffentlichen Raums (Hamburg-Mitte) aufzunehmen.

 

Nach den der BJV vorliegenden Informationen besteht neben dem Geoportal des Landesbetriebs für Geoinformation und Vermessung (LGV) auch die Möglichkeit einer kartografischen Darstellung unter www.hamburg.de. Ansprechpartner ist die Senatskanzlei.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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